Parlamentskorrespondenz Nr. 541 vom 05.06.2008

Jugendbeschäftigungspaket, weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Nationalrat verabschiedet Sozialvorlagen

Wien (PK) – Sodann standen Vorlagen aus dem Sozialausschuss zur Debatte: Änderung des Berufsausbildungsgesetzes, B-Antrag 593/A(E) betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, F-Antrag 621/A zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Änderung des BG über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und F-Antrag 522/A(E) betreffend Einführung einer Pflegelehre.

Abgeordneter KICKL (F) zeigte sich skeptisch gegenüber dem Beschäftigungs- und Ausbildungspaket, da sich die Regierung etwa mit der versprochenen Ausbildungsgarantie oder der Vermittlung eines Arbeitsplatzes unglaublich ambitionierte Ziele gesetzt habe. Er befürchtete, dass sich die "ungedeckten Schecks" auch dieses Mal wieder nur als leere Versprechungen herausstellen werden. Eigenartig sei auch die so genannte Weiterentwicklung des Blum-Bonus-Systems, da der Erfinder des Modells mit dieser Maßnahme überhaupt nichts zu tun haben will. Diese Distanzierung sei auch nicht weiter verwunderlich, weil das System zahlreiche Mängel aufweise, urteilte Kickl. Kritik übte der Redner auch daran, dass keine Qualitätssicherung gewährleistet sei und die "Förderungsgießkanne" eingesetzt werde. Kickl brachte schließlich noch einen Abänderungsantrag bezüglich des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ein.

Das duale Ausbildungssystem, das ausgesprochen gut funktioniere, sei das erfolgreichste in Europa, erklärte Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V), es gebe derzeit in Österreich 130.000 Lehrlinge. Mit dem vorliegenden Gesetz werden zusätzliche Verbesserungen geschaffen, und zwar in Richtung Qualität. So werde z.B. die bisherige Gießkannenförderung – 1.000 € Basisförderung für jeden Lehrling – auf ein abgestuftes Lehrlingsentschädigungssystem umgestellt. Auch bei der Blum-Prämie werde auf Qualität gesetzt, wobei die Förderrichtlinien erst erarbeitet werden müssen. Mitterlehner stellte weiters klar, dass die personenbezogene Förderung beim AMS bleibe. Bei Kündigung des Lehrlings gebe es eine Garantie, dass in anderen Bereichen die Ausbildung erfolgen könne.

Auch Abgeordneter DOLINSCHEK (B) war der Auffassung, dass das duale Ausbildungssystem außer Zweifel stehe, da es sich in der Vergangenheit bewährt habe. Ebenso könne er der Umgestaltung der Lehrlingsausbildungsprämie sowie der Weiterentwicklung des Blum-Bonus einiges abgewinnen. Das einzige Manko liege seiner Auffassung nach darin, dass jene Betriebe, die ständig Lehrlinge ausbilden, diese Prämie nicht erhalten. Was die Regelung zur Auflösung des Lehrverhältnisses angeht, so befürworte er die Möglichkeit, dass der Lehrling woanders seine Ausbildung fortführen kann.

Es sei eine ganz wichtige Aufgabe der Politik, jungen Menschen eine Zukunftsperspektive zu bieten, leitete Abgeordnete CSÖRGITS (S) ihre Ausführungen ein. Daher freue sie sich, dass heute das wohl größte Jugendbeschäftigungspaket der Zweiten Republik zur Beschlussfassung vorliegt. Junge Menschen erhalten damit eine Ausbildungsgarantie, hob Csörgits hervor, und neben der Basisförderung wird es auch spezielle Beihilfen geben. Es könne z.B. in Hinkunft eine Förderung in Anspruch genommen werden, wenn ein Betrieb seine AusbildnerInnen weiter qualifiziert. Ein wichtiger Punkt sei auch, dass verstärkt dafür Sorge getragen wird, dass Frauen auch in nicht-typischen Frauenberufen unterkommen.

Abgeordneter HOFER (F) klagte über rückläufige Zahlen bei den Lehranfängern und sah die Aufgabe der Politik darin, dafür zu sorgen, dass Jugendliche nach der Pflichtschule nicht beim AMS landen, sondern eine Lehrstelle bekommen. Abgeordneter Hofer schlug vor, die Lehrlingskosten während der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand zu übernehmen und legte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vor. Hofer räumte ein, sein Antrag auf Einführung einer Pflegelehre sei heikel, weil nicht jeder junge Mensch geeignet sei, diesen verantwortungsvollen Beruf schon im Alter von 15 bis 16 Jahren zu erlernen. Man sollte sich die Schweizer Erfahrungen mit dieser Ausbildung genau anschauen, meinte der Redner. 

