Parlamentskorrespondenz Nr. 409 vom 11.05.2009

Vorlagen: EU, Verfassung

Eigenes Bundesgesetz soll grenzüberschreitende Zusammenarbeit regeln

Um die grenzüberschreitende territoriale Zusammenarbeit zu erleichtern, können einer Verordnung der Europäischen Union zufolge die Mitgliedstaaten der Union, regionale und lokale Gebietskörperschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts seit Mitte 2006 Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) einrichten. Diese Verbünde haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sollen in erster Linie dazu dienen, von der EU kofinanzierte grenzüberschreitende Projekte oder Programme wirksam und effizient umzusetzen.

Basierend auf dieser Verordnung hat nun die Regierung dem Nationalrat ein eigenes Bundesgesetz vorgelegt (175 d.B.). Es soll die notwendigen flankierenden Maßnahmen für die Anwendbarkeit der EVTZ-Verordnung in Österreich schaffen und dem Bund bzw. Einrichtungen des Bundes die Teilnahme an solchen Verbünden ermöglichen. Im Wesentlichen wird im Gesetz festgeschrieben, dass für die Anzeige, Registrierung, Auflösung und die Finanzkontrolle eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit mit Sitz in Österreich der jeweilige Landeshauptmann zuständig ist, überdies wird dem Rechnungshof das Recht eingeräumt, die Gebarung der EVTZ zu überprüfen. Über eine Teilnahme des Bundes entscheidet laut Entwurf jenes Regierungsmitglied, in dessen Kompetenz die Angelegenheit fällt.

Initiative drängt auf Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung

Eine Bürgerinitiative drängt auf eine Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (4/BI). Die Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner und Initiatorin des Tierschutz-Volksbegehrens Gerda Matias hat insgesamt 1.233 Unterschriften für das Anliegen gesammelt und dem Nationalrat vorgelegt. (Schluss)