Parlamentskorrespondenz Nr. 808 vom 01.10.2009

Vorlagen: Gleichbehandlung

FPÖ für nachvollziehbare transparente Einkommensstatistiken

In einem Entschließungsantrag der FPÖ (606/A[E]) weist die Abgeordnete Heidemarie Unterreiner darauf hin, dass es derzeit auf Grund unzulänglicher Berechnungsmethoden der Statistik Austria nicht möglich sei, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern objektiv zu beurteilen. Es heiße immer, dass Frauen nach wie vor, selbst bei gleicher Ausbildung und Qualifikation, weniger als Männer verdienen. Die gleiche Ausbildung beziehe sich aber nur auf die den Sozialversicherungsträgern bekannte höchste Ausbildungsstufe. Mit den dabei verwendeten Berechnungsmethoden könne dies aber gar nicht so eindeutig festgestellt werden, argumentieren die Antragsteller.

Von der Statistik Austria würden nämlich zahlreiche Parameter nicht erhoben, z.B. die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb, die Einstufung in die Gehaltstafel, die Beschäftigungsgruppe und das Berufsjahr (Seniorität) des jeweiligen Kollektivvertrages, die Anzahl der Berufsjahre in den Branchen, in denen die ArbeitnehmerInnen früher tätig waren, etwaige Zusatzqualifikationen etc. Die Bundesregierung wird von der FPÖ daher aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Ermächtigung für die Statistik Austria beinhaltet, die oben exemplarisch angeführten Mindestgliederungen in einer Studie zu erheben und bei Vorliegen der Ergebnisse diese dann auch zukünftig als Grundlage für die Einkommenserhebung in den Einkommensbericht einfließen zu lassen.

Grüne für Offenlegung von Einstiegsgehältern

Die jüngst von der Europäischen Kommission veröffentlichten Daten zur Einkommensungleichheit zwischen den Geschlechtern in Österreich sind alarmierend, konstatiert Abgeordnete Judith Schwentner in einem G-Entschließungsantrag (672/A[E]). Demnach haben Frauen einen um 25,5 % geringeren Stundenlohn als Männer. Österreich ist damit im EU-Vergleich an die vorletzte Stelle abgerutscht; nur in Estland werden Frauen noch schlechter bezahlt. Auch im Ranking des Global Gender Gap Report 2008 des Weltwirtschaftsforums liegt Österreich bei der Einkommensgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern nur auf Platz 121 unter 130 analysierten Ländern. Auch nationale Studien, wie der Einkommensbericht des Rechnungshofs, bestätigen die enormen Einkommensunterschiede.

Die Ursachen für die Einkommensunterschiede sind vielfältig; dem AK-Frauenbericht (1995-2005) zufolge dürften zumindest 15 Prozentpunkte der Einkommensunterschiede rein auf Frauendiskriminierung am Arbeitsmarkt zurückzuführen sein. Die Benachteiligungen von Frauen bei der Festsetzung des Entgelts entstehe bereits beim Einstiegsgehalt, zumal laut Studien Frauen sogar bei ihrem Berufseinstieg bereits um 18 bis 20 % weniger verdienen als männliche Kollegen, zeigt G-Abgeordnete Schwentner auf. Dringend notwendig wäre daher, die Offenlegung von Einstiegsgehältern zu gewährleisten. ArbeitgeberInnen und private ArbeitsvermittlerInnen sollten gesetzlich verpflichtet werden, sowohl bei internen als auch bei externen Ausschreibungen von Stellen das Bruttomonatsgehalt als Verhandlungsbasis anzugeben.

FPÖ fordert Maßnahmenpaket für Bekämpfung der Frauenarmut

F-Abgeordnete Carmen Gartelgruber fordert in einem Entschließungsantrag (790/A[E]) ihrer Fraktion die Bundesregierung auf, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Frauenarmut vorzulegen. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen enthalten sein: der weitere Ausbau der Frauen- und Mädchenberatungsstellen für von Armut bedrohte Frauen; eine Überarbeitung und Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt; die Sicherstellung einer echten Wahlfreiheit und Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden; ausreichende soziale Dienstleistungen und Maßnahmen im Bereich der Fortbildung, der Gesundheitsvorsorge und der Mobilität für Alleinerziehende;    Bildungsmaßnahmen, die die Handlungskompetenzen stärken, also über die rein fachliche Qualifizierung hinausgehen; Maßnahmen im Zivilrechtsbereich zur Entlastung von Alleinerziehenden, die nach dem Ende einer Ehe/ Partnerschaft mit finanziellen Belastungen konfrontiert sind.

Die Gründe für Frauenarmut seien vielfältig und reichen von schlechteren Bildungsmöglichkeiten über erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt, unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Pflegezuständigkeit für kranke Familienangehörige bis hin zu psychischer und physischer Krankheit, heißt es in der Begründung des Antrags. Derzeit leben laut jüngstem Sozialbericht 571.000 Frauen oder 14 % der Österreicherinnen unter der Armutsgrenze.

G-Antrag nicht-traditionelle Berufs- und Berufsbildungsauswahl

Die G-Abgeordnete Judith Schwentner tritt in einem Entschließungsantrag (783/A[E]) dafür ein, dass die Projekte "Mut! - Mädchen und Technik" und "FIT  – Frauen in die Technik" aufgrund ihres Erfolgs weitergeführt und deren Finanzierung sichergestellt wird. In Österreich sowie in ganz Europa gebe es einen Mangel an TechnikerInnen und NaturwissenschaftlerInnen, der zunehmend zu einem volkswirtschaftlichen Problem, vor allem im Bereich der Forschung und Innovation, werde, urteilt die Antragstellerin. Zahlreiche Studien belegten jedoch, dass die Berufswahl in Österreich nach wie vor sehr traditionell abläuft und es am Arbeitsmarkt noch immer eine Trennung in klassische "Frauen-" und "Männerberufe" gibt. Außerdem ist in den frauendominierten Lehrberufen das Einkommen um bis zu einem Viertel niedriger. (Schluss)