Parlamentskorrespondenz Nr. 577 vom 24.06.2009

Volksanwaltschaft stößt bei ihrer Arbeit immer wieder an Grenzen

Ausschuss befasst sich mit Tätigkeitsbericht 2008

Wien (PK) – Die Volksanwaltschaft versuche zu helfen, wo sie könne, stoße in ihrer Tätigkeit aber immer wieder an Grenzen. Das betonten die drei VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Terezija Stoisits und Peter Kostelka bei den Beratungen über den Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft 2008 im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats. Sie appellierten daher an die Ausschussmitglieder, mitzuhelfen, entsprechenden Druck auszuüben, um Verhaltensänderungen seitens der Behörden bzw. notwendige Gesetzesänderungen zu bewirken. Als Beispiel nannten Stoisits und Kostelka etwa die Fliegerbomben-Problematik, die schon seit langem kritisierte doppelte Vignettenpflicht für Autos mit Wechselkennzeichen und die ungenügende Begründung von Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt.

Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stand jener Teil des Volksanwaltschaftsberichts, in dem konkrete Beschwerdefälle dargestellt werden. In einer weiteren Ausschusssitzung kommende Woche solle es dann um legistische Anregungen der VolksanwältInnen und den Grundrechtsteil gehen. Seitens der Abgeordneten wurden unter anderem die steigenden Fallzahlen im Innen- und Justizbereich, die ungleiche regionale Verteilung der Beschwerden, die ungerechtfertigte Einhebung von Rundfunkgebühren, einzelne Fremdenrechtsfälle, Probleme mit dem Sachwalterrecht und der Familienbeihilfe, desolate Soldatenunterkünfte und die schon seit Jahren gleich hohe Einkommensgrenze für die Mietzinsbeihilfe angesprochen.

Einhelliges Lob gab es für die Arbeit der Volksanwaltschaft. So erklärte etwa Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G), die Volksanwaltschaft werde immer noch unter ihrem Wert geschlagen und sei ein ganz wichtiges Instrumentarium. Abgeordneter Hannes Fazekas (S) bezeichnete die Volksanwaltschaft als einen unerlässlichen Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens.

Eingeleitet wurde die Diskussion von Abgeordnetem Werner Herbert (F). Er sprach die zunehmenden Beschwerdefälle im Bereich des Justiz- und Innenressorts, die von der Volksanwaltschaft festgestellte notwendige Personalaufstockung bei der Polizei sowie die oft katastrophalen Zustände von Soldatenunterkünften an. Ebenso zeigte er sich über die nicht in allen Fällen rechtskonforme Umsetzung der StPO-Reform besorgt.

Abgeordneter Peter Sonnberger (V) wies darauf hin, dass es im Jahr 2008 um 6,1 % mehr Beschwerdefälle bei der Volksanwaltschaft als 2007 gegeben habe. Seiner Meinung nach sollte man versuchen, regional eine "gerechtere Aufteilung" der Beschwerden, etwa durch mehr Sprechtage in den westlichen Bundesländern, zu erreichen. Die Frage der Sprechtage wurde auch von den Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (V) und Jakob Auer (S) angeschnitten, wobei Auer insbesondere auf die Situation in Tirol einging.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) vermisst, wie er sagte, ausreichende Konsequenzen aus den Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Die Reaktion auf Beschwerdefälle sei unterschiedlich, meinte er, manche Bemühungen liefen ins Leere. Als Beispiel nannte er die ungerechtfertigte Eintreibung von Rundfunkgebühren durch die GIS, mühsame Behördenwege für Behinderte bei der Anschaffung von Hilfsmitteln und Einzelfälle im Bereich des Fremdenrechts. Zinggl zufolge wird beispielsweise eine iranische Familie "schikaniert", nachdem sie sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatte und ein verfügter Ausweisungsbescheid vom Höchstgericht aufgehoben worden war.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) hielt fest, er als Bürgermeister habe den Bericht der Volksanwaltschaft mit großem Interesse gelesen, da es darin auch um den Kompetenzbereich von Gemeinden gehe. Insbesondere hob er einzelne tragische Fälle im Bereich der Jugendwohlfahrt hervor und verwies auf den von der Volksanwaltschaft aufgezeigten dringenden Handlungsbedarf.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) hinterfragte die im Jahr 2002 erfolgte Eintragung der Volksanwaltschaft als Schutzmarke im öffentlichen Markenregister. Bei der Eintragung als Wortbildmarke seien Geschäftsfelder und Dienstleistungen angeführt worden, die seiner Auffassung nach weder gesetzlich noch verfassungsrechtlich gedeckt sind. Als Beispiel führte er u.a. die Rechtsberatung und –vertretung, die Betreuung von Menschen zu Hause und die Beratung in Finanz- und Geldangelegenheiten an. Wäre eine Behörde so vorgegangen wie die Volksanwaltschaft, wäre das ein klarer Missstand der Verwaltung, sagte Stadler. Inhaltlich erkundigte er sich nach konkreten Vorschlägen der Volksanwaltschaft zur Novellierung des Sachwalterrechts sowie des Unterhaltsvorschusses und kritisierte, dass Besitzer von Wechselkennzeichen "abgecasht" würden.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) machte darauf aufmerksam, dass die Einkommensgrenze für den Bezug einer Mietzinsbeihilfe seit Jahren nicht erhöht worden sei. Sie erachtete dies nicht zuletzt deshalb als problematisch, weil ihr zufolge im privaten Wohnungssektor Mieter bereits 40 % ihres Einkommens für die Miete aufwenden.

