Parlamentskorrespondenz Nr. 675 vom 10.07.2008

Thema Menschenrechte im Nationalrat

Sicherung der Religionsfreiheit und Menschenrechte in China

Wien (PK) – Zwei Anträge als nächste Punkte der Tagesordnung boten für die Abgeordneten Gelegenheit zu einer Debatte über Menschenrechte. Der erste dieser Anträge hatte die Religionsfreiheit zum Thema.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) erläuterte, der vorliegende Entschließungsantrag ziele nicht zuletzt darauf ab, auf EU-Ebene und in bilateralen Gesprächen verstärkt auf die Einhaltung und Durchsetzung der Religionsfreiheit und der Freiheit der Religionsausübung zu drängen. Menschenrechte könnten aber nur dann von anderen Ländern eingefordert werden, wenn man im eigenen Land "seine Hausaufgaben gemacht hat", mahnte sie und forderte eine entsprechende Sensibilität ein.

Abgeordneter SIEBER (V) betonte, die Verfolgung von Christen nehme weltweit zu. In insgesamt hundert Ländern der Erde sei Religionsfreiheit eingeschränkt. 200 bis 250 Millionen Christen würden diskriminiert. Besonders dramatisch ist die Lage für ihn im Irak. Kritik übte Sieber auch an der "unglaublichen Situation in Tibet". Österreich hat für ihn Vorbildcharakter in Sachen Religionsfreiheit.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) wandte sich strikt gegen die Argumentation, in Österreich nur dann den Bau von Minaretten zuzulassen, wenn im Gegenzug in muslimischen Ländern Kirchen gebaut werden dürften. Österreich müsse Religionsfreiheit unabhängig von der Situation in anderen Ländern gewährleisten, forderte sie. Alles andere sei inakzeptabel. Klar sprach sich Weinzinger dagegen aus, Religionsfreiheit Vorrang vor Meinungsfreiheit zu geben.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Entschließungsantrag an. Seine Fraktion achte jede andere Kultur und jede andere Religion, bekräftigte er. Kurzmann kritisierte unter anderem Übergriffe gegenüber Christen in der Türkei und die Behandlung von Fremdarbeitern in Saudi Arabien.

Auch Abgeordneter Mag. DARMANN (B) signalisierte die volle Unterstützung des Antrags durch seine Fraktion. Verteidigt wurde von ihm die neue Bauordnung in Kärnten, die seiner Darstellung nach für alle religiösen Bauten gilt und keine Religion benachteiligt.

Staatssekretär Dr. WINKLER bezeichnete den vorliegenden Entschließungsantrag als wichtige und wesentliche Unterstützung der österreichischen Außenpolitik. Generell verwies er auf die Universalität und die Unteilbarkeit von Menschenrechten. Unterstützung äußerte Winkler für einen geplanten Schweigemarsch der koptischen Kirche, die in Ägypten immer mehr unter Druck komme.

Abgeordnete Mag. KNOLL (S) bekräftige, Menschenrechte seien für alle gültig, völlig unabhängig davon, ob sie an einen Gott glauben oder nicht und an welchen Gott sie glauben. Es sei notwendig, konkrete Menschenrechtsverletzungen immer wieder ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) zeigte sich darüber erfreut, dass Österreich keinen "Kampf der Kulturen" kenne. Es gebe einen gedeihlichen Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat, erklärte sie. Die Religionsgemeinschaften respektierten die staatlichen Regeln, der Staat die innere Autonomie der Religionsgemeinschaften.

Abgeordneter VOCK (F) sprach sich dafür aus, die EU-Verhandlungen mit der Türkei sofort zu stoppen. In den letzten Jahren habe die Türkei 1,3 Mrd. € zur Heranführung des Landes an die EU bekommen, skizzierte er, trotzdem würden die Menschenrechte und die Religionsfreiheit "mit Füßen getreten". Vock plädierte dafür, der Türkei "den Geldhahn abzudrehen". Ausdrücklich wandte er sich auch gegen eine Islamisierung in Österreich.

Abgeordneter FÜLLER (S) unterstrich, es könne kein Menschenrechts-Monopol für eine bestimmte Religionsgemeinschaft in einem Land geben. Jeder müsse seine Religion ausüben können. Besorgniserregend ist seiner Auffassung nach etwa die Situation im Irak und in Sri Lanka.

