Parlamentskorrespondenz Nr. 888 vom 21.10.2009

Nationalrat beschließt weitere Verschärfung des Fremdenrechts

Auch schieß- und sprengmittelrechtliche Normen neu geregelt

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute nach längerer Debatte eine weitere Verschärfung des Fremdenrechts beschlossen. Gegenstände der Debatte waren das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, eine Vorlage zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und ein Antrag der Freiheitlichen.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) hob die Notwendigkeit hervor, die Zuwanderung nach Österreich weitgehend zu stoppen. Bei der vorliegenden Verschärfung des Fremdenrechts gehe es nicht um AsylwerberInnen, denen Verfolgung drohe, sagte er, sondern um jene, die die österreichische Gesetzeslage "schamlos ausnützen", um unter dem Deckmantel Asyl in das Land zuzuwandern. Österreich gehöre, so Rosenkranz, – nach Malta, Zypern und Griechenland – zu jenen Ländern, in denen das "Asylunwesen" am meisten um sich greife.


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigte sich der Abgeordnete unzufrieden. Österreich hinke der Entwicklung hinterher und versuche stets nur, den einen oder anderen Missstand im Detail zu beheben, anstatt "das Übel an der Wurzel zu bekämpfen", klagte er. Insbesondere forderte Rosenkranz strengere Grenzkontrollen und ein Aussetzen von "Schengen".

Abgeordneter Günter KÖßL (V) hielt seinem Vorredner entgegen, die Politik sei mit der vorliegenden Gesetzesnovelle auf dem richtigen Weg. Zielsetzung des Entwurfs sei es, Asylverfahren zu beschleunigen, Missbrauch abzustellen und Personen mit negativem Asylbescheid so schnell wie möglich außer Landes zu bringen. Er erwartet sich von den neuen Bestimmungen eine Effizienzsteigerung bei der Schubhaft und bei Asylverfahren, für die ein anderes EU-Land zuständig ist.

Weiters verwies Kößl auf beschleunigte Verfahren für straffällig gewordene AsylwerberInnen, Erleichterungen bei der Aberkennung des Asyls im Falle von Straffälligkeit und die Möglichkeit radiologischer Untersuchungen zur Altersbestimmung. Aktuell sieht Kößl insbesondere Probleme bei Folgeanträgen und bei der hohen Zahl jener, die sich durch Untertauchen einem laufenden Asylverfahren entziehen.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) unterstrich, man könne nicht weg diskutieren, dass die Grenzöffnung nach Schengen für die enorme Zunahme der Kriminalität in Österreich verantwortlich sei. Auch mehrere Landeshauptleute würden inzwischen auf entsprechende Sorgen der Österreicher reagieren, meinte er.

Westenthaler brachte insgesamt drei Entschließungsanträge seiner Fraktion ein. Neben der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen zielen diese auf eine weitere Verschärfung des Asylgesetzes und auf das Anbringen von Fingerabdrücken auf der neuen Identitätskarte für Fremde sowie auf der Karte für geduldete Fremde ab. Es sei nicht einzusehen, warum AsylwerberInnen im Sinne des Asylgesetzes nur dann als straffällig gelten und mit Konsequenzen zu rechnen hätten, wenn sie wiederholt einen Diebstahl oder ein anderes Delikt begehen, argumentierte er. Darüber hinaus trat er dafür ein, Folgeanträge nach einem negativen Asylbescheid gänzlich abzuschaffen und Fristen für den Vollzug von Abschiebungen einzuführen. Begrüßt wurden von Westenthaler die vorgesehenen radiologischen Untersuchungsmethoden zur Altersfeststellung.

Abgeordneter Otto PENDL (S) betonte, man müsse auch im Fremdenrecht Menschlichkeit bewahren. All jene, die berechtigter Weise in Österreich um Asyl ansuchten, sollten es bekommen, sagte er. Es sei aber notwendig, Missbrauch abzustellen und Asylverfahren sowie Abschiebungen zu beschleunigen. Dem trage der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.

Der FPÖ und dem BZÖ warf Pendl Polemik und permanente Verunsicherung in einem sensiblen Themenbereich vor. Ihm zufolge geht es nicht an, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit im Fremdenrecht außer Kraft zu setzen.

