Parlamentskorrespondenz Nr. 773 vom 22.09.2009

Mehr Wettbewerb im Rundfunk- und Telekombereich

Regulierungsbehörde legt Tätigkeitsbericht 2008 vor

Wien (PK) - Im Kommunikationsbericht 2008 (III-92 d.B.) legt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Rechenschaft über die wirtschaftliche Gestion des Unternehmens und über die operative Umsetzung der Regulierungsziele im Interesse aller Marktteilnehmer und zum Nutzen der Konsumenten. Streben nach Effizienz in der Durchführung, Effektivität in der Erreichung der Regulierungsziele sowie internationales Benchmarking sind für die RTR-GmbH wichtige Parameter bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen, heißt es dazu programmatisch in der Einleitung des Berichts.

Rundfunk: Regulierung im Zeichen von Wettbewerb und Medienvielfalt

Die RTR-GmbH, die ihre Aufgaben vor allem unter den Gesichtspunkten mehr Wettbewerb und Medienvielfalt sieht, leistet im Bereich Rundfunk ihren Beitrag zur Erreichung jener Ziele, die im KommAustria-Gesetz (KOG) festgelegt sind. Die Förderung des Marktzutritts neuer Anbieter, die Sicherung der Meinungsvielfalt und Förderung der Qualität der Rundfunkprogramme, die Entwicklung von technischen und ökonomischen Konzepten für einen dualen Rundfunk, die Sicherstellung der Erhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter, die Optimierung der Nutzung des Frequenzspektrums und die Schaffung und Bewahrung einer modernen und qualitativ hochstehenden Kommunikationsinfrastruktur waren daher auch 2008 die Leitlinien für die Aktivität der GmbH. Die Verfasser heben in diesem Sinn vor allem die Vergabe einer Lizenz für Handy-TV sowie die Zulassung von 16 digitalen Multiplex-Plattformen für terrestrische Lokal- und Regional-TV-Stationen hervor, weisen aber auch auf eine Reihe von Zulassungen im Radio- und Fernsehbereich hin, so etwa Neuzulassungen von Privatradios, Erweiterungen von Hörfunk-Versorgungsgebieten sowie Neuzulassungen von Fernsehsendern.

Auf dem Gebiet der Telekommunikation zielten die Aktivitäten der Regulierungsbehörde, wie der Bericht auflistet, auf die Festlegung der Rahmenbedingungen für den Markt, die Durchsetzung von Verpflichtungen und Rechten, die faire, transparente und nicht diskriminierende Vergabe knapper Ressourcen, die Wahrung des Konsumentenschutzes, Förderung von Investitionen und Innovation sowie Unterstützung der Harmonisierung auf EU-Ebene ab.

Freier Postmarkt braucht Regulator

Was schließlich die Postdienste betrifft, schickt der Bericht voraus, das derzeitige Postgesetz sehe keine Ziele vor, die durch Regulierung zu erreichen wären. Die Verfasser weisen allerdings auf die im Gefolge der ab 2011 vollständigen Liberalisierung der Erbringung von Postdiensten notwendige Neuregelung hin. Zentrale Punkte eines neuen Postmarktgesetzes werden dabei der Marktzugang, die Erbringung und Finanzierung des Universaldienstes sowie das Ausmaß der Verpflichtungen sein, die dem marktmächtigen Unternehmen zugunsten seiner Mitbewerber auferlegt werden. Der Bericht sieht in diesem Zusammenhang vor allem auch die Rolle der Regulierungsbehörde angesprochen, die, wie er betont, ebenfalls in diesem neuen Gesetz festzulegen sein werde. Unbestritten sei, dass ein "starker Regulator", der sich auf Unabhängigkeit, angemessene Ressourcenausstattung in personeller und materieller Hinsicht, Fachwissen und Transparenzverpflichtungen stützen kann, in der Lage sei, einen gewichtigen Beitrag zur Liberalisierung zu leisten, heißt es im Bericht. (Schluss)