Parlamentskorrespondenz Nr. 791 vom 24.09.2009

Vorlagen: Bildung

Datenerhebungen von SchülerInnen: BIFIE-Gesetz bringt Klarstellung

Nachdem in der Öffentlichkeit eine kritische Debatte darüber geführt worden war, welche Daten das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) von SchülerInnen erheben darf, wird nun im BIFIE-Gesetz expressis verbis das Gebot, die Grundsätze des Datenschutzes zu wahren, verankert. Eine entsprechende Regierungsvorlage (339 d.B.) liegt nun dem Parlament vor.

Gleichzeitig wird klargestellt, an welchen Erhebungen die SchülerInnen verpflichtend mitzuwirken haben. Das sind z. B. Forschungsprojekte zur Qualitätssicherung im Schulwesen, wie die Überprüfung von Bildungsstandards, sowie nationale und internationale Tests. Des weiteren sieht der Gesetzesvorschlag eine Ausweitung der Aufgaben des BIFIE insofern vor, als nunmehr auch die Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der geplanten standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an allen höheren Schulen zu den Kernaufgaben des Instituts zählt. Die Basiszuwendung wird dementsprechend für die Jahre 2010 bis 2012 auf 13 Mio. € jährlich angehoben.

Unterrichtspraktikum auch nach dem 45. Lebensjahr möglich

Durch die Änderung des Unterrichtspraktikumsgesetzes (342 d.B.) soll AbsolventInnen von Lehramtsstudien die Zulassung zum Unterrichtspraktikum auch nach Vollendung des 45. Lebensjahres ermöglicht werden. Das bisherige Höchstalter diente dazu sicherzustellen, dass angehende LehrerInnen der Schule noch ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Der Entfall der entsprechenden Bestimmung wird mit der Anhebung des Pensionsalters begründet, andererseits will man auch für etwas ältere, in einem anderen Berufsfeld tätige Personen die Möglichkeit eröffnen, nach Ablegung eines ergänzenden Studiums den Lehrberuf zu ergreifen.

Drüber hinaus werden durch eine Novelle des Prüfungstaxengesetzes-Schulen/Pädagogische Hochschulen die Bestimmungen über die Gewährung von Prüfungsprämien an den Pädagogischen Hochschulen bis zum 30. September 2010 verlängert. Gleichzeitig werden nunmehr auch die privaten Pädagogischen Hochschulen einbezogen. (Schluss)

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