Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 14.05.2008

Vorlagen: Bildung

SchOG-Novelle: Kleinere Klassen, Sprachförderung, politische Bildung

Die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vorgelegte Novelle zum Schulorganisationsgesetz hat drei bildungspolitische Maßnahmen zum Ziel: die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, die Förderung der Kenntnis der Unterrichtssprache und die Einführung des Pflichtfachs "Politische Bildung" in der Sekundarstufe. (548 d.B.)

Demnach beträgt in Zukunft der Richtwert für die maximale Zahl von SchülerInnen in einer Volksschulklasse, sowie in Klassen der Hauptschulen, der Polytechnischen Schulen und der Unterstufenklassen einer AHS 25. In der Oberstufe einer AHS soll die Klassenschülerhöchstzahl von 30 nicht überschritten werden. Um SchülerInnen nicht abweisen zu müssen, kann die maximale Schülerzahl jedoch auf 36 hinaufgesetzt werden. Darüber hat die Schulbehörde Erster Instanz zu entscheiden.

Die Sprachförderkurse an den Volksschulen haben sich bewährt, heißt es in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. Diese sollen daher verlängert werden. Darüber hinaus sieht die SchOG-Novelle Sprachförderkurse auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen vor. Sie sind dazu da, SchülerInnen, die über nur mangelnde Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht zu folgen. Die Kurse dauern grundsätzlich ein Unterrichtsjahr und können sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch integrativ im Unterricht angeboten und geführt werden. Die Sprachförderkurse werden im Ausmaß von elf Wochenstunden angeboten.

Schließlich nimmt man die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 zum Anlass, in der Oberstufe der Volksschule sowie in der Hauptschule neben dem Pflichtgegenstand "Geschichte und Sozialkunde" einen neuen Pflichtgegenstand "Geschichte und politische Bildung" zu verankern.

(Schluss)


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