Parlamentskorrespondenz Nr. 614 vom 02.07.2009

Neues Bundesamt soll Korruption bekämpfen und verhindern

Innenausschuss billigt Gesetzentwurf mit S-V-F-Mehrheit

Wien (PK) – In Österreich wird ein eigenes Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, der heute vom Innenausschuss des Nationalrats mehrheitlich gebilligt wurde. Österreich kommt damit internationalen Verpflichtungen nach. Das Amt ist für die Vorbeugung, Bekämpfung und Verhinderung von Korruption zuständig und soll beim Innenministerium angesiedelt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist geplant.

Die Hauptkritik von BZÖ und Grünen im Rahmen der Debatte bezog sich auf die Tatsache, dass das Bundesamt nicht weisungsfrei sein wird. Begründet wird dies von Seiten der Regierung damit, dass vom Prinzip der politischen Letztverantwortung nicht abgewichen werden solle. Für Innenministerin Maria Fekter ist die Unabhängigkeit des Bundesamtes dennoch gewährleistet, da Weisungen schriftlich erfolgen müssen und damit der Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit unterliegen. Ebenso wird eine Rechtsschutzkommission die Arbeit des Amtes überprüfen können.

Der Direktor bzw. die Direktorin des Amtes wird vom amtierenden Innenminister bzw. der amtierenden Innenministerin bestellt, die Amtszeit beträgt einem heute von ÖVP und SPÖ vorgelegten Abänderungsantrag zufolge fünf Jahre und kann verlängert werden. Mit dem Abänderungsantrag wurden außerdem die Zuständigkeiten des Bundesamts neu formuliert und den Aufgaben der Korruptionsstaatsanwaltschaft angepasst. DirektorIn und StellvertreterIn erhalten bei der Bestellung der übrigen Mitarbeiter des Bundesamts ein Anhörungsrecht.

Im Rahmen der Debatte betonte Abgeordneter Harald Stefan (F), die FPÖ stehe dem Bundesamt positiv gegenüber. Ihr sei die Unabhängigkeit des Amtes aber ein wichtiges Anliegen, skizzierte er. Stefan hinterfragte in diesem Zusammenhang die Direktorenbestellung und wollte wissen, warum die Auswahlkriterien so eng gefasst sind.

Abgeordneter Peter Pilz (G) wertete die Einrichtung des Amtes zwar als "einen kleinen Fortschritt", er sieht dessen Unabhängigkeit aber nicht gewährleistet. Pilz fragte, warum Innenministerin Fekter der Empfehlung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes nicht nachgekommen sei, das neue Amt weisungsfrei zu stellen. Die Notwendigkeit von schriftlichen Weisungen macht ihm zufolge die Kontrolle zwar etwas einfacher, schafft aber noch keine Unabhängigkeit. Pilz hätte außerdem, wie er sagte, eine Zuordnung des Bundesamtes zur Korruptionsstaatsanwaltschaft und eine Personalhoheit seitens des Direktors als sinnvoll erachtet.

Abgeordneter Peter Westenthalter (B) erklärte, das BZÖ lehne die Gesetzesvorlage massiv ab. Seiner Meinung nach gibt es zwischen dem bestehenden Büro für Interne Angelegenheiten und dem neuen Bundesamt kaum einen Unterschied. Das Bundesamt sei de facto eine weisungsgebundene Behörde und nicht unabhängig. Was die Kriterien für den Direktor des Amtes betrifft, vermutet Westenthaler, dass sie exakt auf BIA-Chef Martin Kreutner zugeschnitten sind. Westenthaler stellte auch den Verdacht in den Raum, dass das BIA illegal Rufdaten von Abgeordneten erfasst haben könnte.

