Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 13.05.2008

Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamts über das Jahr 2007

BVA entschied über Aufträge von insgesamt 1,2 bis 1,4 Mrd. ���

Wien (PK) - Das Bundesvergabeamt hat 2007 im "Amtlichen Lieferungsanzeiger im Amtsblatt zur Wiener Zeitung" 720 Ausschreibungen im klassischen Bereich und 770 Vergaben von Sektorenauftraggebern veröffentlicht. Im Oberschwellenbereich wurden 950 Ausschreibungen (550 davon von Sektorenauftraggebern) im Veröffentlichungsorgan der EU bekannt gegeben. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der im Berichtszeitraum beim BVA eingeleiteten Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren wird durch das Auftragsvolumen von 1,2 bis 1,4 Mrd. Euro unterstrichen, teilt das Bundesvergabeamt im Bericht über seine Tätigkeit im Jahr 2007 mit (III-144 d.B.) mit.  

Im Berichtszeitraum wurden 119 Nachprüfungsanträge eingebracht, 89 davon im Ober- und 30 im Unterschwellenbereich. In 34 Fällen wurde der Antrag abgewiesen, 13 Anträgen wurde stattgegeben, 13 Fälle wurden zurückgewiesen, 39 Anträge zurückgezogen, zwei Fälle wurden abgetreten und vier Verfahren eingestellt. In 14 Fällen ist eine Entscheidung noch offen, meist wegen der Notwendigkeit, Sachverständige beizuziehen.

104 Anträge des BVA galten der Erlassung von einstweiligen Verfügungen, 80 im Ober- und 24 im Unterschwellenbereich. 78 Anträgen wurde stattgegeben, fünf ab- und zwei zurückgewiesen. 18 Anträge wurden zurückgezogen. In einem Fall steht eine Entscheidung noch aus.

2007 wurden beim BVA sechs Feststellungsverfahren eingebracht, zwei im Oberschwellenbereich und vier im Unterschwellenbereich. Einem Antrag wurde stattgegeben, zwei Anträge abgewiesen und ein Antrag zurückgezogen. Zwei Verfahren sind noch offen.

Seit der Einrichtung des Bundesvergabeamtes im Dezember 1993 entwickeln sich die Verfahren quantitativ sehr dynamisch, schreibt das BVA. Bei der Entwicklung der Verfahrensarten registriert das BVA eine Schwerpunktverschiebung von den Feststellungsverfahren, die anfänglich dominierten, zu den Nachprüfungsverfahren, also zur Überprüfung von Entscheidungen der Auftraggeber vor dem Vertragsabschluss.

2007 wurden fünf Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht, die dortigen Verfahren sind noch offen. Drei Beschwerden wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Bedenken eines Senates des BVA hinsichtlich der Pauschalgebührenregelung im Bundesvergabegesetz führten über ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Aufhebung der Regelung durch den VfGH und zu einer Novellierung, die am 1.1.2008 in Kraft getreten ist.

28 Beschwerden wurden beim Verwaltungsgerichtshof anhängig gemacht. Einem Antrag wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Weiters informiert der Bericht über die Bundesvergabegesetz-Novelle 2007 und stellt die BVA-Entscheidungen des BVA über folgende Einzelfälle dar: Kraftwerk Mellach, Tanzenbergtunnel, Brenner Basistunnel und FutureLearnung-Competence-Cluster. (Schluss)      

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