Abgeordnete SCHATZ (G) bekannte sich zu den Zielen des vorliegenden Lehrlingsbeschäftigungspakets, kritisierte aber die ihrer Ansicht nach zu grob formulierten Qualitätskriterien. Diese Definitionen dem vorgesehenen Förderausschuss zu überlassen, hielt Schatz nicht für richtig und drängte in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion auf klarere Bestimmungen im Gesetz, insbesondere auch für die Rückforderung von Förderungen im Falle sexueller Belästigung von Lehrlingen. Die Finanzierung der Förderung durch den Insolvenzentgeltausfallsfonds lehnen die Grünen ab, hielt Abgeordnete Schatz fest. Unzumutbar sei es für Lehrlinge, Internatskosten und Fahrtkosten selbst tragen müssen. Abhilfe in Form eines öffentlichen Zuschusses schlug die Rednerin in einem weiteren Entschließungsantrag vor. Nein sagen die Grünen zum Kombilohnmodell und zur neuen Kündigungsmöglichkeit von Lehrlingen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN sprach die Erwartung aus, den Vorsprung Österreichs in der Jugendbeschäftigung durch das Jugendbeschäftigungspaket weiter ausbauen zu können. Dieses Paket lasse viel Geld in die Förderung der Jugendbeschäftigung fließen, sagte der Minister, der sich erfreut über den breiten Konsens für die Förderung der Jugendbeschäftigung zwischen den Sozialpartnern und im Nationalrat zeigte. Beim Thema "Lerndefizite von Jugendlichen" erinnerte Bartenstein daran, dass das duale Ausbildungssystem heutzutage junge Menschen integriere, die früher keine Lehre machten, sondern Hilfsarbeiter wurden, in anderen Fällen hätten sprachliche Defizite ihre Ursache im Migrationshintergrund mancher junger Menschen.

Die Lehre bilde die Basis für die Ausbildung der österreichischen Facharbeiter. In diesem Zusammenhang äußerte der Wirtschaftsminister den Wunsch nach mehr Engagement der Industrie bei der Lehrlingsausbildung. Klar definierte Qualitätskriterien, wie sie Abgeordnete Schatz forderte, könne man nicht im Gesetz festschreiben, diese Aufgabe komme dem Förderausschuss zu. Es sei im Interesse der Wirtschaft und der jungen Menschen, Maßnahmen gegen den Facharbeitermangel zu ergreifen. Da nicht alle jungen Menschen einen betrieblichen Ausbildungsplatz finden können, sei es notwendig, zusätzlich Ausbildungen in überbetrieblichen Ausbildungszentren anzubieten, führte der Minister aus. Von einem hohen Niveau ausgehend werde Österreich durch dieses Paket in der Jugendausbildung und -beschäftigung noch besser werden.

Abgeordnete HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zum Jugendbeschäftigungspaket an. Es werde den Anforderungen gerecht, meinte Haubner, die an die Trendumkehr am Lehrstellenmarkt im Jahr 2003 durch Einführung des Blum-Bonus erinnerte. Die Beibehaltung des Blum-Bonus sei richtig, ebenso die neue Qualitätsorientierung und die Förderung von Zusatzausbildungen. Für notwendig hielt die Rednerin einen bundeseinheitlichen kostenlosen Zugang zum Modell "Lehre mit Matura", das sich in Kärnten bewähre. Ursula Haubner will jungen Menschen durch eine Pflegelehre Berufschancen in einem zukunftsträchtigen Bereich geben. Es könne nicht sein, alle Pflegekräfte aus dem Ausland holen zu müssen. Ob junge Menschen für diesen Beruf geeignet seien, könne man jeweils durch Eignungstests feststellen, zeigte sich die Rednerin überzeugt.

