Parlamentskorrespondenz Nr. 673 vom 10.07.2008

FPÖ thematisiert Besuchsrecht bei Scheidungen

Kurzdebatte über eine Anfragebeantwortung der Justizministerin

Wien (PK) - Im Mittelpunkt einer von der FPÖ verlangte Kurzdebatte heute im Nationalrat stand die Anfragebeantwortung (4207/AB) der Justizministerin zur schriftlichen Anfrage (4215/J) der Abgeordneten Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besuchsrecht.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) zeigte sich unzufrieden mit der Anfragebeantwortung, weil die Justizministerin auf vieles wegen mangelnder Statistiken nicht eingegangen sei. Das Thema sei aber ein wichtiges, sagte Klement, weil die Trennungsopfer nach Scheidungen auf sich allein gestellt seien. Dazu gehörten nicht nur die Kinder und Elternteile, sondern auch die Großeltern. Es gebe eine Plattform, die sich nun dieser allein gelassenen Personen annehme. In den Jahren 2005 bis 2007 seien 15.800 Kinder betroffen gewesen, betonte Klement. Vielfach zögen sich die Verfahren über Jahre hin und mehr und mehr würden RichterInnen nicht selbst entscheiden, sondern dies auf GutachterInnen abschieben. Es gebe oftmals falsche Gutachten und viele Ungerechtigkeiten. Oftmals würden aber auch GutachterInnen innerhalb kurzer Zeit entscheiden, wo ein Kind hinkommt. Das könne nicht sein. Klement forderte daher, das Recht des Kindes auf beide Eltern zu realisieren, sowie eine Neuregelung der Obsorge und des Unterhaltsrechts. Alimente müssten zweckgebunden verwendet werden. Väter dürften nicht auf Bankomaten und die Rolle als Besuchspapa reduziert werden. So seine weiteren Forderungen.

Bundesministerin Dr. BERGER betonte, das Ministerium habe alle verfügbaren Daten bekanntgegeben. Viele Fragen hätten sich aber auf Themen bezogen, die man in mehr als 15.000 Gerichtsakten suchen hätte müssen. Berger räumte aber ein, dass in Bezug auf die Statistik Nachholbedarf bestehe und man derzeit an einer Verbesserung arbeite. Seitens des Gesetzgebers seien bereits mehrere Maßnahmen getroffen worden, um das Besuchsrecht möglichst reibungslos zu gestalten, informierte sie. So habe sich die gemeinsame Obsorge sehr bewährt und zur Vermeidung von Konflikten beigetragen. Auch Projekte wie Besuchcafes und der Kinderbeistand, der ausschließlich Rechte des Kindes wahrnimmt, hätten positive Auswirkungen. Das Ministerium sei derzeit auch darum bemüht, die Familiengerichtsbarkeit zu stärken und die Position der FamilienrichterInnen attraktiver zu gestalten. Diese sollen geschulte SozialarbeiterInnen zur Seite gestellt bekommen. Ein Problem stelle allerdings der Mangel an Sachverständigen dar.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) stellte fest, dass in den letzten Jahren im Rahmen des Familienrechts sehr viel passiert sei. Dabei gehe es um eine sensible Materie, die nicht schwarz-weiß zu regeln sei. Daher sei gerade in Familienrechtsangelegenheiten mit Sachverstand und Sorgsamkeit umzugehen. Keinesfalls dürfe das Kind im Scheidungsfall instrumentalisiert werden, sagte Jarolim, das Modell des Kinderbeistandes sei die einzig sinnvolle Chance, Kinderrechte zu schützen, wo Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Jarolim hielt es auch für notwendig, jeden Hinweis von sexuellem Missbrauch nachzugehen.

Abgeordneter WÖGINGER (V) meinte, angesichts der steigenden Zahl an Konflikten sei es nicht leicht, immer das Richtige zu tun. Im Mittelpunkt müsse aber das Wohl des Kindes stehen, und beim Besuchsrecht gehe es nicht nur um die Anzahl der Stunden, sondern auch darum, wie man die Stunden mit dem Kind verbringt. Jedes Kind habe das Recht auf Vater und Mutter, und es könne nicht sein, dass nur eine Elternteil bestimmt. Man müsse bei der Scheidung ansetzen, sagte Wöginger, und zwar mit einer Art Mediation, um zwischen den Eltern wieder eine Basis herzustellen. Bei der Regelung des Besuchsrechts müssten die Umstände genau erhoben werden, persönliche Befindlichkeiten zwischen Eltern hätten dabei nichts verloren.

Auch Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) stellte mit Bedauern fest, dass Scheidungskrisen oft über die Kinder ausgetragen werden. Um ernsthaft die beste Lösung zu finden, müsse man den Gerichten auch entsprechend Zeit geben. Als Lösungsmaßnahmen schlug sie vor, genügend Ressourcen für den Kinderbeistand und die Besuchscafes zur Verfügung zu stellen. Besuchscafes müssten vor allem an den Wochenenden geöffnet sein. Zwerschitz urgierte auch, die Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben und das Jugendwohlfahrtsgesetz einer umfassenden Novellierung zuzuführen.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) vertrat zunächst die Auffassung, dass mittels der EDV im Justizministerium mehr Fragen hätten beantwortet werden können. Es sei eine traurige Tatsache, dass Kinder im Scheidungsfall von den Eltern als Waffe verwendet werden. Oft stünde auch eine Gewaltbehauptung mit einer Falschbehauptung in Zusammenhang. Daher müsse man dies genau prüfen. Die meisten Streitigkeiten gebe es bezüglich der Obsorge und des Besuchsrechts, die besten materiellen Bestimmungen nützten aber nichts, wenn diese nicht durch ein gutes Verfahrensrecht begleitet werden. Fichtenbauer nannte den verzögerten Verfahrensverlauf "eine Todsünde" und kritisierte, dass immer mehr RichterInnen die Entscheidungen an Sachverständige weitergeben. Seiner Meinung nach müssten Sachverständige, die nicht rechtzeitig ihre Gutachten abliefern, aus der Gutachterliste gestrichen werden. Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass Streitigkeiten innerhalb von sechs Monaten entschieden werden müssen.

Abgeordnete HAUBNER (B) erinnerte an die Reformen unter Justizminister Böhmdorfer sowie daran, dass der Kinderbeistand von Justizministerin Gastinger und die Besuchscafes von Sozialminister Haupt eingeführt worden sind. Sie begrüßte, die Anhebung der Zahl der Besuchscafes und meinte, auf die Kinderbeistände und die Besuchscafes sollte es einen Rechtsanspruch geben. Im Bereich des Familienrechts lägen so viele gute Ideen vor, diese müssten nun über die Phase der Pilotprojekte hinaus geführt werden. (Schluss Kurzdebatte/Forts. NR)