Parlamentskorrespondenz Nr. 600 vom 19.06.2008

Ökostromgesetz-Novelle passiert Wirtschaftsausschuss neuerlich

G-F-B bekräftigen Kritik, S-V sehen große Fortschritte beim Ökostrom

Wien (PK) - Im Wirtschaftsausschuss stand nach dem Rückverweisungsbeschluss des Nationalratsplenums neuerlich das Thema Ökostrom auf der Tagesordnung. Unter der Leitung von Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner debattierten die Abgeordneten mit Minister Martin Bartenstein einen umfangreichen Abänderungsantrag zur 2. Ökostromgesetz-Novelle (562 d.B.). Der Antrag vereinigte die vom Ausschuss (siehe PK-Meldung Nr. 467) schon beschlossenen Abänderungen mit dem im Plenum vorgelegten S-V-Abänderungsantrag, der nur noch formale Korrekturen enthielt. Während Abgeordnete der Oppositionsparteien ihre Kritik an der Novelle erneuerten und die vorgesehene Förderung erneuerbarer Energieträger als zu gering bezeichneten, stellten die Vertreter der Koalitionsparteien und Bundesminister Bartenstein den neuen - mit S-V-Mehrheit verabschiedeten Gesetzentwurf - einmal mehr als großen Schritt in Richtung Klimaschutz und Ausbau alternativer Stromproduktion dar. Eine Ausschussfeststellung zielte auf rasche Befreiung sozial schwacher Menschen von der Zählpunktepauschale. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (563 d.B.) empfahlen SP und VP in der Fassung eines Abänderungsantrages, der die bisherige Rechtslage beim Abschluss anhängiger Verfahren außer Streit stellte. Im weiteren Verlauf seiner Sitzung "reparierte" der Ausschuss das Elektrizitäts-Wirtschafts-Organisationsgesetz sowie das Ziviltechnikerkammergesetz nach Einsprüchen des Verfassungsgerichtshofes und vertagte schließlich einen Antrag der FPÖ für einen "Masterplan Bürokratieabbau".

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) erneuerte die Kritik ihrer Fraktion an der Ökostromgesetznovelle, mit der es ihrer Ansicht nach weder möglich sei, die österreichischen Klimaschutzziele noch die selbstgesteckten Ziele der Regierung bei der Erhöhung des Ökostromanteils zu erreichen. Die Novelle bringe keine großen Fortschritte gegenüber dem alten Gesetz, Photovoltaikanlagen würden zu wenig gefördert und die Gesamtförderungssumme von 21 Mill. Euro sei bei weitem nicht ausreichend.

Abgeordnete Karl Heinz Kopf (V) konnte die Ausführungen seiner Vorrednerin nicht nachvollziehen. Schon bisher haben Steuerzahler und Stromkonsumenten bei der Förderung des Ökostroms alljährlich 300 Mill. Euro in die Hand genommen und damit den Ökostromanteil seit 2002 von unter 1 % auf 8 % erhöht. Die Novelle werde es ermöglichen, 2 Mill. Tonnen CO2 einzusparen, sagte Kopf, der sich zur Verlängerung der Abnahmegarantie für Ökostrom über die Förderungsperiode hinaus und zur Befreiung sozial Schwacher von der Zählpunktpauschale bekannte. Immerhin wird die Novelle zur Steigerung der Produktion von Kleinwasserkraft sowie von Windkraftanlagen um jeweils 700 MW führen und zusätzlich 100 MW von Biomasseanlagen bringen. Dazu komme die Umstellung der Photovoltaik in eine Investmentförderung, die in der Zukunft noch ausgebaut werden soll. Österreich sah Kopf bei der Entwicklung erneuerbarer Energieträger gleich auf mit Deutschland.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) schloss sich Kopf an und sprach die Erwartung aus, die Ökostromgesetznovelle werde große Effekte auslösen und einen bedeutenden Beitrag zur CO2-Reduktion bringen. Österreich habe große Chancen, auf dem Gebiet alternativer Energietechnologien die Marktführerschaft zu erlangen und viele Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Gesetz sei ein hervorragendes Instrument für den Klimaschutz, bringe mehr Sicherheit für die Produzenten und auch eine Abfederung für sozial Schwache. Abgeordneter Bauer beantragte eine Ausschussfeststellung, mit der die Netzbetreiber aufgefordert werden, mit den Sozialämtern in einen Informationsaustausch über die Abwicklung von Anträgen auf Befreiung von der Zählpunktpauschale einzutreten. Diese Befreiung soll für Sozialhilfeempfänger, Ausgleichszulagenempfänger sowie für Personen gelten, deren Einkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) räumte ein, die Novelle stelle eine Verbesserung dar, sie gehe ihm aber zu wenig weit und fördere  alternative Energien in zu geringem Ausmaß.

Ähnlich argumentierte auch Abgeordneter Veit Schalle (B): Mit der Ökostromgesetznovelle könnten die selbst gesteckten Ziele der Regierung bei der Steigerung der Öko-Stromproduktion nicht erreicht werden. Vor allem die Fotovoltaik werde in zu geringem Ausmaß gefördert.

Bundesminister Martin Bartenstein erinnerte Abgeordnete Lichtenecker daran, die geplante Förderung der Fotovoltaik werde zu einer Verfünffachung der Produktion von drei MW auf 16 MW führen. Insgesamt werde der Ökostrom künftig in Milliardenhöhe gefördert werden. Sollte die 21 Millionen-Grenze überschritten werden, werde dies eine Evaluierung nach sich ziehen.