Abgeordneter AMON (V) schloss sich seiner Vorrednerin an und zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, mit dem Blum-Bonus einen Wendepunkt in der Entwicklung auf dem Lehrstellenmarkt herbeizuführen. Möglichkeiten zur Auflösung eines Lehrvertrages bestünden schon nach der geltenden Rechtslage, sagte Amon und zeigte sich überzeugt, dass ein Mehr an Flexibilität zu einer Vermehrung des Lehrstellenangebots führen werde. In einem Entschließungsantrag ersuchte der Abgeordnete den Minister, dem Nationalrat über die Auswirkungen des Jugendbeschäftigungspakets detailliert zu berichten. Amon zeigte sich insbesondere an Informationen über die Auflösung von Lehrverträgen interessiert.

Abgeordneter VILIMSKY (F) meinte, es werde zuwenig zur Förderung der Lehrlingsausbildung getan und forderte, die für 1. Juli vorgesehene Erhöhung der Politikergehälter zugunsten der Lehrlingsausbildung umzuwidmen. Der Abgeordnete empfahl seinen Kollegen, ein Signal an die Bevölkerung zu senden, indem sie auf die nächste Gehaltserhöhung verzichten. Die jungen Menschen verdienen diesen Akt der Solidarität, sagte Vilimsky und legte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vor.

Abgeordnete RUDAS (S) bedankte sich für das Engagement der Gewerkschaftsjugend bei der Durchsetzung des vorliegenden Jugendbeschäftigungspakets und erinnerte an offen gebliebene Forderungen, etwa auf Übernahme der Internatskosten. Dabei sah die Abgeordnete nicht nur die öffentliche Hand gefragt, sondern auch die Arbeitgeber. Es sei jungen Menschen nicht zumutbar, dutzende Bewerbungsschreiben zu verfassen und immer nur Absagen entgegen nehmen zu müssen. Abgeordnete Rudas sprach sich für einen gemeinsamen Weg bei der Förderung der Ausbildung junger Menschen nach ihren Neigungen und Interessen aus.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) erinnerte an junge Menschen, die keine Lehrstelle finden oder Beschäftigungsverboten unterliegen sowie an die mehr als 28.000 Jugendlichen, die auf überbetriebliche Ausbildungsstellen warten, die es bedauerlicherweise immer noch nicht gebe. Zwerschitz forderte, Lernerfolge der Lehrlinge ebenso zu honorieren wie die Bereitschaft der Betriebe, ihnen Zeit für das Lernen zur Verfügung zu stellen. In einem Abänderungsantrag trat die Abgeordnete für die Berücksichtigung behinderter Lehrlinge sowie für die Förderung besonderer Leistungen in der Lehrlingsausbildung ein. Schließlich forderte Zwerschitz eine hochwertige Berufsberatung junger Menschen durch das AMS. Zu gewährleisten sei auch eine möglichst hohe Ausbildungsqualität in den überbetrieblichen Ausbildungszentren.

Abgeordnete MIKESCH (V) würdigte einmal mehr den Blum-Bonus als ein erfolgreiches Instrument zur Förderung der Lehrlingsausbildung und bekannte sich nachdrücklich zum Ausbau dieses Programms und zu seiner Erweiterung in Richtung höhere Qualität der Lehrausbildung. Falsche Ausbildungsentscheidungen müssen auch im Interesse der Lehrlinge korrigiert werden können, sagte die Rednerin und zeigte sich vom Erfolg des Jugendbeschäftigungspakets überzeugt.

Abgeordneter RIEPL (S) erinnerte daran, dass die Zahl der Lehrstellensuchenden von 2000 auf 2006 von mehr als 3.000 auf mehr als 6.000 zugenommen, zuletzt aber erfreulicherweise wieder abgenommen habe. Die Entwicklung gehe vom "Auffangnetz" zur "Ausbildungsgarantie", sagte Riepl und bekannte sich zur zusätzlichen Förderung der Ausbildungsqualität. Riepl begrüßte auch erste Schritte zu einer solidarischen Finanzierung der Lehrlingsausbildung durch die Arbeitgeber. Das Paket bringe Verbesserungen für die Lehrlinge und es bringe die versprochene Ausbildungsgarantie, betonte der Abgeordnete.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) brach eine Lanze für die Förderung behinderter Lehrlinge. Wenn behinderte Menschen eine Lehrausbildung absolvieren sollen, brauchen sie spezifische Förderungen - es sei schade, dass das vorliegende Paket solche Förderungen nicht vorsehe. Von der Einführung einer Pflegelehre hielt Abgeordnete Haidlmayr nichts, weil sie meinte, dass 15- bis 16-jährige junge Menschen von einer solchen Ausbildung noch überfordert sein könnten. Aus diesem Grund beginne die Ausbildung zur Krankenschwester erst mit 17 Jahren. Sinnvoller wäre es, bereits bestehende Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen und wo nötig zu reformieren, statt eine neue Ausbildung einzuführen.

