Parlamentskorrespondenz Nr. 505 vom 29.05.2008

Gesundheitsausschuss beschließt Musiktherapiegesetz

Themen: Kassensanierung, Flugrettung, Gentechnik, Hospizbetreuung

Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Tagesordnung befassten sich heute Vormittag die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Neben EU-rechtlichen Anpassungen des EWR-Psychologen- und des EWR-Psychotherapiegesetzes stand u.a. das Musiktherapiegesetz auf der Agenda, mit dem erstmals eine berufsrechtliche Absicherung für diese Berufsgruppe geschaffen wurde. Alle drei Regierungsvorlagen wurden einstimmig angenommen. Überdies debattierten die Abgeordneten über insgesamt elf – zum Großteil vertagte - Anträge der Opposition, die einen breite Themenpalette abdeckten: Vorschläge zur Sanierung der Krankenkassen (FPÖ), Umsetzung der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr (FPÖ), Einstellung der Leistungsinformationsblätter (FPÖ), finanzielle Absicherung der Flugrettung (BZÖ), Grenzwerte für Uran im Mineralwasser und für Transfettsäuren in Lebensmitteln (G), bessere Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern (G), Risikoforschung in der Agro-Gentechnik (G) sowie Schutz vor Gentechnik-Lebensmitteln. Der G-Antrag auf Vorlage eines Berichts zur Hospizbetreuung und Palliativ Care wurde einstimmig angenommen.

Erstmals berufsrechtliche Absicherung für MusiktherapeutInnen

Da die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie bis dato in Österreich gesetzlich nicht geregelt war, hat die Regierung eine entsprechende Vorlage eingebracht (Musiktherapiegesetz – MuthG), die einstimmig beschlossen wurde. Der Entwurf enthält Regelungen für die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung, der Formen der Berufsausübung, der Voraussetzungen der Berufsausübung, der Führung der Musiktherapeutenliste sowie der Berufspflichten.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) begrüßte es grundsätzlich, dass gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Musiktherapie im gesundheitlichen Bereich geschaffen werden. Mit diesem Gesetz beschreite man in Österreich einen einzigartigen Weg, erklärte Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Damit werde nicht nur der Wert der Musiktherapie, die oft auf wunderbare Weise wirke, anerkannt, sondern auch die hohe Qualfikation der Therapeuten, die auf 12.000 Stunden Ausbildung sowie 200 Stunden Supervision verweisen können.

Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) äußerte sich generell positiv, zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber dem bloßen Einsatz von Musiktherapie bei psychischen Erkrankungen. Seiner Fraktionskollegin Theresia Haidlymayr (G) ging es vor allem um die Frage, wer die Kosten für die Therapie bezahlt. Abgeordnete Sabine Oberhauser (G) erinnerte daran, dass die Musiktherapie ihren Ursprung in Österreich hat und dass es hierzulande exzellent ausgebildete Theraupeutinnen und Therapeuten gibt. Man müsse natürlich genau schauen, wo diese Therapieform angewendet werden könne, aber etwa bei behinderten Kindern habe man sehr gute Erfolge erzielt, berichtete sie.

Mit dieser Vorlage werde einer der letzten Mosaiksteine im Bereich der gesetzlichen Grundlagen für die Gesundheitsberufe gesetzt, zeigte sich Ministerin Andrea Kdolsky erfreut. Musiktherapie bestehe nicht nur aus Musik hören oder hören lassen, sondern müsse in einem multiprofessionellen Kontext betrachtet werden. Sie sei zudem keinesfalls Bestandteil einer medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung, sondern werde darin eingebunden, unterstrich Kdolsky. Als primäre Anwendungsgebiete führte sie die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, von alten Menschen, von Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma und von onkologischen Patienten an. Im Rahmen einer institutionellen Therapie komme es auch zu einer Abgeltung der Kosten. Da die Sozialversicherungsträger der Selbstverwaltung unterliegen, könne sie jedoch nicht bestimmen, welche Leistungen genau übernommen werden, erklärte sie in Richtung der Abgeordneten Theresia Haidlmayr (G). Die Ressortchefin versicherte zudem den Abgeordneten Haubner (B) und Belakowitsch-Jenewein (F), dass auch Ausbildungen, die im Ausland absolviert wurden, anerkannt werden, falls sie den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Die Stellungnahme der Ärztekammer wurde im Gesetz berücksichtigt, weitere Gespräche seien daher nicht notwendig.

