Parlamentskorrespondenz Nr. 367 vom 29.04.2009

Vorlagen: Verfassung

Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds sollen beschleunigt werden

Die Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds sollen beschleunigt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag aller fünf Fraktionen im Nationalrat vor (588/A). Demnach ist geplant, das verbliebene Fondsvermögen aliquot auf jene Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Erben aufzuteilen, über deren Anträge bis 1. Juli 2009 entschieden wurde. Für die wenigen noch offenen Verfahren – derzeit rund 160 – verpflichtet sich der Bund, dem Fonds Mittel nachzuschießen, sobald die Höhe der jeweils zuerkannten Leistung feststeht. Gleiches gilt für Fälle, bei denen die Erstentscheidung des Fonds später abgeändert wird. Somit ist gewährleistet, dass komplizierte Verfahren die Abwicklung der Schlusszahlungen nicht weiter blockieren können und die meisten der rund 20.700 AntragstellerInnen in absehbarer Zeit den restlichen ihnen zuerkannten Entschädigungsbetrag erhalten.

Der Entschädigungsfonds war im Jahr 2001 eingerichtet und gemäß dem so genannten Washingtoner Abkommen mit 210 Millionen US-Dollar dotiert worden. Mit dem Geld sollen Verluste und Schäden, die Opfer des NS-Regimes erlitten haben, zumindest teilweise abgegolten werden. Erste Vorauszahlungen leistete der Fonds bereits ab Dezember 2005, nun soll das übrige Vermögen auf die AntragstellerInnen aufgeteilt werden. Wie hoch die jeweilige Entschädigungssumme ist, hängt davon ab, welche Ansprüche geltend gemacht und vom Antragskomitee positiv beurteilt wurden. Die Mittel werden je zur Hälfte nach dem Forderungsverfahren und nach dem Billigkeitsverfahren vergeben. Für Versicherungspolizzen stehen mindestens 25 Millionen US-Dollar zur Verfügung.

Grüne fordern Ausweitung der Zuständigkeiten des Rechnungshofs

Die Grünen sprechen sich in einem Entschließungsantrag für die Ausweitung der Zuständigkeiten des Rechnungshofs aus (599/A[E]). Geht es nach Abgeordneter Daniela Musiol und ihren FraktionskollegInnen soll der Rechnungshof auch Haftungsübernahmen des Bundes, die Gebarung von Gemeinden mit weniger als 20.000 EinwohnerInnen und Direktförderungen der Europäischen Union prüfen dürfen. Gleiches gilt für sämtliche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit zumindest 25 % beteiligt ist.

BZÖ will Meinungsumfragen knapp vor Wahlen verbieten

Das BZÖ beantragt eine Änderung der Nationalratswahlordnung und der Europawahlordnung (600/A). Abgeordneter Herbert Scheibner und seine FraktionskollegInnen wollen damit ein Veröffentlichungsverbot von Wahlprognosen und Meinungsumfragen über potentielles Wählerverhalten in den letzten zwei Wochen vor der Wahl erreichen. Es sei notwendig, geschönten Wahlprognosen und falschen Umfrageergebnissen entgegenzuwirken, heißt es in der Begründung.

FPÖ beantragt Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes

Die FPÖ beantragt eine Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes (605/A). Nachdem in der Bundesverfassung Abgeordnetem Harald Stefan zufolge klargestellt worden ist, dass auch Staatsverträge, die eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bewirken, einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen sind, erachten er und seine FraktionskollegInnen eine entsprechende Adaptierung des Volksabstimmungsgesetzes für erforderlich. (Schluss)