Parlamentskorrespondenz Nr. 1092 vom 09.12.2009

Budgetausschuss: Österreich bekommt ein modernes Haushaltsrecht

Parteiengespräche für einstimmigen Beschluss im Plenum gehen weiter

Wien (PK) - In seiner heutigen Sitzung hat der Budgetausschuss unter der Verhandlungsführung seines Obmannes Jakob Auer - in Fortsetzung der am 25.11.2009 unterbrochenen Debatte (Siehe PK-Ausgabe Nr. 1037) - den Regierungsentwurf für ein Bundeshaushaltsgesetz 2013 in der Fassung eines V-S-Abänderungsantrages mit S-V-F-Mehrheit plenumsreif gemacht. Für die Nationalratssitzung am kommenden Freitag hat auch BZÖ-Abgeordneter Robert Lugar die Zustimmung seiner Fraktion angekündigt, nachdem ihm von Seiten der Regierungsparteien die Berücksichtigung eines Änderungswunsches in der zweiten Lesung in Aussicht gestellt wurde. Von den Abgeordneten Werner Kogler und Ruperta Lichtenecker (G) kam Detailkritik an der künftigen Rolle des Parlaments in der Budgetpolitik und an der Umsetzung des Gender-Budgeting-Grundsatzes. Gespräche über diesbezügliche Präzisierungen durch den genannten Abänderungsantrag im Plenum sollen, so die Absicht der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Christoph Matznetter (beide S) und Günter Stummvoll (V), den Weg für einen einstimmigen Beschluss im Plenum ebnen.

In der zweiten Etappe der Budgetreform soll der Grundsatz der Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung in Form von Globalbudgets mit mehr Flexibilität und Eigenverantwortung bis 2013 umgesetzt werden. Eine lesbarere und aussagekräftigere Gliederung sowie Informationen zur Wirkung der einzelnen Staatsausgaben sollen für mehr Transparenz sorgen. Das neue doppische Verrechnungssystem (Doppik = Doppelte Buchführung in Konten) mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung wird überdies aktuellere Einblicke in die finanzielle Lage des Bundes erlauben.

Im Sinne des verfassungsmäßig gebotenen Budgetgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit beantragten die Abgeordneten Jakob Auer (V) und Kai Jan Krainer (S) zudem, kurzfristige Finanzierungen auszuschließen, die nur der Veranlagung dienen. Finanzierungen im Interesse der Liquidität des Bundes dürfen künftig nur zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft und im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfolgen. Die Liquiditätsreserve soll gesetzlich mit einem Drittel des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes limitiert werden.

Ein weiterer V-S-Antrag, der dem Ausschuss im inhaltlichen Zusammenhang (§ 27 GOG) mit dem neuen Haushaltsrecht vorgelegt wurde, enthält Anpassungen im Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Gehaltsgesetz 1956. Die Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung erfordert Abstimmungen in den dienstbehördlichen und haushaltsrechtlichen Strukturen sowie bei der Bezeichnung von Dienstbehörden und Personalstellen. Änderungen im Gehaltsgesetz dienen der Veranschlagung und Verrechnung von Dienstgeberbeiträgen für Pensionen für Beamtinnen und Beamte. Hinsichtlich der Pensionsbeiträge für Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, deren Personalkosten der Bund gemäß Finanzausgleich nicht zur Gänze trägt, gehen die Abgeordneten davon aus, dass der Pensionsbeitrag vom Finanzministerium vorab bereitgestellt wird.

Außerdem wurde durch einen V-S-Abänderungsantrag ein neues Regime der Personalsteuerung mit einem spezifischen Controlling, dem Personalkapazitätscontrolling, etabliert und neue Berichtspflichten des Ressorts gegenüber dem Budgetausschuss, konkret zum Budgetcontrolling, zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling, zum Wirkungscontrolling sowie über ausgegliederte Unternehmen mit einer Bundesbeteiligung von mehr als 50 % eingeführt. - Alle Abänderungen erzielten eine S-V-F-Mehrheit. 

Zur praktischen Umsetzung des neuen Haushaltsrechts traf der Budgetausschuss großteils einstimmig eine Reihe von Feststellungen:

Doppelbudgets wollen die Abgeordneten künftig nur in absoluten Ausnahmesituationen beraten und beschließen. Alle Berichte an Nationalrat oder Ausschuss sollen in elektronischer Form mit handelsüblichen Tabellenkalkulationsprogrammen übermittelt werden. Beim Übergang zwischen altem und neuem Haushaltsrecht wollen die Abgeordneten Vergleichbarkeit und Verwendbarkeit der Daten in den Budgetunterlagen gewährleistet sehen. Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (Vermögensbewertung) sollen die Kosten  für die Republik in einem angemessenen Rahmen bleiben. Während der Budgetberatungen wollen die Abgeordneten Detailbudgets zweiter Ordnung auf der Homepage des Finanzministeriums bereits einsehen können. Jede Untergliederung soll zumindest ein Wirkungsziel und jedes Globalbudget zumindest eine Maßnahme zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen enthalten, beschloss der Ausschuss.

Auch gehen die Ausschussmitglieder davon aus, dass bindende Zielwerte unterhalb der höchst zulässigen Personalkapazität von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler mit Zustimmung der jeweiligen haushaltsleitenden Organe festgelegt werden. Der bestehende Beirat zur Haushaltsrechtsreform soll weiterarbeiten und vom Finanzminister über die Vorbereitung und Implementierung der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform einschließlich der Durchführungsvorschriften informiert werden.

