Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom 02.03.2009

Vorlagen: Finanzen

FPÖ will Banken Zeit zur Abschreibung "giftiger" Papiere geben

In ihrem Entschließungsantrag 494/A(E) machen die FPÖ- Abgeordneten Werner Königshofer, Heinz-Christian Strache und Lutz Weinzinger einen Vorschlag, wie Banken "giftige" Wertpapiere und faule Kredite ohne "Bad Bank" loswerden können. Die FPÖ will die Banken nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, deren Bilanzprobleme aber durch eine zeitlich befristete gesetzliche Sonderregelung von der sofortigen Abschreibungspflicht lösen. Die in ihrem Wert zu berichtigenden Aktiva werden auf eine gesonderte Aktivposition namens "Dubiose Investments" umgebucht und über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren abgeschrieben, so dass der volle Wertverlust das Eigenkapital der Bank nicht mit einem Schlag aufzehrt. Die öffentliche Hand würde nicht genötigt, "giftige Wertpapiere" aufzukaufen, die Eigenverantwortung der Bank würde transparent gemacht, der Staat und alle Betroffenen würden Zeit und Handlungsspielraum gewinnen. Diese Möglichkeit der Sonderaktivierung "giftiger Wertpapiere" und "fauler Kredite" will die FPÖ an ein ebenso befristetes Verbot für Dividendenausschüttungen, an die Senkung der Bank-Managergehälter auf die Höhe des Bundeskanzlergehaltes und eine begleitende Kontrolle und Bilanzprüfung durch den Rechnungshof binden.

FPÖ: Pensionisten sollen Pensionskasse wechseln dürfen

In ihrem Entschließungsantrag 500/A(E) verlangen die F-Abgeordneten Wolfgang Zanger und Werner Neubauer, Pensionisten die Möglichkeit zu geben, ihre Pensionskasse zu wechseln. Die zweite Säule der Altersvorsorge sei in der derzeitigen Form nicht lebensfähig, argumentieren die Antragsteller und weisen darauf hin, dass ein Großteil des eingezahlten Pensionskapitals vernichtet wurde. Die besten Ergebnisse erzielten Pensionskassen, die nicht im Eigentum von Banken stehen, weil diese die Gelder nicht in Spekulationsgeschäften in Osteuropa veranlagt haben. Die FPÖ fordert daher eine Wahlmöglichkeit der Berechtigten zum Wechsel aus der einen Pensionskasse in eine andere, in alternative Altersvorsorgeeinrichtungen oder Barauszahlungen.

BZÖ: Gebühr bei der Verlängerung befristeter Führerscheine abschaffen

Obwohl bei der Verlängerung befristeter Lenkerberechtigungen kein nennenswerter Aufwand bei der Behörde entsteht, wird jeweils eine Gebühr in der Höhe von 45,6 Euro eingehoben. Das BZÖ kritisiert diese Praxis, von der in erster Linie behinderte Menschen betroffen seien und verlangt die Abschaffung der Gebühr ((501/A(E)).  (Schluss)