Abgeordnete Alev KORUN (G) ging eingangs ihrer Rede auf das Argument von Abgeordnetem Westenthaler ein, wonach Asylwerber negative Asylbescheide zu akzeptieren hätten. Sie erinnerte an die Reaktion Westenthalers auf dessen eigene Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage, bei der es allerdings nicht, wie häufig bei Asylwerbern, um Leben und Tod gegangen sei.

Korun selbst übte scharfe Kritik am Asylgesetz und sprach von einer "Desintegrationspolitik" und einem "Rechtsraub". Sie bemängelte unter anderem, dass es keine unabhängige Rechtsberatung für AsylwerberInnen mehr gebe und deren Bewegungsfreiheit weiter eingeschränkt werde. Auch würden künftig noch mehr Schutzsuchende in Schubhaft genommen werden, prophezeite sie. Generell zeigte sich Korun außerdem davon überzeugt, dass Probleme im Asylbereich nicht durch Gesetzesverschärfungen gelöst werden können. Die Grundversorgung für AsylwerberInnen bezeichnete sie als dermaßen niedrig, dass sie in der Regel nicht für Obdach und Essen ausreiche.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) hielt aus ihrer Sicht fest, mit der vorliegenden Novelle werde sicher gestellt, dass Menschen, die verfolgt werden, Asyl gewährt wird, dass jedoch Asylmissbrauch sanktioniert wird. Sie verteidigte daher auch die darin verankerte Gebietsbeschränkung und die strengeren Meldevorschriften für AsylwerberInnen. Wie notwendig diese Maßnahmen seien, habe der letzte Fall von 68 nach Österreich geschleppten Kurden einmal mehr bewiesen, betonte sie. Der FPÖ warf Tamandl vor, zwischen Asyl und Zuwanderung nicht zu unterscheiden. Man wolle eine geregelte Zuwanderung, aber keine dichten Grenzen argumentierte sie gegenüber der Opposition. Abschließend forderte Tamandl, die Schubhaftzentren und Erstaufnahmezentren unter den Bundesländern gerecht zu verteilen.

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) thematisierte das Problem des Asylmissbrauchs und wies darauf hin, dass fast jede dritte Straftat von AsylwerberInnen begangen werde. Als Abgeordneter trage man die Verantwortung, dies abzustellen, sagte er. Österreich sei für viele so attraktiv, weil es hier ein gutes Wirtschafts- und Sozialsystem gebe. Daher kämen viele, obwohl die Nachbarländer Österreichs durchwegs sichere Drittstaaten seien. Österreich müsse alles unternehmen, um zu verhindern, dass Menschen sich ihr Asylrecht erschleichen, dann untertauchen oder sich durch langen Aufenthalt das Bleiberecht erwirken. Diesem Anspruch werde die vorliegende Novelle nicht gerecht, stellte Weinzinger fest, sie sei lediglich eine Augenauswischerei.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) unterstrich, ihr sei es wichtig, eine verfassungskonforme und menschenrechtskonforme Antwort auf geänderte Bedingungen gefunden zu haben. Man brauche klare Regeln für das Zusammenleben in Toleranz und wechselseitigem Respekt und man müsse auch denjenigen, die herkommen, faire Chancen bieten, meinte sie. Das Asylgesetz sei kein Zuwanderungsgesetz, und Arbeitsmigration kein Asylgrund. Auch Lueger hielt die Gebietsbeschränkung, wie sie jetzt im Gesetz formuliert ist, für erforderlich, und begrüßte die Verbesserungen im Familiennachzug, wonach der Aufenthalt nicht mehr von den bereits Aufhältigen abhängig sein muss. Abschließend ersuchte Lueger die Ministerin, die Neuregelungen laufend zu evaluieren und Verbesserungen bei der Schubhaft durchzuführen, etwa durch eine qualitative Rechtsberatung innerhalb von 48 Stunden.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) übte heftige Kritik an der Novelle. Österreich sei mit dem gewaltigen Problem krimineller AsylwerberInnen konfrontiert. Dieser Personengruppe müsse man das Gastrecht entziehen, forderte er und bemängelte gleichzeitig, dass dies durch die vorliegende Novelle nicht geschehe. Kriminalitätsfälle von AusländerInnen würden weiterhin bagatellisiert, so sein Vorwurf, AsylwerberInnen könnten einfach untertauchen. Er brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, in dem sich das BZÖ für die Schaffung eines speziellen Grenzschutzes ausspricht. In einem weiteren Entschließungsantrag wendet sich das BZÖ gegen die Verlegung von ExekutivbeamtInnen vom Grazer Stadtzentrum an die Peripherie. Grosz verteidigte die Ablehnung von Schubhaftzentren und Erstaufnahmezentren in der Steiermark und in Kärnten und begründete dies mit dem Argument, die geplanten Standorte seien aus logistischen Gründen abzulehnen. Außerdem sprach er sich dagegen aus, derartige Institutionen in Ballungszentren zu errichten. Abgeordneter Korun warf er vor, eine Ideologisierung in die Fremdenrechtsdebatte hineinzubringen.

