Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 19.05.2008

Asylgerichtshof wird am 1. Juli Unabhängigen Bundesasylsenat ersetzen

UBAS konnte 2006/07 Verfahrensrückstau abbauen

Wien (PK) - Beim Unabhängigen Bundesasylsenat sind in den Jahren 2006 und 2007 22.077 Geschäftsfälle (2006: 11.831, 2007: 10.246) anhängig geworden; dies bedeutet eine Verringerung gegenüber den Jahren 2004 und 2005 um knapp 8 %. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 26.024 Verfahren abgeschlossen; das entspricht einer Steigerung gegenüber den Jahren 2004 und 2005 von 43,7 %. Dies ist einem Bericht des Innenministers (III-148 d.B.) zu entnehmen.

Sonstige Erledigungen (2006: 3.239; 2007: 3.750) betrafen verspätete oder unzulässige Berufungen, Wiederaufnahme- bzw. Wiedereinsetzungsanträge sowie Zurückziehungen von Asylanträgen oder Berufungen. Darüber hinaus wurde in 438 Verfahren über einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Berufung entschieden.

Vor dem UBAS gab es im Berichtszeitraum rund 10.400 (2006: 4.100; 2007: 6.300) öffentliche mündliche Verhandlungen.

Im Berichtszeitraum wurde gegen 353 Bescheide des UBAS (2006: 111; 2007: 242) Beschwerde beim VfGH und gegen 6.743 Bescheide des UBAS (2006: 2.504; 2007: 4.239) Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben; davon hat in 128 Fällen der Innenminister von seinem Beschwerderecht (Amtsbeschwerde) Gebrauch gemacht.

Der finanzielle Bedarf des UBAS betrug im Geschäftsjahr 2006 10,669.542 € (6,822.246 € Personalaufwand, 3,847.296 € Sachaufwand), 2007 11,941.499 € (7,531.540 € Personalaufwand, 4,409.958 € Sachaufwand).

In einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde im Herbst 2007 die Einrichtung eines Asylgerichtshofes als verwaltungsgerichtliche Beschwerdeinstanz beschlossen; am 1.7.2008 wird er an die Stelle des Unabhängigen Bundesasylsenates treten. (Schluss)