Anpassung des EWR-Psychologen- und des EWR-Psychotherapiegesetzes

Inhalte der Novellen des EWR-Psychologengesetzes sowie des EWR-Psychotherapiegesetzes, die beide einstimmig angenommen wurden, waren die Umsetzung von EG-Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im jeweiligen Bereich. Indem die Vorschriften im Lichte der Erfahrungen verbessert und harmonisiert werden, sollen einheitlichere, transparentere und flexiblere Systeme der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen werden, erläuterte Bundesministerin Andrea Kdolsky. Außerdem seien bestimmte Drittstaatsangehörige im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen gleich zu behandeln wie EWR-Staatsangehörige.

Hinsichtlich der einzelnen Fragen der Abgeordneten führte die Ressortchefin aus, dass die Anerkennungsregelungen auf Gegenseitigkeit beruhen und daher auch für Österreicher im Ausland gelten. Die inhaltliche Definition der Ausbildungsnachweise werde im Rahmen einer Vollzugsverordnung vorgenommen. Dem Abgeordneten Kurt Grünewald (G) teilte sie mit, dass es dadurch zu keiner Änderung der Berufsfelder komme.

FPÖ für Wiedereinführung des Bazillenausscheidergesetzes

Freiheitliche Abgeordnete wiesen in einem Entschließungsantrag zunächst darauf hin, dass es durch die ersatzlose Streichung des Bazillenausscheidergesetzes und den damit zusammenhängenden Wegfall der verpflichtenden jährlichen Untersuchungen zu einer Verschlechterung im Hygienebereich gekommen ist. Die Bundesregierung wurde daher von der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillenausscheidergesetzes vorsieht. – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) lehnte den Antrag ab, da es sich bei den verlangten Untersuchungen um bloße Momentaufnahmen handle und die Lebensmittelhygienevorschriften in Österreich ohnehin schon sehr gut sind. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) verwies darauf, dass ausgewiesene Experten auf dem Gebiet eine Wiedereinführung für kontraproduktiv halten, zumal sich auch die Erkrankungsfälle reduziert hätten. Auch Bundesministerin Andrea Kdolsky machte darauf aufmerksam, dass sich die Paratyphus- und Typhusfälle im Promillebereich bewegen und dass die Erreger für Lebensmittelvergiftungen vielmehr in den Rohmaterialen zu finden sind. Sie sei jedoch gerne bereit, Gespräche darüber zu führen, wie in diesem Bereich weitere Verbesserungen erreicht werden können.

Lebensmittelhygiene, Sozialversicherung, Rezeptgebühren, Leistungsinformation und Flugrettung

In der Folge wurde befassten sich die Ausschussmitglieder mit vier Oppositionsanträgen, die unter einem verhandelt wurden. Einen Drei-Punkte-Katalog zur finanziellen Sanierung der österreichischen Sozialversicherung enthielt ein Entschließungsantrag der FPÖ: der österreichischen Sozialversicherung ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten; Aufwendungen für Leistungen wie das Wochengeld und das Krankengeld für Arbeitslose und Asylwerber sind den Krankenkassen vom Bund voll zu ersetzen und Sonderleistungen sollen ausnahmslos nur mehr österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen. Ein weiterer Entschließungsantrag der FPÖ thematisierte die aktuelle Richtlinie für die Befreiung von der Rezeptgebühr, die zu Benachteiligungen von PensionistInnen und einkommensschwachen Personen führte. Für die Einstellung der Leistungsinformation in der derzeitigen Form sprachen sich FPÖ-Mandatare in einem weiteren Entschließungsantrag aus, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Kosten für die Leistungsinformation (LIVE) im Jahr 2006 über 3 Millionen € betragen haben. Schließlich wurde die Bundesregierung von der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner ersucht, eine optimale notärztliche Versorgung von Notfallpatienten mit Notarzthubschraubern zu gewährleisten und eine nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung in Österreich sicherzustellen. – Bei der Abstimmung wurden alle Anträge – außer jener betreffend die Einstellung der Leistungsinformationsblätter, der abgelehnt wurde – vertagt.