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) brachte den Themenkreis Familienbeihilfe zur Sprache. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang lange Prüfverfahren für ausländische Familien und den Verlust von Familienbeihilfen für Studierende durch lange Wartezeiten auf Praktikumsplätze. Für sie ist es außerdem nicht einsichtig, dass Familien immer wieder mit hohen Rückforderungen konfrontiert würden, obwohl sie bei der Antragstellung korrekte Angaben gemacht haben und der Fehler bezüglich der ungerechtfertigten Auszahlung der Familienbeihilfe bei der Behörde lag.

Abgeordneter Ewald Sacher (S) hob laufend auftretende Probleme mit Bescheiden der Pensionsversicherungsanstalt hervor. Insbesondere bemängelte er die mangelhafte Begründung von Bescheiden bei der Ablehnung einer Berufsunfähigkeitspension.

Ausschussvorsitzender Manfred Haimbuchner (F) urgierte die Aufnahme eines ergänzenden Passus in die Zivilprozessordnung, um sicherzustellen, dass Urteile rasch ausgefertigt werden. Der Bürger habe ein Recht darauf, möglichst schnell zu seinem Recht zu kommen, betonte er, es könne nicht sein, dass man über viele Monate hinweg auf ein Urteil warten müsse.

Im Rahmen der Beantwortung aufgeworfener Fragen gingen die drei VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Terezija Stoisits und Peter Kostelka auch auf die Prüfphilosophie der Volksanwaltschaft ein. Die Volksanwaltschaft versuche zu helfen, wo sie könne, meinten sie, aufgrund ihrer Befugnisse sei dies jedoch nicht immer möglich. In vielen Fällen könnten Probleme nur aufgezeigt werden und die Volksanwaltschaft als "Dialogorgan" agieren.

Volksanwältin Stoisits zufolge sind beispielsweise die Mittel der Volksanwaltschaft in Bezug auf die Fliegerbomben-Problematik ausgeschöpft. Zwar werde sie immer wieder mit konkreten Fällen konfrontiert, könne aber nur hoffen, dass das Problem auf Gesetzesebene gelöst werde. Ein vom früheren Innenminister Günther Platter vorgelegter Gesetzentwurf ist ihr zufolge bis heute nicht verwirklicht worden, offenbar könne keine Einigung über die Frage der Kostentragung erzielt werden. Ähnlich sieht Stoisits zufolge die Situation bei der doppelten Vignettenpflicht für Autos mit Wechselkennzeichen aus.

Volksanwalt Kostelka hielt darüber hinaus fest, dass die Volksanwaltschaft keine Konkurrenz zum Verwaltungsgerichtshof sei, sondern prüfe, ob die Verwaltung für den Bürger das tue, was sie tun könne. Eine wochenlange Verzögerung bei der Ausstellung eines Reisepasses sei nicht rechtswidrig, für den Betroffenen aber dennoch nicht tragbar, veranschaulichte er.

Zu den einzelnen angeschnittenen Themenbereiche führte Volksanwältin Brinek aus, die direkten Beschwerden an die Volksanwaltschaft wegen eingestellter Verfahren seien seit Inkrafttreten der StPO-Reform rückläufig. Auch die in den Medien häufig kolportierte Überlastung der Staatsanwaltschaft schlägt sich ihr zufolge bis dato nicht in der Wahrnehmung der Volksanwaltschaft nieder. Was den Unterhaltsvorschuss anlangt, wertete Brinek das vor der Beschlussfassung stehende Familienrechtspaket als Schritt in die richtige Richtung. Ihrer Auffassung nach ist es aber immer notwendig zu fragen, ob der Zugang für Betroffene zum Recht ideal gelöst ist. Ein elektronischer Zugang zu Behörden sei jedenfalls nicht ausreichend.

