Parlamentskorrespondenz Nr. 515 vom 30.05.2008

Vorlagen: Wirtschaft

Reparatur des ElWOG nach VfGH-Erkenntnis

Der Begriff "unterlagerte Netze", wie er im geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz verwendet wird, ist mehrdeutig und verletzt das Bestimmtheitsgebot, das die Verfassung für Gesetzestexte festschreibt. Dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Oktober 2007 führte zur Aufhebung der Rechtsgrundlage für die Regelung zur Zusammenfassung der Netzbereiche 2 bis 7 mit 1. Oktober 2008. Zur Herstellung der Verfassungskonformität des ElWOG hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich einen Änderungsentwurf (589 d.B.) vorgelegt, in dem der Begriff "unterlagerte Netze" durch den Begriff "funktional verbundenes Netz" ersetzt wird. Das bisherige System zur Zusammenfassung von Netzen unterschiedlicher Eigentümer wird beibehalten. (Schluss)

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