Bundesministerin Maria Theresia FEKTER bezeichnete das vorliegende Gesetzespaket als ausgewogen und rechtsstaatlich. Es biete darüber hinaus auch mehr Sicherheit. Anhand der Tatsache, dass seit Beginn dieses Jahres nur 16 % der Asylanträge positiv beschieden wurden, über 1000 Personen in ein anderes EU-Land überstellt und zahlreiche Folgeanträge nicht genehmigt wurden, sei ersichtlich, dass in überwiegender Zahl Verfahren für Personen abgewickelt werden, die nicht hierbleiben können, bemerkte die Innenministerin. Deshalb sei es notwendig, die Verfahren zu beschleunigen. Falsche Angaben durch AsylwerberInnen stellten einen Missbrauch dar, ebenso mutwillige Folgeanträge. Daher sei es ihr Anliegen gewesen, ein geordnetes Fremdenrecht zu schaffen, wobei sie sich bewusst sei, dass es sich dabei um ein sensibles Thema handelt, das ein Höchstmaß an Verantwortung verlange.

Durch die neuen Bestimmungen sei die Aufnahme Verfolgter gesichert, gleichzeitig werde aber Asylmissbrauch bekämpft, erläuterte Fekter. Österreich soll kein attraktiver Markt für Schlepper sein, sagte sie, und wirtschaftliche Migration könne nicht als Asylgrund gewertet werden. Es sei legitim, von AsylwerberInnen im Verfahren Mitwirkung zu verlangen, und wer diesen Pflichten nicht nachkomme, liefere einen Grund für Schubhaft. Niemand solle sich dem Vollzug österreichischer Gesetze entziehen können. Die Innenministerin erklärte in weiterer Folge, dass in Zukunft Folgeanträge die Abschiebung nicht mehr verhindern werden können. Der steigenden Zahl falscher Altersangaben werde man durch Überprüfung mittels eines Handwurzelröntgens begegnen, und das sei zumutbar. Eine Weigerung durch die AsylwerberInnen werde in die Beweiswürdigung einfließen. Ebenso werde man die angegebenen Familienverhältnisse mittels DNA-Analyse nachprüfen können. Sollten AsylwerberInnen kriminell werden, so werde das Asylverfahren beschleunigt, so die Ministerin, bei Kriminellen mit Asylstatus würden die Asylgründe neuerlich hinterfragt.

Zusammenfassend stellte Fekter fest, das neue Fremdenrecht sichere die Unantastbarkeit des Rechts auf Asyl auch in Hinkunft, es biete aber Möglichkeiten für eine effiziente Bekämpfung von Asylmissbrauch und mache den Markt für Menschenhandel und Schlepperei unattraktiv.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) begrüßte das Gesetz als human, gerecht und effizient mit klaren Regelungen. Als wesentliche Punkte erachtete sie den Identitäts- und Altersnachweis sowie die Verhinderung von Folgeanträgen. Abgeordnetem Grosz warf sie vor, die Bevölkerung durch falsche Informationen zu verunsichern. 

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) beklagte, das Asylrecht würde ausschließlich unter den Gesichtspunkten von Missbrauch und Kriminalität diskutiert, und warnte, diese Novelle werde kein Mehr an Sicherheit, sondern bloß eine Schädigung der Rechte von vollkommen unbescholtenen AsylbewerberInnen bringen. Er schloss mit der Feststellung, die FPÖ sei damit jedenfalls an ihrem Ziel angelangt.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) betonte mit Nachdruck, AsylwerberInnen im Sinne der Genfer Konvention würden nach wie vor in Österreich Schutz und Hilfe erhalten. Wichtig sei es aber, die Verfahren zu beschleunigen und auch die Flut von Folgeanträgen einzudämmen, gehe es doch darum, die Voraussetzungen für den sozialen Frieden im Land zu stärken.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) schickte voraus, die Bevölkerung wünsche sich rasche Verfahren und die rigorose Durchsetzung von Abschiebungen, und kam zu dem Schluss, dass diese Novelle den an sie gestellten Erwartungen nicht gerecht werde. Er kritisierte vor allem das Fehlen von Zwangsmitteln und sprach von einem untauglichen Gesetz, das er als Polizist nun zu praktizieren habe.

