Parlamentskorrespondenz Nr. 24 vom 21.01.2009

Förderung für Zivildienstorganisationen wird erhöht

Zivildienst ist eine unverzichtbare Säule des Sozialsystems

Wien (PK) – Bevor der Nationalrat fünf Anträge der Grünen in Erster Lesung in Verhandlung nahm (siehe PK Nr. 25), stand die Änderung des Zivildienstgesetzes auf der Tagesordnung.

Der Zivildienst sei zu einer unverzichtbaren Säule des Sozial- und Gesundheitssystems geworden, erklärte Abgeordneter WÖGINGER (V). Im Jahr 2008 waren rund 13.000 junge Männer in Österreich in den verschiedensten Bereichen im Einsatz, z.B. im Rettungswesen, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Pflegeheimen, im Behindertenbereich, in der Lebenshilfe und auch in der Landwirtschaft. Der Zivildienst sei in der Gesellschaft positiv verankert und genieße mittlerweile eine hohe Akzeptanz. Die heute zur Beschlussfassung stehende Anhebung des Verpflegungsgelds sei absolut notwendig und gerechtfertigt, argumentierte Wöginger. Wichtig sei auch, dass die monatlichen Förderbeträge für die Trägerorganisationen sowie die monatliche Grundvergütung dementsprechend angepasst werden.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) schloss sich ihrem Vorredner grundsätzlich an. Auch sie erachtete es für wichtig, dass das Verpflegungsgeld für die Zivildiener von 13,50 € auf 16 € angehoben und das Budget der Trägerorganisationen aufgestockt wird. Dies sei ein sehr positiver Schritt, meinte die SPÖ-Mandatarin, da die Zivildiener einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Vielleicht sollte man sich noch überlegen, ob die Zivildienstzeiten nicht für nachfolgende Berufsausbildungen im Pflege- oder Behindertenbereich angerechnet werden können.

Abgeordneter HOFER (F) skizzierte, er sei während seiner Wehrdienstzeit Zivildienern sehr skeptisch gegenüber gestanden. Mittlerweile habe sich seine Meinung geändert. Ohne Zivildiener könnten Blaulichtorganisationen ihre Aufgabe nicht erfüllen, bekräftigte er. Bedauern äußerte Hofer darüber, dass Frauen nicht zum Zivildienst zugelassen würden. Generell wünscht er sich eine höhere Unterstützung für Blaulichtorganisationen.

Auch Abgeordneter HAGEN (B) räumte ein, dass sich seine Meinung über den Zivildienst komplett geändert habe. Zivildiener würden wertvolle Arbeit leisten, bekräftigte er. Zudem würden viele Zivildiener, die bei einer Rettungsorganisation eingesetzt gewesen seien, später bei der Rettung bleiben. Zum Gesetzentwurf kündigte Hagen die Zustimmung des BZÖ an.

Abgeordnete WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) erklärte, Zivildiener seien eine Stütze des Sozialsystems und des Wohlfahrtsstaates. Sie würden "Billigstarbeit" leisten, eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes sei daher angebracht. Ein klares Nein sagte Windbüchler-Souschill zur Öffnung des Zivildienstes für Frauen, diese würden ohnehin genug Pflegearbeit in Familien leisten.

Innenministerin Dr. FEKTER machte darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Förderung für Zivildienstorganisationen erhöht werde. Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes werde anschließend im Verordnungsweg festgelegt, kündigte sie an. Fekter zufolge sollen Gesetz und Verordnung möglichst gleichzeitig in Kraft treten. Die Mehrkosten für das Innenressort bezifferte sie mit 5,8 Mio. € pro Jahr.

Abgeordneter SINGER (V) begrüßte die vorgesehene Aufstockung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener. Viele Leistungen von Hilfsorganisationen seien ohne Zivildiener nicht mehr denkbar, erklärte er. Zivildiener leisteten unverzichtbare Dienste für die Alten, Kranken und Schwachen. Erfreut äußerte sich Singer auch über die geplante Steuerabsetzbarkeit von Spenden.

Abgeordneter HEINZL (S) führte aus, der Zivildienst sei eine unverzichtbare Säule für den Sozialstaat. Staat und Gesellschaft profitierten enorm vom Zivildienst. Heinzl bedankte sich bei den Betroffenen für deren unermüdlichen Einsatz und wertete die Erhöhung des Verpflegungsgeldes als notwendig und richtig.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) betonte, der seit mehr als 30 Jahren bestehende Zivildienst habe sich bewährt. Anders als Grün-Abgeordnete Windbüchler-Souschill sprach er sich gegen eine Verkürzung des Zivildienstes aus.

Abgeordnete LUEGER (S) erinnerte daran, dass Zivildiener früher belächelt worden seien. Inzwischen habe man erkannt, dass sie wertvolle Dienste leisten. Zivildiener seien, so Lueger, zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Zivilgesellschaft geworden. Die Abgeordnete betonte, dass Zivildiener Anspruch auf angemessene Verpflegung haben.

Abgeordneter PLESSL (S) zeigte sich darüber erfreut, dass die geplante Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Zivildienstorganisationen führe.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) erinnerte daran, dass der Zivildienst nach wie vor ein Wehrersatzdienst sei. Das BZÖ trete dafür ein, sowohl beim Wehrdienst als auch beim Sozialdienst auf Freiwilligkeit abzustellen.

Die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen. Auch die dem Ausschussbericht beigefügte Entschließung erhielt einhellige Zustimmung. (Schluss Zivildienst/Forts. NR)