Parlamentskorrespondenz Nr. 738 vom 11.09.2009

Vorlagen: Verfassung

Prüfkompetenzen des Rechnungshofs sollen ausgeweitet werden

SPÖ, ÖVP, das BZÖ und die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag auf Änderung der Bundesverfassung eingebracht, der auf eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs abzielt (746/A). Die vier Fraktionen wollen sicherstellen, dass Unternehmen, die unter beherrschendem Einfluss des Bundes oder von Bund und Ländern bzw. Gemeinden stehen, auch dann vom Rechnungshof geprüft werden können, wenn die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand unter 50 % liegt. Als Beispiel wird in den Erläuterungen die Flughafen Wien AG genannt.

Unternehmensregister soll neu gestaltet werden

Die Regierung hat dem Nationalrat ein Gesetzespaket vorgelegt, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz und das E-Government-Gesetz geändert werden sollen (320 d.B.). Es sieht unter anderem vor, das Unternehmensregister neu zu gestalten und das Registerzählungsgesetz auf Basis der bei einer Probezählung gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine 2008 erlassene EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen zu adaptieren. Zudem ist die Einrichtung einer Energieausweisdatenbank im Gebäude- und Wohnungsregister durch die Statistik Österreich vorgesehen, die Nutzung des Registers soll erweitert werden.

Hintergrund für die Neugestaltung des Unternehmensregisters ist die Absicht, sämtliche Verfahrensabläufe zwischen Behörden und Unternehmen künftig weitgehend elektronisch abzuwickeln. Damit das geplante Unternehmensserviceportal funktionsfähig ist, müssen den Erläuterungen zufolge die Identitätsdaten aller Unternehmen authentisch in einem Register zusammengefasst werden. Die geplante umfassende Neuausrichtung des Registers soll es Behörden ermöglichen, Identitätsdaten beim Register abzufragen, ebenso werden statistische Erhebungen erleichtert. Die Regierung erwartet sich dadurch eine Entlastung der Unternehmen.

Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen durch die Statistik Österreich sollen wie geplant alle 10 Jahre durchgeführt werden, allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen, beginnend ab 2010, sondern – der Vorgabe der EU entsprechend – erst ab 2011. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Datenbasis für die ausschließlich auf verschiedenen Datenregistern beruhende Zählung zu erweitern und weitere Adaptierungen im Gesetz vorzunehmen. So soll künftig etwa berücksichtigt werden, wenn jemand nur kurzfristig seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, zudem werden zur Wahrung statistischer Qualitätsstandards Schätzverfahren erlaubt. Bei umstrittenem Hauptwohnsitz erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Festlegung der Statistik Österreich vorzunehmen, die Letztentscheidung obliegt aber der Bundesanstalt.

Regierung will Bundesvergabegesetz ändern

Die Regierung will das Bundesvergabegesetz ändern und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt (327 d.B.). Unter anderem geht es um die Umsetzung neuer EU-Richtlinien, die Anpassung einzelner Bestimmungen an neue österreichische Rechtsvorschriften und die Minimierung von Verwaltungskosten.

Konkret soll etwa der Gestaltungsspielraum bei der Vergabe von Konzessionen und bestimmten Dienstleistungsaufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs vergrößert werden. Gleichzeitig wird die öffentliche Hand angehalten, saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge zu beschaffen. Im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung ist eine Entlastung von Unternehmen vorgesehen. Das Bundesvergabeamt soll nicht nur in Bezug auf Feststellungsverfahren mehr Befugnisse erhalten, sondern, in Umsetzung von EU-Vorgaben, unter gewissen Voraussetzungen künftig auch Verträge für nichtig erklären können. Die EU will damit elementaren Verstößen gegen das Vergaberecht wirksamer entgegentreten. (Schluss)