Parlamentskorrespondenz Nr. 560 vom 11.06.2008

Vorlagen: Bildung

Zugang zur Berufsreifeprüfung wird stark ausgeweitet

Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund. Derzeit ist der Zugang in erster Linie für Absolventinnen und Absolventen schulischer Ausbildungen zugänglich.

Ab kommenden Schuljahr soll jedoch diese Form der Höherqualifizierung laut einer Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (577 d.B.) auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet werden. Dies betrifft insbesondere Lehrlinge, für die es auch möglich sein soll, die Berufsreifeprüfung bereits weitgehend während der Berufsschulzeit zu machen.

Weiters wird der Zugang zur Berufsreifeprüfung zusätzlich für Personen mit wenigstens dreijähriger Berufstätigkeit, die über einen

erfolgreichen Abschluss zumindest des dritten Jahrganges einer Berufsbildenden Höheren Schule oder der dritten Klasse einer Höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung verfügen, sowie für Absolventinnen und Absolventen des 4. Semesters von Berufsbildenden Höheren Schulen für Berufstätige, einschließlich der jeweiligen Bildungsanstalten, geöffnet. Die Neuregelung gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie für jene einer mindestens 30 Monate umfassenden Berufsausbildung im Bereich des medizinisch-technischen Fachdiensts und des Sanitätshilfsdiensts. Schließlich umfasst die Novelle auch öffentlich-rechtlich oder vertragsrechtlich Bedienstete des Bundes.

Die Ausweitung der Zugangschancen zur Berufsreifeprüfung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Lehre zu erhöhen, darüber hinaus aber der in der Novelle genannten Personengruppe neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Laut Erläuterungen will man damit die vertikale Durchlässigkeit des Bildungssystems weiter verbessern.

Prüfungstaxen: Anpassung an Pädagogische Hochschulen

Durch die Einrichtung von Pädagogischen Hochschulen bedarf es auch einer legistischen Neuregelung für die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten. Die Rektorate werden nun im "Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen" ermächtigt, Lehrenden an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen besondere Prüfungsprämien zu gewähren. (579 d.B.)

Bildungsstandards werden gesetzlich verankert

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur hat dem Parlament eine Regierungsvorlage zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG)vorgelegt, durch die Bildungsstandards im österreichischen Bildungssystem rechtlich verankert werden. Bildungsstandards stellen ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung dar, heißt es in den Erläuterungen. Sie sollen regelmäßig umfassende und objektiv festgestellte Ergebnisse zu den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler liefern, um entsprechende Steuerungen und Planungen im Bildungsbereich vornehmen zu können. Sie dienen auch dazu, die Bildungsziele für Lernende und Lehrende gleichermaßen transparent zu machen und die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen zu erleichtern.

Der § 17 SchUG sieht im Konkreten eine Ermächtigung für die zuständige Ministerin, bzw. den zuständigen Minister vor, für die einzelnen Schulstufen der verschiedenen Schularten Bildungsstandards durch Verordnung zu erlassen. Bildungsstandards werden als "konkret formulierte Lernergebnisse, die sich gemäß dem Lehrplan der jeweiligen Schulart (Form, Fachrichtung) auf einzelne Pflichtgegenstände oder auf mehrere in fachlichem Zusammenhang stehende Pflichtgegenstände beziehen", definiert. (606 d.B.)

FPÖ: Kuraufenthalte für LehrerInnen nur während der Ferien

Die FPÖ vertritt die Auffassung, dass Lehrerinnen und Lehrer, die eine dreiwöchige Kur bewilligt bekommen haben, diese in der Regel in den Hauptferien in Anspruch zu nehmen haben. F-Abgeordnete haben daher entsprechende Anträge zur Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes sowie des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes eingebracht. (797/A und 799/A)

FPÖ: LehrerInnen sollen in den Ferien Förderunterricht erteilen

Geht es nach der FPÖ, so sollen die Lehrerinnen und Lehrer jenen Schülerinnen und Schülern, die das Klassenziel nicht erreicht haben, in den letzten beiden Wochen der Hauptferien im Rahmen eines Förderunterrichts zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Entlohnung soll es dafür nicht geben. In diesem Sinne wurden Änderungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes sowie des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes von F-Abgeordneten beantragt. (798/A und 800/A)

(Schluss)


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