Zum Sachwalterrecht merkte Brinek an, es gebe keine konkreten Verbesserungsvorschläge der Volksanwaltschaft. In Zusammenhang mit Beschwerdefällen zeige sich aber immer wieder, dass es hier zu Problemen komme. Ursache seien etwa unterschiedliche Interessen der Familie und des juristischen Sachwalters.

Beschwerden über Gemeinden betreffen laut Brinek häufig das Baurecht und die Bauordnung sowie die Abgrenzung zwischen ausgegliederten und nicht ausgegliederten Tätigkeiten. So werden ihr zufolge Flächenumwidmungen oft nicht kommuniziert. Es komme aber, so Brinek, häufig vor, dass sich Gemeinden gemeinsam mit einem Bürger an die Volksanwaltschaft wenden. Generell hob Brinek die Bedeutung von Sprechtagen hervor und trat, von SPÖ-Abgeordnetem Jakob Auer darauf angesprochen, für eine Ausweitung der Befugnisse der Tiroler Landesvolksanwaltschaft ein.

Volksanwältin Stoisits verwies darauf, dass der von Abgeordnetem Zinggl aufgezeigte Fremdenrechtsfall immer noch nicht gelöst ist, obwohl sich das Verfahren mittlerweile bereits seit mindestens zwei Jahren ziehe. Auch generell ist ihr zufolge bei prekären Fällen bis jetzt keine schnellere Bearbeitung bei den Fremdenrechtsbehörden feststellbar. Stoisits fürchtet außerdem, dass durch die mit April verschärfte Fristenregelung die Beschwerdefälle weiter steigen werden.

Volksanwalt Kostelka wertete die Schaffung eines "One-Stop-Shops" für behinderte Menschen, die um Förderungen für Hilfsmittel ansuchen, als ein wichtiges Anliegen. Derzeit seien viele verschiedene Landes- und Bundesstellen zuständig, was vielfach zu einem Hürdenlauf führe.

Was die Jugendwohlfahrt betrifft, macht Kostelka das System zwar nicht für markante Einzelfälle verantwortlich, seiner Meinung nach können Probleme aber durch viel zu geringe Personalressourcen nicht abgestellt werden. Erscheine einer Jugendwohlfahrtsbehörde ein Fall nicht besonders eklatant, würden aus Kapazitätsgründen keine Maßnahmen gesetzt, skizzierte er. Für Kostelka ist es, wie er sagte, nicht einsichtig, dass im Sicherheitsbereich zwar mehr Planstellen geschaffen würden, für die Jugendwohlfahrt aber kein Geld da sei. Er trat auch dafür ein, das Bundesjugendwohlfahrtsgesetz trotz des Widerstands der Länder weiter zu entwickeln.

Kritik übte Kostelka auch an der "Bescheidkultur" der Sozialversicherungsträger. Es gebe immer noch einzelne Versuche, Leistungen ohne Bescheid und mit bloßer Information einzustellen, bemängelte er. Nach wie vor unbefriedigend ist ihm zufolge auch die Bearbeitungsdauer von Anträgen an die nun sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte zuständige Pensionsversicherungsanstalt. Nach der Zusammenlegung der beiden Anstalten habe sich die Verfahrensdauer verdoppelt, schilderte Kostelka, auch jetzt sei man immer noch nicht dort angelangt, wo man zuvor war. Ebenso mahnte Kostelka eine bessere Begründung von Bescheiden ein.

Den Zustand von Unterkünften für Präsenzdiener wertete Kostelka als "zum Teil wirklich ein Skandal". Er werde die Sache weiter verfolgen, bekräftigte er. In Bezug auf die ungerechtfertigte Einhebung von Rundfunkgebühren erachtet Kostelka sowohl eine Schärfung des Gesetzes als auch eine genaue Kontrolle der GIS für erforderlich.

Die Beratungen über den Bericht der Volksanwaltschaft wurden vertagt. Dem Bericht zufolge wurden an die drei VolksanwältInnen im Jahr 2008 14.640 Beschwerden herangetragen, davon betrafen 9.641 die Verwaltung. 6.563 Prüfverfahren wurden eingeleitet und in insgesamt 689 Fällen ein Missstand in der Verwaltung festgestellt. Die meisten Beschwerden kommen nach wie vor aus dem Bereich Arbeit und Soziales, aber auch im Justizbereich und im Bereich des Innenressorts steigen die Fallzahlen kontinuierlich. (Schluss)