Auch Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) kam auf Probleme bei der Umsetzung der Rezeptgebührenbefreiung bzw. –deckelung zu sprechen und

verwies auf einige konkrete Beispiele. Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) räumte diesbezüglich ein, dass die Richtlinie des Hauptverbands bei weitem nicht der Intention des Gesetzgebers entspreche. Er appellierte daher an die Bundesministerin, diesbezüglich Gespräche aufzunehmen.

Was das Thema Flugrettung angeht, so plädierte Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) für ein generelles Überdenken des aktuellen Systems, da es derzeit aufgrund der zahlreichen privaten Anbieter zu einer "Keilerei" um die Patienten komme. Auch die SPÖ-Abgeordnete Dietmar Keck und Johann Maier schlossen sich dieser Auffassung an und forderten eine Evaluierung des Systems. Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat dafür ein, eine vernünftige Lösung mit allen Anbietern zu suchen. Abgeordneter Karl Donabauer (V) informierte darüber, dass hinsichtlich der Flugrettung derzeit eine Bedarfsprüfung von der Uni München durchgeführt werde; diese Studie sollte einmal abgewartet werden. Sein Fraktionskollege Sebastian Eder konnte sich vorstellen, dass in Hinkunft wenigstens die sekundären Transporte kostendeckend bezahlt werden. Außerdem sollten jene Transporte von den Sozialversicherungen bei den ex-post-Prüfungen anerkannt werden, die von Ärzten vor Ort angefordert wurden. Abgeordneter Bernhard Vock (F) regte an, dass nicht nur die Flugrettung, sondern auch die Berg- und Wasserrettung einer Evaluierung unterzogen werden sollten.

Der Vorschlag der Freiheitlichen, wonach Sonderleistungen ausnahmslos nur mehr österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen sollen, wurde von Rednern der SPÖ, der ÖVP und der Grünen kategorisch abgelehnt. Es wäre absolut ungerecht, wenn man Menschen, die in das Versichertensystem einbezahlen, einen Teil der Leistungen vorenthalte, nur weil sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, meinte etwa Abgeordneter Karl Donabauer (V). Was die Leistungsinformationen angeht, so können derzeit alle Personen, die ihre E-Card auf eine Bürger-Card umgestellt haben, jederzeit online diese Infos abrufen, erläuterte er.

Bundesministerin Andrea Kdolsky gab zunächst zu bedenken, dass die Flugrettung nicht in die Kompetenz des Gesundheitsressorts falle. Dennoch liege es ihr natürlich am Herzen, dass eine notärztliche Versorgung sichergestellt wird, wobei es ihrer Ansicht nach vor allem um eine richtige Schwerpunktsetzung sowie um die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten gehe. Wenn es bei der Umsetzung der Rezeptgebührenbefreiung noch anfängliche Probleme gibt, dann bitte sie darum, diese konkreten Fälle ans Ministerium weiterzuleiten, damit man sich entsprechende Schritte überlegen könne. Bezüglich der Leistungsinformation war die Ministerin der Auffassung, dass jeder Patient das Recht habe, zu erfahren, wie viel die ärztlichen Leistungen kosten, zumal es dabei um seine Beiträge gehe. Sie glaube jedoch, dass man die Leistungsinformation mit der geplanten Patientenquittung verquicken könne.

Bericht über Hospizbetreuung und Palliativ Care wird vorgelegt

Einstimmig verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag des Abgeordneten Grünewald (G), der verlangte, dem Nationalrat bis zum 30. Juni 2008 jenen Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care zuzuleiten, der auf eine einstimmige Entschließung des Nationalrates zurückgeht.

Grüne warnen vor Uran im Mineralwasser ...

Für eine Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes trat dann G-Abgeordnete Bettina Hradecsni ein. Ihre Initiative zielte auf einen deutlich lesbaren und in unmittelbarer Nähe der Sachbezeichnung angebrachten Hinweis: "Enthält mehr als 0,002mg/l Uran: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet".

Uran schädige Nieren, Lunge, Leber und Knochenmark, erläuterte Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) und verwies auf das deutsche Beispiel einer Kennzeichnungspflicht für uranhältige Mineralwässer.