Innenministerin Maria Fekter verteidigte die Auswahlkriterien für den Direktor des Bundesamts und betonte, man verlange bewusst ein Studium der Rechts- bzw. der Wirtschaftswissenschaften, weil Korruption besonders häufig in der Wirtschaft auftauche. Die Unabhängigkeit des Bundesamtes ist ihrer Auffassung nach gewährleistet, da etwaige ministerielle Weisungen unter der Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit stünden. Gleichzeitig stelle die Weisungsmöglichkeit sicher, dass Ermittlungen auch in Reihen der Polizei geführt würden.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags ebenso mit S-V-F-Mehrheit angenommen wie eine zugehörige Ausschussfeststellung. Darin wird etwa klar gestellt, dass sich sowohl Innenministerin Fekter als auch das Bundesamt selbst und jede/r sonstige Betroffene an die Rechtsschutzkommission wenden kann.

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, dem zufolge das bisher im Innenressort zur Korruptionsbekämpfung eingerichtete Büro für Interne Angelegenheiten all jene Personen informieren soll, die es seit dem Jahr 2000 überwacht bzw. gegen die es ermittelt hat. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der FPÖ und des BZÖ abgelehnt.

Innenministerin Fekter argumentierte, dass der Antrag nicht wirklich notwendig sei, da es in der Strafprozessordnung bereits klare Informationsregelungen gebe. Demnach hat die Staatsanwaltschaft, auf deren Ersuchen hin Ermittlungsbehörden tätig werden, Beschuldigte über einen Tatverdacht und getätigte Ermittlungsschritte zu informieren. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hatte zuvor gemeint, jeder Bürger müsse das Recht haben zu erfahren, wenn gegen ihn ermittelt worden ist.

Vom Innenausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Gerald Grosz und seine FraktionskollegInnen eine Aufstockung der Grazer Polizei um mindestens 300 zusätzliche Polizeikräfte fordern. Grosz hob hervor, dass der Personalstand bei der Grazer Exekutive seit dem Jahr 2006 gleichbleibend niedrig sei, und rechnete unter anderem vor, dass auf mehr als 5.100 BürgerInnen lediglich ein Polizist im Einsatz komme. Er wies überdies auf einen Beschluss des Grazer Gemeinderats von vergangener Woche hin, in dem eine Planstellenaufstockung gefordert wird.

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (V) hielt Abgeordnetem Grosz entgegen, dass die Grazer Polizei in den letzten Jahren von zahlreichen Aufgaben entlastet worden sei. Als Beispiele nannte sie die Überwachung des ruhenden Verkehrs, das Meldewesen, das Fundwesen und die Kfz-Anmeldestelle. Für die ÖVP sei es wichtig, dass viele Polizisten auf der Straße sind, bekräftigte Fürntrath-Moretti, damit steige auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. In diesem Sinn würde sie es begrüßen, wenn ehemalige Postbeamte Verwaltungsaufgaben bei der Polizei übernehmen.

Innenministerin Maria Fekter hielt fest, sie sei der Forderung von Abgeordnetem Grosz schon längst nachgekommen. Neben der Grazer Polizei würden zahlreiche andere exekutive Kräfte die Kriminalität in Graz bekämpfen, skizzierte sie und verwies etwa auf die Verkehrsinspektion, die Autobahnpolizeiinspektion, das Landeskriminalamt und die Cobra.

Schließlich befasste sich der Innenausschuss noch mit einem Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Sicherheitsprävention. Dem BZÖ geht es darum, dass sicherheitsrelevante wohnungssichernde Maßnahmen verstärkt gefördert werden.

Im Rahmen der Debatte verwies Abgeordneter Gerald Grosz (B) auf persönliche Erfahrungen und berichtete, dass in seine Wiener Wohnung bereits zweimal eingebrochen worden sei. Er könne sich den Einbau einer Sicherheitstür leisten, viele andere aber nicht, erklärte er. In diesem Sinn wäre die Förderung des Einbaus von Alarmanlagen und Sicherheitstüren angebracht.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) gab zu bedenken, dass Prävention und Wohnungssicherheit Landessache seien. Das einzige Bundesland, das Sicherheitstüren in Wohnungen nicht fördere, sei Kärnten, unterstrich er. Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss)