Parlamentskorrespondenz Nr. 542 vom 05.06.2008

Nationalrat: Von der Psycho- und Musiktherapie bis zur Hospiz

Direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an ab 18-Jährige wird geprüft

Wien (PK) - In der Debatte über das EWR-Psychologen - und Psychotherapiegesetz zeigte sich Abgeordneter Dr. RASINGER (V) besorgt über die Zunahme der Zahl an psychischen Erkrankungen in Österreich und leitete daraus Handlungsbedarf ab, die Psychotherapie in das Gesundheitswesen zu integrieren. An die Adresse der Kollegen gerichtet meinte er, es sollte für alle ein Ansporn sein, dafür zu sorgen, dass die Menschen glücklich sind und "nicht nur einen guten Cholesterinwert haben".

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) äußerte sich im Sinne ihres Vorredners und merkte überdies an, es sei mit diesem Gesetz gelungen, Psychologen und Psychotherapeuten zufrieden zu stellen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) begrüßte das Gesetz zwar, kritisierte allerdings, die Kassen würden fünf mal soviel für Psychopharmaka als für Psychotherapie ausgeben. Er sah die Krankenanstalten aufgerufen, mehr Psychologen und Psychotherapeuten anzustellen. Bei der Gesundheitsreform gilt es seiner Meinung nach auch, Geld für die Psychotherapie bereit zu stellen, da sonst dieses Gesetz, wie er warnte, Makulatur bleibe.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und drückte ihre Hoffnung aus, dass es nicht zu einer Nivellierung nach unten kommen werde.

Abgeordnete HAUBNER (B) schloss sich den zustimmenden Wortmeldungen an und begrüßte das Gesetz ebenfalls.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) beklagte, Psychotherapie sei für viele Menschen zu teuer. Es gelte nach wie vor der Grundsatz, wer besser verdient, der sei psychisch besser versorgt, kritisierte er.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) appellierte an die Gesundheitspolitik, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zur Psychotherapie habe. Nicht nur Psychopharmaka, sondern auch die Psychotherapie sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt werden, forderte sie.

Bei der Abstimmung wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen.

Musiktherapiegesetz

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) zeigte sich überzeugt von den positiven gesundheitlichen Wirkungen der Musiktherapie und erinnerte daran, dass schon Herbert von Karajan für die Anerkennung dieses Berufstandes eingetreten ist.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) würdigte ebenfalls die Bedeutung der Musiktherapie und sah die Anerkennung des Berufsstandes als richtigen Schritt.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) verwies auf den steigenden Bedarf an Musiktherapeuten in Österreich und begrüßte das Gesetz. Er zweifelte allerdings, dass vor dem Hintergrund des aktuellen Kassensanierungspaketes ausreichende finanzielle Vorsorge für die Musiktherapie getroffen werden könne.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) merkte kritisch an, die Finanzierung dieses Gesetzes sei noch vollkommen offen. Es reiche nicht aus, etwas anzubieten, das sich die Menschen dann nicht leisten können.

Abgeordnete HAUBNER (B) unterstützte die Vorlage, schloss sich aber hinsichtlich der Finanzierung den Bedenken ihrer Vorrednerin an.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY verwies auf die Bedeutung der Musiktherapie vor allem im stationären Bereich und stellte fest, das Gesetz sei ein Schlussstein im Reigen der Angebote an Behandlungsmethoden.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) sah in der Musiktherapie eine positive Bereicherung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, regte aber eine Neuordnung sämtlicher Gesundheitsberufe nach einem strategischen Gesamtkonzept an.

Abgeordneter EHMANN (S) hob die Anerkennung der Musiktherapie und die Verankerung von Qualitätsstandards für die Ausbildung als positiv hervor.

Abgeordneter VOCK (F) begrüßte das Gesetz, befürchtete aber, dass die Therapie nicht für alle leistbar sein werde.

Erfreut über die Anerkennung der Musiktherapie zeigte sich auch Abgeordnete RIENER (V).

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Weitere Vorlagen des Gesundheitsausschusses: G-Anträge 340/A(E) betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln und 361/A(E) hinsichtlich Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eiern.

Abgeordnete HÖLLERER (V) erinnerte an die Bedeutung der Kennzeichnung bei Lebensmitteln und sprach sich für eine intensive Diskussion der beiden Anträge im Konsumentenschutzausschuss aus.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) hob die Konsumentenschutzrelevanz der beiden Initiativen hervor, wobei er zu bedenken gab, Landwirtschafts- und Wirtschaftsvertreter würden die Lebensmittelproblematik oft anders sehen als Konsumentenschützer.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) schloss sich seinem Vorredner an und begrüßte es insbesondere, dass die beiden Anträge nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Abgeordnete HAUBNER (B) sprach sich für bessere Kennzeichnung und Information bei Lebensmitteln aus und meinte, die Anträge seien im Konsumentenschutzausschuss richtig platziert.

Bei der Abstimmung wurden die (negativen) Berichte des Ausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen. Die beiden Anträge wurden daraufhin dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

Im Zusammenhang mit dem F-Antrag 692/A(E) betreffend Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillenausscheidergesetzes zeigte sich Antragstellerin Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) angesichts jüngster Fälle von Infektionen besorgt über die Lebensmittelsicherheit und die Hygiene in Handel und Gastronomie und forderte die Wiedereinführung des Bazillenausscheidergesetzes, wobei sie auch auf entsprechende Wünsche aus der Gastronomie verwies.

Abgeordneter Dr. EDER (V) wandte ein, das Gesetz würde nur eine jährliche Momentaufnahme mit hohem bürokratischen Aufwand bringen.

Abgeordneter VOCK (F) berichtete von seinen Erfahrungen als Opfer einer Salmonellenvergiftung und untermauerte die Forderung seiner Fraktion. Einsparungen dürften nicht zu Lasten der Gesundheit führen, replizierte er auf seinen Vorredner.

Abgeordnete SCHASCHING (S) meinte, es handle sich hier um, wenn auch bedauerliche, Momentaufnahmen, durch frühzeitige Kontrollen würde entsprechender Schutz von Beschäftigten und Gästen gewährleistet. Eine Wiedereinführung eines wissenschaftlich überholten Gesetzes sei daher nicht zweckmäßig.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) konstatierte einen namhaften Rückgang bei den entsprechenden Erkrankungen, hier Pseudosicherheit durch verfehltes Vorgehen vorzugaukeln, sei daher nicht sinnvoll.

Abgeordnete HAUBNER (B) erinnerte daran, dass es auf diesem Gebiet beachtliche Weiterentwicklungen gegeben habe, weshalb aus Sicht ihrer Fraktion derzeit kein Handlungsbedarf gegeben sei, zumal die derzeitigen Vorschriften ausreichend seien.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY teilte die Ansicht ihrer Vorrednerinnen. Sie unterstütze aber Initiativen im Interesse spezifischer Berufsgruppen, ergänzte die Ministerin.

Der (negative) Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) trat in der Debatte über ihren Antrag 573/A(E) betreffend Einstellung der Leistungsinformationsblätter für die Abschaffung dieser Informationsblätter, welche die Österreicherinnen und Österreicher einmal im Jahr erhielten, ein, zumal diese Vorgangsweise durch die Pläne der Regierung redundant würde. Das dafür aufgewendete Geld sei anderswo besser eingesetzt.

Abgeordneter DONABAUER (V) sagte, diese Ansicht könne seine Fraktion nicht teilen. Diese Information komme bei den Betroffenen gut an, sie sei auch wichtig, man solle diese Information also auch künftig versenden.

Abgeordneter VOCK (F) wies auf die enormen Kosten dieser Aktion hin. Dieses Geld sei anderswo sinnvoller eingesetzt, zeigte sich der Redner überzeugt. Die Patienten sollten zwar informiert werden, aber nicht im Wege der derzeit geübten Praxis.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) hielt den Modus hingegen für sinnvoll, weil dadurch den Patienten vor Augen geführt werde, was die Krankenkassen für sie leisteten. Diese Aktion sollte daher fortgesetzt werden, denn man befinde sich am richtigen Weg.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erklärte, die Wahrheit liege in der Mitte. Es sei zwar eine gute Idee, die Patienten zu informieren, die bisherige Praxis sei jedoch verbesserungsbedürftig. Es brauche auf diesem Gebiet ein Gesamtpaket, welches über den Sommer erarbeitet werden sollte.

Abgeordnete HAUBNER (B) hielt die Leistungsinformation für ebenso nötig wie zweckmäßig, gehe es doch um Transparenz ebenso wie um Kostenbewusstsein. Die Information sollte daher sogar noch verbessert werden, sie mache im Gegensatz zur so genannten Patientenquittung Sinn.

Der (negative) Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

In der Debatte über den G-Antrag 602/A(E) über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care erteilte Abgeordneter Dr. RASINGER (V) aktiver Sterbehilfe eine umfassende Absage und trat stattdessen für eine grundlegende Hospizbetreuung ein, denn der Wunsch auf Sterbehilfe sinke mit der Qualität der Betreuung. In der Hospizbetreuung liege daher der Schlüssel für ein befriedigendes Ergebnis in diesem Bereich.

Abgeordnete RUDAS (S) stimmte ihrem Vorredner vorbehaltlos zu und setzte sich gleichfalls für humane Sterbebegleitung ein. Es brauche ein entsprechendes Netz an Einrichtungen und adäquat ausgebildetes Personal, dafür sollte man die entsprechenden Mittel zu Verfügung stellen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) wandte sich gegen ein Zweiklassensystem im medizinischen Bereich. Es brauche eine gerechte Lösung, an der jetzt schon einige Jahre gearbeitet werde, ohne dass bis dato ein konkretes Resultat vorliege. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um rasch ein praktikables und sozial verträgliches Modell anbieten zu können.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY meinte, es sei allen bewusst, wie wesentlich und wie sensibel dieses Thema sei. Die eingesetzte Arbeitsgruppe habe einen Bericht erstellt, auf dessen Grundlage man nun weiterarbeiten könne. Der Bericht werde dem Parlament zugeleitet, damit die Beratungen zügig fortgesetzt werden könnten, so die Ministerin, die zuletzt auf die jüngst gesetzten Maßnahmen verwies.

Abgeordneter VOCK (F) zeigte sich erstaunt darüber, dass die Opposition einen solchen Bericht einfordern müsse. Dieser sollte vielmehr automatisch vom Ministerium zugeleitet werden.

Abgeordnete HAUBNER (B) bezeichnete die Hospizbetreuung als die richtige Antwort auf die Problematik und meinte, genau deshalb müssten auch die Rahmenbedingungen passen und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es brauche ein gesamtheitliches Pflegekonzept, den bisher gesetzten Schritten müssten weitere folgen.

Abgeordnete GRANDER (V) verwies auf die gegenwärtige Situation im Hospizbereich. Die medizinische, soziale und betreuerische Komponente müssten auch weiterhin bedarfsgerecht ausgerichtet sein.

Die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Nächster Punkt der Tagesordnung: V-S-Antrag 773/A(E) betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

Abgeordneter HOFER (F) bezeichnete die Anträge als kontraproduktiv, denn sie würfen mehr Fragen auf als sie lösten. Dies sei für Regierungsfraktionen kein Ruhmesblatt. Gerade in der Familienpolitik bestehe großer Handlungsbedarf, von der Regierung komme an dieser Stelle zu wenig. Er brachte einen Entschließungsantrag auf Anhebung der diesbezüglichen Sozialleistungen zur Abfederung der jüngst entstandenen Mehrkosten für Familien ein.