Abgeordneter Johann Maier (S) beantragte eine Vertagung des Antrages bis zum Vorliegen eines deutschen Erfahrungsberichtes und schlug vor, gegebenenfalls eine Verordnungsermächtigung für die Gesundheitsministerin zu beschließen.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sah keinen Anlass, dem Antrag zuzustimmen, da keinerlei Hinweise auf Gesundheitsprobleme vorlägen und man Eltern nicht unnötig verunsichern sollte. Demgegenüber hielt Abgeordnete Ursula Haubner (B) die Sachlage für klärungsbedürftig.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky warnte vor einer Informationsüberfrachtung der Konsumenten. Mineralwässer würden in Österreich vorbildlich kontrolliert. Die WHO habe den Richtwert für Uran im Jahr 2003 mit 15 Mikrogramm festgelegt. - Die Vertagung erfolgte mit S-V-Mehrheit.

... und vor Transfetten in Backwaren   

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag die Einführung eines gesetzlichen und möglichst niedrigen Grenzwertes von Trans-Fettsäuren, die in vielen Lebensmitteln wie Backwaren, Fast-Food-Produkten, Snacks, Keksen, frittierten Speisen und fetten Brotaufstrichen enthalten sind und im Verdacht stehen, der Gesundheit zu schaden. Anliegen eines weiteren Entschließungsantrags der Grünen war eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier, etwa in Nudeln, Kuchen, Keksen oder Backmischungen. Für KonsumentInnen sei bisher nicht erkennbar, ob verarbeitete Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung, Biohühnern oder aus Käfighaltung stammten. - Auf Antrag des Abgeordneten Johann Maier (S) empfahl der Ausschuss, beide Anträge dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen.  

Gentechnik-Anträge vertagt

Auf Antrag des Abgeordneten Maier (S) wurde dann ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen mit S-V-Mehrheit vertagt, der auf eine verstärkte Förderung der ökologischen Sicherheits- und Risikoforschung auf dem Gebiet der "Grünen Gentechnik" gerichtet ist. 

Ebenfalls vertagt wurde ein von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber vertretener Entschließungsantrag der Grünen, die Kontrollen von relevanten Warengruppen (z.B. Mais, Soja, Reis) zu verstärken, um sicherzustellen, dass keine nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder falsch gekennzeichnete Produkte in den Lebensmittelhandel gelangen.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah beim Gentechnikthema das Gesundheitsressort insbesondere in der Sicherheits- und Risikoforschung angesprochen und schlug vor, dazu bereits vorliegende Unterlagen in einem Unterausschuss oder auch im Gesundheitsausschuss intensiv zu beraten, um eine gemeinsame Linie des Parlaments zu entwickeln. 

Abgeordneter Johann Maier (S) unterstützte Pirklhuber in der Forderung nach Stärkung der Risikoforschung und regte an, die auf fünf Ausschüsse verteilte Debatte über Gentechnikthematik zu konzentrieren. Die Gentechnikfrage sollte in einem eigenen Gremium behandeltet werden. Die Bevölkerung sei über nicht zugelassene Gentechnik in Lebensmitteln zu informieren, hielt Maier fest.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) würdigte die Anträge des Abgeordneten Pirklhuber (G) als sinnvoll und warnte seinerseits vor gentechnisch verschmutzten Lebensmittel und vor dem Import gentechnisch veränderter Futtermittel, "die letztlich in Form von Fleisch auf dem Tisch der Konsumenten landen". Hofer schloss sich dem Vorschlag auf Einsetzung eines Unterausschusses an. 

Abgeordnete Anna Höllerer (V) plädierte für eine intensive Auseinandersetzung mit der Gentechnik, wobei sie für eine themenbezogene Behandlung in den zuständigen Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit eintrat.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) wollte klären, wo die Gentechnik intensiv und konzentriert abgehandelt werden soll.

Abgeordnete Petra Bayr (S) meinte, Gentechnik sei ein Thema, das in den verschiedenen Ausschüssen kohärent diskutiert werden sollte. Wichtig sei die Stärkung der Forschung, da nur sie die Argumente liefern könnte, mit denen Österreich seinen Standpunkt in der EU untermauern könne.

Bundesministerin Andrea Kdolsky bekräftigte ihre Absicht, in der Gentechnikfrage zu Ergebnissen zu kommen. Sie ortete einen Umdenkprozess in der EU und kündigte eine Gentechnik-Enquete im kommenden Herbst an. Gemeinsam mit Minister Pröll unterstütze sie eine Initiative der französischen EU-Präsidentschaft, die für Oktober 2008 ein Gentechnik-Symposium plant.  (Schluss)