Parlamentskorrespondenz Nr. 219 vom 17.03.2009

Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009

Hauptausschuss legt Termin für EU-Wahlen fest

Wien (PK) - Die kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament finden in Österreich am 7. Juni 2009 statt. Als Stichtag, nach dem sich verschiedene Fristen richten, die die Durchführung der Wahl betreffen, wurde der 31. März 2009 festegelegt. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung passierte heute den Hauptausschuss einstimmig.

Seit dem Beitritt zur EU sind das für Österreich bereits die vierten Wahlen zum Europäischen Parlament. Österreich kann 17 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden. Sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, erhöht sich die Zahl der österreichischen EU-ParlamentarierInnen. Österreich wird dann über 19 Sitze verfügen. Durch eine bereits beschlossene Novelle zur Europawahlordnung ist sichergestellt, dass in diesem Fall keine Nachwahl nötig ist. Die zusätzlichen zwei Mandate würden aufgrund einer Neuermittlung der Mandatsverteilung durch die Bundeswahlbehörde, die auf Basis des Ergebnisses der im Juni stattfindenden Europawahl erfolgt, zugewiesen werden.

Erstmals werden alle StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen ab 16 Jahren, die in Österreich leben, wahlberechtigt sein. Die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dauert jeweils 5 Jahre.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) kündigte für die nächste Präsidiale einen Vorstoß der Grünen zur Änderung des Procedere bei der Nominierung einer/eines EU-Kommissarin/EU-Kommissars an. Demnach sollte die Bundesregierung einen Dreiervorschlag unterbreiten, der dann in einem öffentlichen Hearing des Hauptausschusses diskutiert wird. (Fortsetzung Hauptausschuss)