Abgeordnete FUHRMANN (V) betonte die Notwendigkeit der von ihr geforderten Maßnahme, da viele Jugendliche das Elternhaus verlassen müssten, um näher am Ausbildungsort zu sein. Dem müsse man Rechnung tragen.

Abgeordnete RUDAS (S) unterstrich die Wortmeldung ihrer Vorrednerin und verwies darauf, dass diese Forderung auch von den Jugendorganisationen erhoben werde. Diese Forderung sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, man solle sie entsprechend umsetzen, diene es doch der Eigenständigkeit junger Menschen.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) signalisierte Zustimmung zu der Maßnahme, ergänzte aber, dass es mehrere Bereiche – etwa Studienbeihilfen – gebe, bei denen es Lösungen im Interesse der Jugendlichen brauche.

Abgeordnete HAUBNER (B) sagte, Familienbeihilfe sei eine wichtige Leistung, die man bei Bedarf auch den jungen Menschen mitgeben könne, dies umso mehr, als sich die Lebensumstände von Jugendlichen in den letzten Jahren sehr geändert hätten. An dieser Stelle könne man auch über ein generelles Jugendstartgeld nachdenken. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach die Vorlage für Auszubildende gelten solle, auch wenn diese, etwa als Lehrlinge, noch nicht 18 Jahre alt sein sollten.

Familienministerin Dr. KDOLSKY erklärte, ein wesentliches Ziel von Familienpolitik sei es, Jugendlichen Instrumente für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben in die Hand zu geben. Dabei spiele finanzielle Eigenständigkeit eine wichtige Rolle. Kdolsky kündigte an, das Ansinnen des Nationalrats nach Direktauszahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene zu prüfen. Es dürfe aber, so die Ministerin, zu keinen steuerrechtlichen oder anderen Schlechterstellungen für die Betroffenen kommen.

Abgeordneter PACK (V) führte aus, eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene würde zu mehr Selbstbestimmung und Souveränität der Betroffenen beitragen. Er zeigte sich in diesem Sinn über die breite Zustimmung zum vorliegenden Antrag erfreut.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) betonte, es gebe viele gute Gründe für eine direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an über Achtzehnjährige. Ausdrücklich wandte sie sich gegen das französische Steuermodell des Familiensplittings.  

Abgeordnete FÜRNTRATH-MORETTI (V) zeigte sich überzeugt davon, dass Familienministerin Kdolsky und Finanzminister Molterer Garant dafür seien, dass es bei einer Direktauszahlung der Familienbeihilfe zu keinen Nachteilen für die Betroffenen kommen werde.

Abgeordneter FÜLLER (S) sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung eines selbstbestimmten Lebens von jungen Erwachsenen, die nicht mehr im Elternhaus leben. Die rechtliche Prüfung der Direktauszahlung durch Familienministerin Kdolsky hält er für notwendig, um mögliche Schlechterstellungen für die Betroffenen zu vermeiden.

Abgeordneter EINWALLNER (V) nannte den vorliegenden Antrag "eine tolle Initiative" der beiden Jugendsprecherinnen der Koalitionsparteien. Kein Verständnis zeigte er für die Haltung der FPÖ.

Die dem Bericht des Familienausschusses angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Familiensplitting wurde ebenso abgelehnt wie der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend direkte Auszahlung von Familienbeihilfe an selbständig lebende junge Erwachsene.

Abgeordnete MANDAK (G) bezeichnete in der Debatte über den V-S-Antrag 774/A(E) betreffend Information des Gesundheitsressorts zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen die vorliegende Entschließung des Familienausschusses als "sehr kurios". Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Koalitionsparteien wollten die Ministerin auffordern, endlich zu handeln und die Bevölkerung ausreichend über die Familienberatungsangebote des Ressorts und der vom Ressort geförderter Einrichtungen zu informieren, skizzierte sie. Im Familienausschuss hat sich ihrer Darstellung nach aber herausgestellt, dass es offenbar darum gehe, noch mehr Geld für Kampagnen des Familienministeriums auszugeben. Die Grünen würden das nicht mittragen, sagte Mandak.