Abgeordneter Norbert KAPELLER (V) begrüßte das Nachschärfen des Gesetzes vor dem Hintergrund des Umstandes, dass 84 % aller Asylanträge abgelehnt werden, und bezeichnete die Novelle als goldenen Mittelweg zwischen den divergierenden Standpunkten von FPÖ und BZÖ auf der einen und den Grünen auf der anderen Seite, bei dem es vor allem darum geht, Asylmissbrauch abzustellen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) entgegnete, es gebe keinen goldenen Mittelweg zwischen Recht und Unrecht. Wer Asylmissbrauch betreibt, der habe sein Recht auf Gastfreundschaft verwirkt und sei abzuschieben. Das derzeitige Asylsystem sah Scheibner dabei als Einladung an die Schlepper, AusländerInnen nach Österreich zu bringen. Empört zeigte sich der Redner dabei vor allem über die Zustände in Traiskirchen und über das Verschwinden von AsylwerberInnen aus dem Flüchtlingslager. Wenn jeder Grundwehrdiener angehalten werden könne, in seiner Kaserne zu verbleiben, dann sei es auch einem Asylanten zuzumuten, das Flüchtlingslager nicht zu verlassen, meinte Scheibner.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) sah die Novelle vom Grundsatz "klare Regeln, faire Chancen" getragen und betonte, für ihre Fraktion sei das Asylrecht in erster Linie ein Menschenrecht. Polemik, pauschale Kriminalisierung und das Schüren von Ängsten nütze niemandem, bemerkte die Rednerin an die Adresse von BZÖ und FPÖ gerichtet. Fest stand für Königsberger-Ludwig aber, dass die Regeln des Asylrechts eingehalten werden müssen und dass es bei Nichteinhaltung dieser Regeln Konsequenzen gebe.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) wandte sich in ihrer Wortmeldung vor allem gegen die durch die Novelle nun ermöglichte Altersfeststellung bei AsylwerberInnen durch Röntgenstrahlen, in der sie einen Eingriff in die körperliche und persönliche Integrität und eine Verletzung der Grundrechte sah.

Abgeordnete Karin HAKL (V) diagnostizierte bei ihrer Vorrednerin "Weltfremdheit" und erinnerte Windbüchler-Souschill an das Problem in Innsbruck mit illegalen Marokkanern. Zweihundert amtsbekannte Marokkaner, die sich oft als Algerier ausgeben, Asylanträge stellen und behaupten, minderjährig zu sein, würden die ganze Stadt in Geiselhaft halten und ständig Delikte begehen, was dazu führt, dass sich Frauen nachts kaum noch auf die Straße wagen. Die Novelle sei vor allem eine Reaktion auf Missstände wie diese, betonte Hakl, die angesichts der Unmöglichkeit, die Marokkaner abzuschieben, von einem Versagen des Rechtsstaats sprach und ihre Hoffnung auf eine Lösung des Problems durch die EU zum Ausdruck brachte.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) bezeichnete den Familiennachzug als das Grundübel der Ausländerpolitik und argumentierte, die Zuwanderer würden die sozialen Systeme über Gebühr strapazieren. Mayerhofer brachte auch den Sicherheitsaspekt zur Sprache und warf der Regierung vor, die Bedenken der Bevölkerung jahrelang abgetan zu haben. Ein Blick in die Haftbücher zeige, dass ein Großteil der darin verzeichneten Personen AsylantInnen seien, sagte der Redner unter Hinweis auf seine beruflichen Wahrnehmungen als Polizist.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) bekannte sich zum Asylrecht für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, betonte gleichzeitig aber, Recht müsse Recht bleiben. Ein ordnungsgemäß negativ abgeschlossenes Asylverfahren müsse daher mit einer Abschiebung enden, stand für Plessl fest.

