Parlamentskorrespondenz Nr. 994 vom 19.11.2009

Nationalrat nimmt Anträge der Opposition in Erste Lesung

Zwei Anträge der Grünen, ein F-Antrag

Wien (PK) – Drei oppositionelle Anträge, die in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurden, bildeten den Schluss der Tagesordnung des ersten Sitzungstags der Woche. Die Grünen treten mit einem Antrag für eine Änderung des Pensionskassengesetzes ein. Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass mehr als 500.000 ÖsterreicherInnen einen Teil ihres Lohns in die betriebliche Altersvorsorge investiert hätten. Gleichzeitig ist ihm zufolge das Vermögen der Pensionskassen in den OECD-Ländern im Zuge der Finanzkrise um 5 Billionen Dollar zurückgegangen. Diese drastischen Verluste wirkten sich, so Öllinger, direkt auf die Altersvorsorge aus. Es gebe in Österreich Fälle, in denen die Betriebspension von 300 € auf 130 € geschrumpft sei. Der Abgeordnete will, dass betroffene Personen zumindest das Recht erhalten, ihr Geld aus der Pensionskasse herauszunehmen.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) gab zu bedenken, dass nicht nur die betrieblichen Pensionskassen Probleme hätten, sondern die Finanzkrise alle kapitalgedeckten Pensionsveranlagungen treffe. Viele Produkte schafften es nicht einmal, den Ertrag eines Eckzinssparbuchs zu erreichen, unterstrich er. Die Erwartungen, die geweckt worden seien, würden bei weitem nicht erfüllt.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) erinnerte daran, dass sich SPÖ und ÖVP im Regierungsprogramm auf eine Optimierung des Pensionskassensystems verständigt hätten. Zum Antrag der Grünen äußerte sie sich eher skeptisch. Würden sich alle Betroffenen das Kapital als eine Art Abfertigung auszahlen lassen, würde das die Pensionskassen noch stärker treffen, warnte sie.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) bedankte sich bei jenen Abgeordneten, die eine Verfassungsklage gegen das geltende Pensionskassengesetz ermöglicht haben. In Bezug auf den Antrag der Grünen kündigte er die Zustimmung der FPÖ an. Seiner Ansicht nach muss man aber auch über viele andere Punkte diskutieren. Neubauer zufolge muss ein Wechsel der Pensionskasse möglich sein, wenn offensichtlich sei, dass eine Pensionskasse nicht sorgfältig mit dem veranlagten Geld umgehe.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) hielt fest, es gebe keine risikofreie Pensionsvorsorge am Kapitalmarkt. Wie sich in den USA zeige, drohten Pensionsverluste von 30 bis 40 %, wenn man sich auf den Kapitalmarkt verlasse, skizzierte er. Lugar plädierte in diesem Sinn dafür, das Augenmerk auf eine Stärkung des Umlageverfahrens zu legen und dieses so zu gestalten, dass es langfristig funktioniere.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) räumte ein, dass die Abschaffung der Mindestertragsgarantie der Pensionskassen nachträglich betrachtet ein Fehler gewesen sei. Die Politik habe Vertrauen in die Pensionskassen gesetzt, diese seien dem aber nicht gerecht geworden, sagte er. Scheibner zeigte sich allerdings überzeugt, dass die staatliche Pension auch in Zukunft durch private Pensionsvorsorge ergänzt werden müsse.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) hielt seinem Vorredner entgegen, die Abschaffung der Mindestertragsgarantie habe zahlreichen PensionsbezieherInnen viel Geld gekostet. Diese Fehlentscheidung könne man nicht mit einer Entschuldigung wiedergutmachen, bekräftigte er.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer wies den Antrag 709/A dem Sozialausschuss zu.

F- Antrag : Rechnungshof soll Bundeshaftungen kontrollieren

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) wies darauf hin, dass es beim letzten Bundesrechnungsabschluss bei der Darstellung der Haftungen des Bundes zu einem Rechenfehler in der Höhe von 2 Mrd. € gekommen sei. Hätte der Rechnungshof nachrechnen dürfen, wäre dieser Fehler nicht passiert, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) sprach sich für eine sachliche Diskussion über den Antrag der FPÖ im Budgetausschuss des Nationalrats aus. Er machte allerdings geltend, dass diejenigen, die für den Umrechnungsfehler verantwortlich gewesen seien, diesen selbst entdeckt und noch vor der Behandlung des Bundesrechnungsabschlusses im Budgetausschuss korrigiert hätten.

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) hält die von der FPÖ beantragte Gesetzesänderung, wie er ausführte, für nicht notwendig. Der Fehler sei nicht aufgrund einer Kontrolllücke passiert, sondern aufgrund eines Tippfehlers, sagte er.

Abgeordneter Martin STRUTZ (B) begrüßte namens des BZÖ den Antrag der FPÖ. Beim Haftungsnachweis des Bundes sei höchste Transparenz notwendig, betonte er.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) wies auf die generelle Notwendigkeit hin, das Bundeshaushaltsrecht zu reformieren, und kritisierte in diesem Zusammenhang die späte Einbindung der Opposition in die Verhandlungen. Er urgierte vor allem mehr Mitwirkungsrechte des Parlaments beim Controlling. Den vorliegenden Antrag der FPÖ wertete er als "brauchbar".

Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer wies den Antrag 734/A dem Budgetausschuss zu.

Grüne für Änderung der Verfahrensordnung bei Untersuchungsausschüssen

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) ging auf den Anlass für den vorliegenden Antrag ein und schilderte, dass die Staatsanwaltschaft das Parlament ersucht habe, die vertraulichen Protokolle aus dem Banken-Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Geschäftsordnung des Nationalrats dafür keine Grundlage biete. Brosz will dieses Problem durch eine Änderung der Geschäftsordnung beheben.

Abgeordneter Otto PENDL (S) wies darauf hin, dass es einige Fragen gebe, die im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats zu klären seien. Der Vorschlag der Grünen soll seiner Meinung nach gemeinsam mit anderen zum Themenkomplex Untersuchungsausschuss vorliegenden Punkten diskutiert werden.

Abgeordnete Beatrix KARL (V) zog die Notwendigkeit des Antrags der Grünen in Zweifel und zeigte sich generell hinsichtlich einer Lockerung der Vertraulichkeit von Beratungen skeptisch. Ihr zufolge passt der Antrag der Grünen nicht in das System, das grundsätzlich den Ausschüssen selbst die Entscheidung über Fragen der Vertraulichkeit überlasse.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) sprach sich für eine intensive Diskussion über den Antrag der Grünen aus. Es handle sich um ein offenes Problem, das einer gesetzeskonformen Regelung bedürfe, betonte er.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer wies den Antrag 836/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu. (Schluss)