Abgeordnete STEIBL (V) wies den Vorwurf, der vorliegende Antrag sei "lächerlich", zurück. Familien bräuchten je nach Lebenssituation unterschiedliche Informationen über Beratungsangebote und Förderungen, bekräftigte sie und listete das vorhandene breite Angebot auf. Es lohne sich, so Steibl, in Kinder zu investieren, diese seien Österreichs Zukunft.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) sprach hingegen von einem "peinlichen Antrag". Dieser sei inhaltsleer und ideenlos, meinte er. Klement beklagte, dass der Entschließungsantrag trotzdem vom Familienausschuss angenommen wurde, während viel wesentlichere Initiativen der Opposition vertagt worden seien. Enttäuscht zeigte er sich auch über die Ablehnung des französischen Familiensplitting-Modells durch die SPÖ. Er hielt der SPÖ vor, Alleinerzieher-Familien zur "Ikone" zu machen. 

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) hielt ihrem Vorredner entgegen, jeder einzelne Antrag der Opposition sei im Familienausschuss ausführlich diskutiert worden. Für die SPÖ seien Alleinerzieher-Familien zudem keine "Ikone", bemerkte sie, man müsse aber die Realität zur Kenntnis nehmen.

Abgeordnete HAUBNER (B) erklärte, der vorliegende Antrag werfe ein bezeichnendes Bild auf die Arbeit der Regierung. Habe die Koalition "keine anderen Sorgen", als die Familienministerin aufzufordern, über die Angebote des Familienressorts zu informieren?, fragte sie. Als vordringlicher wertete Haubner die Vernetzung aller Familienberatungsangebote des Bundes und der Länder und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Familienministerin Dr. KDOLSKY betonte in Richtung FPÖ-Abgeordnetem Klement, es gehe nicht an, Familien schlecht zu machen, die nicht der idealen Familienstruktur entsprechen. Im Mittelpunkt müsse das Wohl des Kindes stehen, bekräftigte sie. Dass es Intention des vorliegenden Antrags sei, teure Kampagnen des Familienministeriums zu legitimieren, wies Kdolsky dezidiert zurück. Sie könne das aus dem Antrag keineswegs herauslesen, erklärte sie. Ausführlich ging Kdolsky auf das bestehende breite Angebot an Familienberatung ein.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) führte aus, im Wesentlichen gehe es darum, das richtige Maß an Information zu finden. "Wir wollen sicher keine Selbstbeweihräucherungsaktion unserer Ministerin" und keine Verschwendung von Steuergeldern, versicherte sie. Es gehe aber um verständliche und leicht zugängliche Informationen für die Zielgruppen.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) unterstrich, Familien bräuchten in ihren vielfältigen Lebenssituationen Hilfe und Information. Diese müsse – etwa bei Partnerschaftsproblemen, Beziehungsproblemen, Gewalt in der Familie oder in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen.

Abgeordnete HÖLLERER (V) machte darauf aufmerksam, dass es österreichweit mehr als 390 Familienberatungsstellen gebe. Die wenigsten wüssten aber, wo die nächste Familienberatungsstelle liege, konstatierte sie. Das gelte auch für die Abgeordneten. Man müsse, so Höllerer, das bestehende Angebot an die Hilfesuchenden in möglichst niederschwelliger Form herantragen. 

Abgeordneter PRASSL (V) verwies auf die Bedeutung von Familienberatung und bekannte sich dazu, selbst gern Familienvater zu sein.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) hielt in Richtung von Abgeordnetem Klement fest, er könne nicht darüber entscheiden, was eine richtige bzw. falsche Familienform sei. Für sie ist ein flächendeckendes und leistbares Angebot an Familienberatung wesentlich.

Die dem Bericht des Familienausschusses angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend bessere Vernetzung im Bereich der Familienberatung fand keine Zustimmung.  