Für Abgeordneten OBERNOSTERER (V) ist Österreich, wie er sagte, ein internationales Vorbild im Bereich der Religionsfreiheit. Leider sei die Situation nicht in allen Ländern so positiv, klagte er. Besonders verwies er auf die verbreitete Verfolgung von Christen.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) sprach von einem "lobenswerten Antrag". Man müsse aber nicht in die Ferne schweifen, um Menschrechtsverletzungen zu finden, meinte er, auch hierzulande gebe es "grobe Menschrechtsverletzungen". So wird ihm zufolge bei Abtreibungen das Menschenrecht auf ungeborenes Leben verletzt. Zudem verwies er auf das immer wieder verletzte Recht von Kindern auf beide Elternteile und die Beschneidung von Mädchen und Buben in Österreich.

Die dem Bericht des Menschenrechtsausschusses angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Antrag zu Menschenrechten in China einstimmig angenommen

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Entschließungsantrag an. Menschenrechte seien ein Produkt der europäischen Aufklärung, führte er aus, leider könnten sie nicht in allen Ländern der Welt durchgesetzt werden. Dass es in China Menschrechtsverletzungen gibt, ist für Kurzmann evident, er sprach allerdings Staaten wie den USA das Recht ab, dies zu kritisieren.

Abgeordnete BAYR (S) wies auf verschiedene Menschrechtsverletzungen in China hin und bemängelte unter anderem die Einschränkung der Meinungsfreiheit von Journalisten und die Behandlung der Tibeter und der Uiguren. Es sei aber wichtig, einen Dialog zu führen, erklärte sie.

Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) unterstrich, jede Menschenrechtsverletzung in der Welt sei anzuprangern. Es gebe aber nicht nur in Asien oder Afrika, sondern auch vor der Haustür Österreichs schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, konstatierte er. Als Beispiele nannte er die tschechischen Benes-Dekrete und die slowenischen Avnoj-Bestimmungen.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) wies ihren Vorredner darauf hin, dass es in der gegenständlichen Debatte um Menschrechtsverletzungen in China gehe. Es habe schon lange den Versuch gegeben, einen entsprechenden Beschluss zustande zu bringen, schilderte sie, bislang seien die Grünen dabei aber immer wieder auf eine "merkwürdigen Zurückhaltung" seitens der Koalitionsparteien gestoßen. Weinzinger zeigte sich in diesem Sinn zufrieden, dass im Vorfeld der Olympischen Spiele nun doch noch "in letzter Minute" eine Entschließung gefasst werde.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) kündigte die Unterstützung des genannten Antrags an und zeigte sich erfreut, dass dieses Thema zur Konsensmaterie geworden sei. Es müsse auf die VR China eingewirkt werden, damit sich die Menschenrechtssituation in diesem Land tatsächlich verbessere. Überdies wünschte der Redner den österreichischen Olympiateilnehmern alles Gute und viel Erfolg.

Staatssekretär Dr. WINKLER nannte die Menschenrechtssituation in der VR China unbefriedigend, erklärte aber, es sei Gegenstand von Diskussionen, wie dieser Zustand am besten optimiert werden könne. Der Dialog mit der chinesischen Führung sei dabei durchaus erfolgversprechend. Zudem müssten aber auch auf anderen Ebenen entsprechende Aktivitäten gesetzt werden, unterstrich der Staatssekretär, der auf die jüngsten Schritte auf diesem Gebiet verwies.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) zeigte sich erfreut über die Bemühungen des Menschenrechtsausschusses in dieser Angelegenheit und unterstützte den in Rede stehenden Antrag.

Abgeordneter GLASER (V) schloss an seinen Vorredner an und trat gleichfalls dafür ein, den Antrag anzunehmen. Er konzedierte, dass die Opposition hier wichtige Vorarbeit geleistet habe, doch er sei froh, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten, denn nur gemeinsam habe man die Chance, gehört zu werden. Dies umso mehr, als der Zeitpunkt günstig sei, um mit der VR China einen entsprechenden Dialog zu führen.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) prangerte die Menschenrechtssituation in der VR China an und gab ihrer Freude Ausdruck, dass diese Anliegen in einem gemeinsamen Antrag vertreten würden. Sodann setzte sich die Rednerin mit dem Thema im Lichte der Olympischen Spiele auseinander und thematisierte dabei die europäische Haltung gegenüber China.

Ebenfalls für die Annahme des Antrages votierten die Abgeordneten Mag. LAPP und TRUNK (beide S) sowie FÜRNTRATH-MORETTI (V). Die Wichtigkeit des Kampfes um die Einhaltung der Menschenrechte wurde dabei von Lapp unterstrichen, Fürntrath-Moretti meinte, man solle alle Möglichkeiten nützen, auf die Situation Einfluss zu nehmen, Trunk schließlich wies auf die globale Bedeutung der Menschenrechte hin und votierte dafür, auch in Österreich mit der nötigen Sensibilität zu handeln.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

(Schluss Menschenrechte/Forts. NR)