Abgeordnete GRANDER (V) erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die PflegehelferInnenausbildung bereits dual organisiert sei. Die Abgeordnete berichtet von Erfahrungen bei der Pflege-Ausbildung junger Menschen, die es nahe legten, das Antrittsalter bei der Ausbildung eher zu erhöhen als zu senken. 

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) bekannte sich zur Beschäftigungsgarantie und zur Förderung der Ausbildungsqualität und appellierte an Minister Bartenstein, bei der Qualitätsförderung auch lernschwache Jugendliche einzubeziehen. Glücklich zeigte sich die Abgeordnete über die Einführung der überbetrieblichen Lehrausbildung und deren prinzipielle Gleichstellung mit der betrieblichen Ausbildung. Die überbetriebliche Lehrausbildung soll vor allem lernschwächeren jungen Menschen und Schulabbrechern zugute kommen, verlangte die Abgeordnete.

Bei der Abstimmung wurde das Jugendbeschäftigungspaket nach Ablehnung des G-Abänderungsantrages und differenzierten Ergebnissen bei der getrennt durchgeführten Abstimmung in zweiter Lesung in dritter Lesung mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen.

Der S-V-Entschließungsantrag betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008 wurde mehrheitlich angenommen. - Die Entschließungsanträge der Oppositionsparteien blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt. Sie galten einer Renaissance des dualen Ausbildungssystems (F), der Tätigkeit des Förderausschusses (G), einem kostenlose Internatsbesuch (G) und einem Verzicht auf Erhöhung der Politikergehälter (F).

Die Änderung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes wurde mehrheitlich verabschiedet.

Der FPÖ-Antrag auf Einführung einer Pflegelehre wurde aufgrund eines negativen Ausschussberichts abgelehnt.

Nächste Tagesordnungspunkte: Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, F-Antrag 714/A zu diesem Thema.

Abgeordneter THEMESSL (F) warf der Regierung vor, die Entlastungspakete für die Bevölkerung "sehr, sehr bescheiden" ausfallen zu lassen, und sprach von "Almosen" der Regierung an die Bevölkerung. Seiner Meinung nach geht die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ebenso zu wenig weit wie die Anhebung des Pendlerpauschales und des Kilometergeldes. So würden Selbständige mit geringem Einkommen zum Beispiel nicht von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge profitieren, skizzierte er. Überdies machte Themessl darauf aufmerksam, dass durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Steuerbemessungsgrundlage und damit die abzuführende Lohnsteuer steige.

Ein von Themessl eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen einzuschränken.  

Abgeordneter WÖGINGER (V) betonte hingegen, er begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf als Arbeitnehmervertreter ausdrücklich. Immerhin würden eine Million Arbeitnehmer im Ausmaß von 300 Mill. € profitieren, rechnete er vor. Die Menschen würden die Entlastung "direkt in ihren Brieftaschen spüren".

Auch Abgeordneter RIEPL (S) hob hervor, dass eine Million Menschen ab 1. Juli ein höheres Einkommen haben werden. Aufpassen müssen Riepl zufolge Studierende, die mit ihrem Nebenverdienst derzeit knapp an jene Grenze kommen, die für den Erhalt der Familienbeihilfe maßgeblich ist. Durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und das damit verbundene höhere Nettoeinkommen könnten sie die Familienbeihilfe verlieren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies seinen Vorredner darauf hin, dass die Grünen schon früher auf entsprechende Probleme aufmerksam gemacht hätten. Er kündigte dennoch die Zustimmung der Grünen zur Gesetzesvorlage an. Bedauert wurde von Öllinger, dass Arbeitslose keinen Inflationsausgleich erhalten, obwohl viele von ihnen armutsgefährdet seien. Er forderte eine höhere Nettoersatzrate bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) befürwortet, wie er sagte, die vorgesehene Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Er signalisierte auch Zustimmung zum Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Konkurrenzklausel.

Abgeordnete STEIBL (V) machte darauf aufmerksam, dass vor allem auch Frauen von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge profitieren werden, da sie in der Regel weniger verdienen als Männer. Steibl urgierte Maßnahmen gegen die bestehenden Einkommensunterschiede.