Verhandelt wurde hierauf der 5-Parteien-Antrag 734/A(E) betreffend Unterstützung der Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts in Wien.

Abgeordneter PENDL (S) bedankte sich bei der Volksanwaltschaft für deren Arbeit. Dass die internationale Vereinigung der Ombudsleute inzwischen 129 Mitglieder habe, zeigt seiner Auffassung nach die Bedeutung von Ombudsstellen. Pendl begrüßte die Initiative der österreichischen Volksanwaltschaft, das Generalsekretariat des Internationalen Ombudsmann Instituts (I.O.I.) nach Wien zu holen.

Abgeordnete RIENER (V) wies darauf hin, dass alle fünf Fraktionen das Vorhaben unterstützten, das Generalsekretariat des I.O.I. nach Wien zu holen. Für sie hat die Arbeit der Volksanwaltschaft maßgeblich dazu beigetragen, dass Österreich gute Chancen habe.

Abgeordneter Mag. ZINGGL (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zur vorliegenden Entschließung an. Er gab allerdings zu bedenken, dass Österreich in vielen Belangen kein Vorbild sei, und verwies etwa auf Schubhaft für minderjährige Flüchtlinge und Versäumnisse bei der Aufnahme der Anti-Folter-Konvention der UNO in das Strafrecht.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) sprach sich dafür aus, das Instrumentarium der Volksanwaltschaft auszuweiten. Die Volksanwaltschaft sei nicht nur eines der obersten Kontrollorgane der Republik, sondern eine wichtige Rechtsschutzeinrichtung für die Bevölkerung, unterstrich er.  Zum vorliegenden Antrag merkte Stadler an, Österreich genieße einen guten Ruf im I.O.I. Er mahnte eine ausreichende Finanzierung ein, sollte Österreich den Zuschlag für das Generalsekretariat erhalten.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) begründete seine Zustimmung vor allem mit der hohen Qualifikation der österreichischen Volksanwaltschaft und deren hervorragender Arbeit.

Abgeordneter SCHOPF (S) hob in seiner Wortmeldung die Bedeutung der Tätigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft hervor.

Abgeordnete STADLER (V) meinte, die Geschlossenheit der Parteien werde ausschlaggebend dafür sein, dass Österreich dieses Institut erhält.

Abgeordnete RINNER (S) würdigte ihrerseits die Leistungen der Volksanwaltschaft und stellte fest, es spreche viel für Wien, dass sich die Institution hier ansiedle.

Abgeordneter PRASSL (V) unterstützte die Bewerbung und wünschte der Volksanwalt alles Gute für die Zukunft.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) wünschte der österreichischen Bewerbung viel Erfolg und sah im vorliegenden Antrag ein starkes politisches Signal.

Bei der Abstimmung wurde die Entschließung einstimmig angenommen.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) erklärte bei der Ersten Lesung des B-Antrages 682/A betreffend Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes, es gehe bei seinem Antrag darum, die Möglichkeit der Bundesregierung einzuschränken, Gesetzentwürfe vor der Abstimmung im Ausschuss nochmals abzuändern.

Abgeordneter PENDL (S) sprach sich für eine offensive und positive Diskussion unter den Parteien im Ausschuss über sämtliche Geschäftsordnungsfragen aus.

Abgeordnete Dr. KARL (V) bezeichnete den Antrag als Anlassgesetzgebung und meinte überdies, für viele Neuerungen sei eine Geschäftsordnungsänderung gar nicht erforderlich, es reiche auch ein Beschluss der Präsidialkonferenz aus.

Abgeordneter BROSZ (G) unterstützte den Antrag des BZÖ und meinte, es gehe nicht an, dass Vorlagen von der Regierung als "Trägerraketen" für Anliegen verwendet werden, die mit der ursprünglichen Materie kaum etwas gemeinsam haben.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

In einer weiteren (62.) Sitzung erfolgen in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen. (Schluss)