Die Förderung der energetischen Ablaugenutzung diene der Sicherung tausender Arbeitsplätze etwa in Pöls, hielt der Minister fest. Mit Abgeordnetem Bauer verständigte sich der Minister darauf, sich um eine möglichst einfache Administration bei der Befreiung sozial Schwacher von der Zielpunktpauschale zu bemühen. Dabei stellte Bartenstein das Prinzip und die Finanzierung durch die Netzbetreiber außer Streit.

Abgeordneten Hermann Schultes (V) informierte der Ressortleiter über "grünes Licht" von Seiten der EU für den Rohstoffzuschlag für Biogasanlagen.

VfGH verlangt eindeutiges ElWOG  

Der Begriff "unterlagerte Netze", wie er im geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz verwendet wird, ist mehrdeutig und verletzt das Bestimmtheitsgebot, diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2007 trägt ein Änderungsentwurf (589 d.B.) Rechnung, der den Begriff "unterlagerte Netze" durch den Begriff "funktional verbundenes Netz" ersetzt. Das  bisherige System bei der Zusammenfassung von Netzen unterschiedlicher Eigentümer soll aber aufrecht bleiben. - Die Zustimmung erfolgte einhellig.

Von Abgeordnetem Werner Kogler (G) auf Diskussionen über eine Privatisierung der Verbundgesellschaft angesprochen, stellte Bundesminister Bartenstein klar, er sei nicht für einen Rückzug des Bundes auf 25 % und eine Aktie, machte aber darauf aufmerksam, dass die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und Tirol einen Anteil von 25 % am Verbund halten, sodass der öffentliche Anteil am Verbund über 80 % liege. Er trete für eine sinnvolle Bündelung der öffentlichen Anteile am Verbund und für eine Verschränkung von Verbund und Landesgesellschaften ein, sagte der Minister.

Die Abgeordneten Peter Marizzi (S) und Franz Hörl (V) bezeichneten das Thema Eigentumsverhältnisse bei der Wasserkraft unisono für sensibel und sprachen sich nachdrücklich für öffentliches Eigentum an der Verbundgesellschaft aus.

Abgeordnetem Veit Schalle (B) kündigte der Wirtschaftminister eine weitere Senkung der Netzkosten an. Hinsichtlich des von der EU ursprünglich geforderten eigentumsrechtlichen Unbundling teilte Bartenstein mit, dass sich Österreich gemeinsam mit Deutschland und Frankreich - vorbehaltlich der Entscheidung des EU-Parlaments - zugunsten eines dritten Weges durchgesetzt habe. Österreich konnte nachweisen, dass das "Legal Unbundling" gegenüber dem eigentumsrechtlichen Unbundling keine Nachteile, sondern Vorteile bringe. Er sei gegen Enteignungen per Gesetz, merkte der Minister pointiert an.

Der Stromverbrauch steige derzeit zwischen 1,6 % und 2 % pro Jahr, teilte der Minister weiters mit, ein Verbrauchszuwachs, der durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger nicht wettgemacht werden könne.

Verfassungskonforme Reparatur des Ziviltechnikerkammergesetzes

Mit einem gemeinsamen Antrag zur Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes (812/A) reagierten die Abgeordneten Reinhold Mitterlehner (V) und Hannes Bauer (S) auf die Aufhebung von Bestimmungen für die Pensionserhöhung durch den Verfassungsgerichtshof und erzielten eine S-V-G-B-Mehrheit. Der Kammertag soll auf Empfehlung des Kuratoriums und unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Grundsätze auch eine niedrigere Anpassung des Mitgliedsbeitrags vorsehen können, als es die derzeitige Regelung - die grundsätzlich beibehalten werden soll - vorschreibt.  

Bundesminister Martin Bartenstein erläuterte die Erhöhung des Determinierungsgrades im Gesetz auf Verlangen des VfgH und beantwortete Detailfragen der Abgeordneten Veit Schalle (B) und Bernhard Themessl (F).

FPÖ-Antrag für Masterplan zum Bürokratieabbau vertagt

In seinem Antrag 688/A(E) forderte FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger die Bundesregierung zur Ausarbeitung eines Masterplans zum Bürokratieabbau nach niederländischem Vorbild auf. Die Antragsteller wollen 50 % der Verwaltungskosten der Betriebe einsparen und erinnern die Bundesregierung an ihre Absicht, durch Nicht-Nachbesetzung von Pensionierungen 90 Mill. Euro und 25 % der Verwaltungskosten für Unternehmer bis 2010 einzusparen. Angesichts der schlechten internationalen Vergleichsposition Österreichs bei den Verwaltungskosten sei dieses Ziel zu tief gesteckt. Österreich sollte die Verwaltungskosten nicht nur auf den EU-Durchschnitt senken, sondern auf 2,3 % des BIP halbieren, verlangt die FPÖ.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) hielt es für schwierig, die Verwaltungskosten von Unternehmen angesichts der zahlreichen Aufgaben in den Bereichen Umweltschutz, Datenschutz, Sicherheit und bei der Lohnverrechnung um 50 % zu senken. Er beantragte eine - mit S-V-Mehrheit beschlossene - Vertagung des Antrags und bezeichnete das geltende Ziel einer Senkung um 25 % bereits als "sehr ambitioniert".

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) hielt es für durchaus sinnvoll, eine Senkung der Verwaltungskosten um 50 % anzustreben, sofern man dabei nicht nur eine Kostensenkung ins Auge fasse, sondern den jeweiligen Nutzen administrativer Maßnahmen berücksichtige, sei es bei der Einhaltung von Umwelt- und Konsumentenschutzstandards, sei es bei der Erhebung statistischer Daten oder bei der Einhebung von Steuern. (Schluss)