Abgeordneter Johann MAIER (S) unterstrich ebenfalls die Unantastbarkeit des Asylrechts und wertete die vorliegende Novelle als politische Antwort auf Missstände und Missbrauchserscheinungen wie die Problematik der Folgeanträge.

Bei der Abstimmung wurden beide Regierungsvorlagen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Entschließungsanträge des BZÖ blieben in der Minderheit. 

Schieß- und sprengmittelrechtliche Normen neu geregelt

Auch der nächste Punkt der Tagesordnung betraf eine Materie des Innenministeriums: Ein neues Sprengmittelgesetz ersetzt veraltete Normen aus dem Jahr 1935.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erklärte, die Grünen würden eine Neuregelung des Sprengmittelgesetzes grundsätzlich begrüßen. Dem vorliegenden Entwurf könnten sie allerdings nicht zustimmen, da Innenministerin Fekter, wie er meinte, "alle Wünsche der Waffenlobby" erfüllt habe. Damit werde der ursprünglichen Intention des Gesetzes nicht einmal mehr in Ansätzen Rechnung getragen. Konkret kritisierte Steinhauser, dass WaffenpassbesitzerInnen und Mitglieder in Sportschützenvereinen ohne individuelle Verlässlichkeitsprüfung unbeschränkt Schießmittel besitzen dürften.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) kündigte dem gegenüber die Zustimmung der ÖVP zur Gesetzesvorlage an und hielt seinem Vorredner entgegen, dass es sich um ein zeitgemäßes Gesetz mit hohen Sicherheitsanforderungen handle. Wer Schieß- oder Sprengmittel besitzen wolle, müsse berechtigte Interessen und Bedarf nachweisen. Ein generelles Misstrauen gegen Sportschützen und Jäger sei, so Gahr, nicht angebracht.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) erinnerte daran, dass das geltende Sprengmittelgesetz aus dem Jahr 1935 stamme. Das vorliegende Gesetz enthält ihm zufolge wichtige Neuerungen, so müssten BesitzerInnen von Sprengmitteln etwa durchgängige Aufzeichnungen über ihre Bestände führen. Fazekas sprach zusammenfassend von einem guten und gelungenen Gesetz, das auch für Sportschützen eine "hervorragende Lösung" darstelle.

Abgeordnetem Werner HERBERT (F) zufolge wird auch die FPÖ dem Gesetz zustimmen. Ursprüngliche Vorbehalte seien ausgeräumt worden, betonte er und wies in diesem Zusammenhang auf vorgenommene Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf hin.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) signalisierte seitens des BZÖ Zustimmung zur Gesetzesvorlage. Seiner Meinung nach ist nunmehr eine Lösung gefunden worden, die dafür Sorge trage, dass Sportschützen "nicht unter die Räder kommen". In Richtung der Grünen hielt Hagen fest, es gehe nicht an, Sportschützen in ein kriminelles Eck zu stellen.

Innenministerin Maria Theresia FEKTER erläuterte, im vorliegenden Gesetz werde die Erzeugung, der Handel, der Besitz und der Umgang mit Schieß- und Sprengmitteln klar geregelt, wobei auch eine intensive Dokumentation vorgeschrieben sei. Dass bestimmte Personengruppen wie Jäger, Waffenbesitzer und Sportschützen Schießmittel bis zu 10 kg ohne Bewilligungsschein erhalten können, ist ihrer Auffassung nach gerechtfertigt. Es gelte, eine "überbordende Bürokratie" zu vermeiden, unterstrich Fekter.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) zitierte aus dem Originalgesetz von 1935, um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung zu veranschaulichen.

Abgeordneter Manfred HAIMBUCHNER (F) hob hervor, dass die FPÖ dem Gesetz zustimmen werde, nachdem diesem einige "Giftzähne" gezogen worden seien. Gleichzeitig verabschiedete er sich mit seiner Rede aus dem Nationalrat und kündigte seinen Wechsel in die oberösterreichische Landesregierung an. Politik sei kein Selbstzweck, sondern harte Arbeit für die anderen, bekräftigte Haimbuchner.

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF wünschte Haimbuchner im Namen der Abgeordneten alles Gute für seinen weiteren politischen und privaten Lebensweg.

Das Sprengmittelgesetz 2010 wurde vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. (Schluss Inneres/Forts. NR)