Parlamentskorrespondenz Nr. 913 vom 04.12.2008

Bericht der Justizministerin zu Änderungen beim Berufszugang

Wien (PK) – Aus Anlass der Verabschiedung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008 hat der Nationalrat eine Entschließung gefasst, der zufolge die Justizministerin dem Nationalrat darüber berichten soll, ob und inwieweit der Inhalt und die Ausgestaltung der von den österreichischen Universitäten angebotenen rechtswissenschaftlichen Studien sicherstellen, dass Studierende Gewissheit darüber haben, ob die ihnen aufgrund des Studienabschlusses nachgewiesenen Kenntnisse zu den juristischen Kernberufen (Rechtsanwalt, Notar, Richter und Staatsanwalt) eröffnen. In dem nunmehr dem Nationalrat vorgelegten Bericht (III-8 d.B.) wird – nach Befassung aller österreichischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten, der Wirtschaftsuni Wien, des Rechtsanwaltkammertags, der Notariatskammer und des Wissenschaftsministeriums – festgestellt, dass die angebotenen Studien den berufsrechtlichen  Vorgaben entsprechen und die entsprechenden Wissensgebiete "in angemessenem Umfang" angeboten werden. (Schluss)