Staatssekretärin MAREK verwies auf die Bedeutung aktiver Arbeitsmarktpolitik. Enttäuscht zeigte sie sich darüber, dass die Freiheitlichen der vorgesehenen Entlastung für BezieherInnen niedriger Einkommen offenbar nicht zustimmen würden. Die Arbeitgeberseite hat ihrer Darstellung nach rasch akzeptiert, dass ausschließlich die Arbeitnehmer von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge profitieren.

Abgeordneter SCHOPF (S) machte geltend, die Gesetzesvorlage gehe auf eine Initiative der SPÖ-Arbeitnehmervertreter zurück. Die vorgesehene Entlastung von 300 Mill. € ist für die betroffene Personengruppe besonders wichtig, sagte er, da gerade Wenigverdiener unter den gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreisen leiden. 

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) wies darauf hin, dass die Einkommensschere in den letzten Jahren massiv auseinander gegangen sei. Insofern wertete er die vorgesehene Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Wenigverdiener als Schritt in die richtige Richtung. Scharfe Kritik übte Rossmann allerdings daran, dass für knapp über 3.100 "Stifter" ursprünglich eine Steuerrückerstattung in der Höhe von 400 Mill. € vorgesehen gewesen wäre, während sich eine Million Arbeitnehmer mit einer Entlastung von 300 Mill. € zufrieden geben müsse. Probleme in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung sieht Rossmann bei den künftigen Gehaltsstufengrenzen.  

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) kritisierte, dass jene, die weniger als 349 € verdienen, nicht von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge profitieren, da sie keine Beiträge zahlen. Sie forderte in einem Entschließungsantrag die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung.

Die Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Abgelehnt wurden hingegen der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen und der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung. Den (ablehnenden) Bericht des Sozialausschusses über den FPÖ-Antrag 714/A nahmen die Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis. 

Abgeordnete Mag. SCHATZ (G) bekräftigte in der Debatte über ihren Antrag betreffend Mindestlohn die Forderung der Grünen nach Einführung eines gesetzlichen, existenzsichernden Mindestlohns. Der Vorschlag ihrer Fraktion sehe einen Mindestlohn in der Höhe von rund 1.232 € brutto, das seien rund 1.000 € netto, vor, erläuterte sie. Sie frage sich, meinte die Abgeordnete, wer dagegen sein könne, Arbeitnehmern existenzsichernde Löhne zu zahlen. Empört äußerte sich Schatz über die Feststellung von Abgeordnetem Reinhold Mitterlehner im Sozialausschuss, wonach Löhne für Vollzeitbeschäftigte nicht "armutsfest" sein müssten.

Abgeordneter HABERZETTL (S) erinnerte daran, dass Löhne und Gehälter traditionell von den Sozialpartnern ausverhandelt würden. Dabei solle es bleiben, betonte er. Er wolle nicht, dass Erhöhungen des Mindestlohns vom Gutdünken der jeweiligen Regierung abhingen. Haberzettl fürchtet überdies, dass Unternehmer bei einem gesetzlichen Mindestlohn Produktivitätsfortschritte nicht in adäquatem Ausmaß an die Arbeitnehmer weitergeben würden.

Abgeordneter THEMESSL (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum Antrag der Grünen an. Er machte darauf aufmerksam, dass derzeit die Entlohnung in manchen Branchen im Verhältnis zur geplanten Mindestsicherung so gering sei, dass der Anreiz zum Arbeiten fehle. Themessl forderte gleichzeitig eine massive Senkung der Lohnnebenkosten.

Staatssekretärin MAREK verwies auf das Regierungsprogramm, in dem das Ziel eines Mindestlohns in der Höhe von 1.000 € verankert sei. Es gebe bereits eine Sozialpartner-Einigung in dieser Frage, unterstrich sie, diese sehe eine stufenweise Anhebung von Niedriglöhnen vor. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) erklärte, er sei grundsätzlich auch für Tarifverhandlungen durch die Sozialpartner. Gleichzeitig sieht er aber eine zu geringe Differenz zwischen der Mindestsicherung und dem zwischen den Sozialpartnern vereinbarten Mindestlohn. Er werde daher den Antrag der Grünen unterstützen, erklärte Dolinschek.

Der (ablehnende) Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der Grünen 337/A fand mehrheitliche Zustimmung. (Forts.)