Vorlagen: Soziales
Grüne fordern gesetzliche Verbesserungen für gehörlose Menschen
In einem Entschließungsantrag urgieren die Grünen konkrete gesetzliche Schritte, um die verfassungsrechtliche Verankerung der Österreichischen Gebärdensprache als eigenständige Sprache mit Leben zu erfüllen (789/A[E]). Ihrer Meinung nach sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um einen gleichberechtigten Zugang für gehörlose Menschen zu Bildung, Wissen und Kultur sicherzustellen, eine funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen zu gewährleisten und generell Isolation und Kommunikationsstörungen zu vermeiden. Sie berufen sich dabei auch auf eine Entschließung des Nationalrats aus dem Jahr 2005 und das aktuelle Regierungsprogramm.
Bürgerinitiative mahnt Überprüfung des Pensionskassengesetzes ein
Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten hat sich in Form einer Bürgerinitiative an den Nationalrat gewendet (13/BI). Die UnterzeichnerInnen ersuchen die Abgeordneten, einen bestimmten Paragraphen des Pensionskassengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Konkret geht es dabei um die grundsätzlich fehlende Ausstiegsmöglichkeit für PensionsbezieherInnen bzw. Anwartschaftsberechtigte aus der Pensionskasse. Dem Schutzverband zufolge haben Betroffene in den letzten zehn Jahren bis zu 45 % Pensionskürzungen hinnehmen müssen, ohne dass sie die Möglichkeit hätten, das angesparte Kapital aus der Pensionskasse herauszunehmen und individuell zu veranlagen. Gefordert werden außerdem steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits erlittener Verluste und die Einführung einer "Mindestertragsgarantie Neu". Für eine Anfechtung des Pensionskassengesetzes beim VfGH werden ein Drittel der Abgeordneten benötigt. (Schluss)
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Links
- 789/A(E) - Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anwendung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS)
- 13/BI - "Einbringung eines Antrages auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2, Satz 4 des Pensionskassengesetzes beim Verfassungsgerichtshof durch mindestens ein Drittel der Nationalratsabgeordneten"