Parlamentskorrespondenz Nr. 176 vom 05.03.2009

Finanzausschuss für neuen, besseren Anlegerschutz auf vier Säulen

Aber: Anleger mit Casino-Mentalität müssen Risiko selbst tragen

Wien (PK) - Nach Verabschiedung der Steuerreform 2009 und zusätzlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise wandten sich die Mitglieder des Finanzausschusses einem weiteren Problembereich zu, der seit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise im vergangenen September an Brisanz gewonnen hat - dem Schutz der Anleger auf den Finanzmärkten. Einem Auftrag des Nationalrates folgend legte Finanzminister Josef Pröll einen Entwurf  für Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und im Bankwesengesetz  (48 d.B.) vor, die ein Vier-Säulenmodell zur Aufbringung von Mitteln für Anleger-Schadensfälle bringen und die bestehenden Anleger-Entschädigungseinrichtungen in die Lage versetzen sollen, Kundenschäden effizient, umfassend und rasch zu liquidieren. Dazu kommt ein Früherkennungssystem analog zur Einlagensicherung und spezielle Informationspflichten der Wertpapierhändler gegenüber den Kunden. - Bei der Abstimmung wurde der Regierungsentwurf mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen, Anträge der Opposition verfielen der Ablehnung durch die Ausschussmehrheit, so BZÖ-Entschließungsantrag 435/A(E) zur umfassenden Verbesserung des Anlegerschutzes, der von Abgeordnetem Bernhard Themessl vertretene FPÖ-Entschließungsantrag 266/A(E) für Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe sowie von Banken, die die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen. Strenge Auflagen und Bedingungen für Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, hatte auch BZÖ-Abgeordneter Robert Lugar (70/A(E)) verlangt, der überdies auf eine Verpflichtung der Banken drängte, einen bestimmten Teil der staatlichen Hilfsgelder für KMU-Kredite zu verwenden.

In der von Ausschussobmann Günter Stummvoll geleiteten Debatte erinnerte Abgeordneter Johann Maier (S) an den Auftrag des Nationalrates zur Ausarbeitung eines neuen Systems des Anlegerschutzes und bekannte sich nachdrücklich zum Vier-Säulen-Modell und zu dem vorgeschlagenen Frühwarnsystem. Aus aktuellen Gründen machte der Redner auch auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zugunsten einer Klage der Bundesarbeitskammer auf Unterlassung irreführender Werbemitteilungen der Meinl-Bank aufmerksam.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt fest, ein Teil des Risikos müsse bei den Anlegern bleiben, und riet dazu, bei der Staatshaftung für Aufsichtsversagen zwischen Fällen leichter und schwerer Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Über die vertretbare Höhe von Managergehältern sollte man generell debattieren, nicht nur hinsichtlich der Manager staatsnaher Betriebe. Dort wäre es effektiver, auf die Einhaltung der Vertragsschablonenverordnung zu achten.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) stimmte der marktwirtschaftlichen Sichtweise seines Vorredners zu, würdigte die zügige Vorlage eines guten Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung, mit der die Leistungsfähigkeit von Wertpapierdienstleistern gefordert, aber nicht überfordert werde. Es müsse weiterhin in der Verantwortung des Anlegers bleiben, das Risiko einer Veranlagung einzuschätzen. Es wäre nicht verständlich, würde der Steuerzahler die Einlagensicherung für Banken übernehmen müssen, wenn diese sich mit einer siebenprozentigen Verzinsungen von Sparguthaben "übernehmen". Auch sei zu vermeiden, dass die Finanzaufsicht aus Angst, Risken zu übersehen, allzu bürokratisch agiere, sagte Ikrath, und riet ebenfalls zu einer Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit als Kriterium bei der Amtshaftung.

Auch Abgeordneter Günter Stummvoll (V) begrüßte die Vorlage und warnte im Anschluss an seinen Vorredner davor, die Haftung für "Anleger mit Casinomentalität" zu übernehmen.

Abgeordneter Roman Haider (F) sah sinnvolle Verbesserungen des Anlegerschutzes, aber auch Unklarheiten im Detail, die ihn bei der Plenardebatte zur Vorlage von Abänderungsanträgen veranlassen werden. - Staatssekretär Reinhard Lopatka bot Haider daraufhin Informationen über Punkte der Vorlage an, die dem Abgeordneten unklar schienen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) lobte die Vorlage, die die schwierige Aufgabe erfülle, einer jungen Branche Sicherheit zu schaffen, ohne für Moral Hazard Anlass zu bieten. Matznetter appellierte an die Opposition, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, zumal ja auch der Auftrag des Nationalrats zu seiner Vorlage einstimmig erfolgt sei.

Abgeordneter Robert Lugar (B) meinte, die 8 % Zinsen, die der Staat für seine Partizipation am Kapital von Banken verlange, würden zeigen, dass es sich dabei um Hochrisikoveranlagungen auf Kosten des Steuerzahlers handle. Dieser Ansicht widersprachen die Abgeordneten Christoph Matznetter (S) und Wilhelm Molterer (V) entschieden, man dürfe die Verzinsung von Kapital und Spareinlagen nicht miteinander vergleichen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) hielt es für notwendig, darüber zu debattieren, in welcher Höhe Managergehälter vertretbar seien, wollte diese Diskussion aber, wie zuvor Abgeordneter Kogler, nicht auf den staatsnahen Bereich beschränken. (Schluss)