Die Zahlungsbereitschaft des Bundes soll durch ausreichende Liquidität gesichert werden. Diesbezügliche kurzfristige Finanzierungen sollen auf der Grundlage einer Liquiditätsplanung und einer Liquiditätsreserve erfolgen. Diese Liquiditätsreserve wird mit einem Drittel des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes als Höchstgrenze limitiert.

Schließlich geht der Budgetausschuss davon aus, dass bei Erlassung ministerieller Verordnungen zur Durchführung von Einzelvorhaben auf Besonderheiten des parlamentarischen Betriebes Rücksicht genommen wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) leitete die Debatte mit einem Bericht über die intensive Arbeit während der Sitzungsunterbrechung und die durch die angeführten Änderungen erreichten Verbesserungen ein und legte die beiden § 27-Anträge, einen Abänderungsantrag und eine Reihe von Ausschussfeststellungen vor. Die Zeit bis zur zweiten Lesung im Nationalratsplenum will Abgeordneter Krainer nützen, um durch weitere Abänderungen weitere Präzisierungen zu erreichen, die notwendig sind, um auch eine Zustimmung der Grünen zu ermöglichen.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) erinnerte an den Schaden von "hunderten Millionen Euro" infolge der - nun zu ändernden - Veranlagungspraxis der Finanzschuldenmanager im Sinne des "Systems Grasser". - Tatsächlich seien durch diese Veranlagungen keine Schäden eingetreten, derzeit seien nur Buchverluste zu registrieren, stellte Staatssekretär Lopatka dazu fest.   

Abgeordneter Alois Gradauer (F) sah wesentliche Verbesserungen im neuen Haushaltsrecht, dankte Sektionschef Steger und dessen MitarbeiterInnen sowie den beigezogenen ExpertInnen für deren Arbeit und zeigte sich stolz auf die FPÖ-Vorschläge, die nun in die Haushaltsrechtsreform einfließen. Gradauer sprach die Hoffnung aus, dass dies auch der Beginn zu einem Umdenken in der Haushaltspolitik sei - die Situation der Staatsfinanzen zwinge dazu.

Abgeordneter Robert Lugar (B) mahnte die gesetzliche Verankerung der Begrenzung der Liquiditätsreserve mit einem Drittel des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes ein und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, als ihm dies Staatssekretär Reinhold Lopatka in Aussicht stellte.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) ließ die arbeitsreichen, über vier Jahre dauernden Bemühungen um ein modernes Haushaltsrecht Revue passieren und meinte, Österreich werde ab 2013 ein sehr modernes Haushaltsrecht haben, das durch ein Wirkungscontrolling eine wesentlich effizientere Budgetpolitik als bisher möglich machen werde. Das Parlament gebe Teile seiner Verantwortung an die Fachminister ab, räumte Matznetter ein, sah die Verantwortung der Abgeordneten aber durch ihre Zustimmung zu Globalbudgets, zu Vorgriffen und zur Anlage von Rücklagen und das entsprechende Controlling zugleich aber erhöht. Das geplante hauseigene "Budget-Office" soll, so Matznetter, das parlamentarische Budgetcontrolling unterstützen. Zugleich begrüßte es Matznetter, dass der bestehende Budgetbeirat bei der Umsetzung des Haushaltsrechts weiter arbeitet. Matznetters Appell an die Oppositionsparteien lautete, dem neuen Haushaltsrecht einstimmig zuzustimmen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sah Österreich auf dem Weg zu einem "Best-Practise"-Haushaltsrecht in der EU und sprach seine Hoffnung auf Zustimmung der Opposition aus. Es werde davon abhängen, was das Parlament aus der "Wirkungsorientierung" machen werde, sagt Stummvoll und bezeichnete die Einrichtung eines eigenständigen parlamentarischen Budgetdienstes als richtig. Zugleich setze er aber weiterhin auf die enge Zusammenarbeit des Budgetausschusses mit der Budgetsektion des Ressorts und mit dem Rechnungshof.

Abgeordneter Werner Kogler (G) würdigte die langjährige und kompetente Arbeit am neuen Haushaltsrecht. Er sah aber offene Fragen, insbesondere solche, die die Rolle des Parlaments betreffen. Zudem hätten Ereignisse in der jüngsten Zeit in seiner Fraktion zu einer Haltungsänderung bei der Zustimmung zu Gesetzen geführt, bei denen aus Sicht der Grünen das Glas "halb leer" sei. Mängel ortete Kogler beim Gender-Budgeting, bei den Kompetenzen des Budgetausschusses, bei den Bestimmungen für die Zusammensetzung des Unterausschusses sowie bei der Frage, wie der vorgesehene Budgetdienst beauftragt werden solle. Auch Kogler drängte darauf, die Begrenzung für den Einsatz von Kassenstärkern im Gesetz selbst und nicht nur in den Erläuterungen zu verankern. Seine Fraktion warte auf Signale zur Verbesserung des Umgangs zwischen den Fraktionen im Hohen Haus, sagte Kogler. Denn es sei ein Problem, wenn die Unterschriften der Klubobleute staatstragender Parteien nichts mehr gelten. Er hoffe auf konstruktive Gespräche sowie darauf, dass sich in der Sache selbst etwas bewege.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) antwortete Abgeordnetem Werner Kogler (G), er hielte es für bedauerlich, würde die lange Arbeit am neuen Haushaltsrecht durch externe Ereignisse Schaden nehmen. Denn die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen sei die Voraussetzung zur Durchsetzung gemeinsamer parlamentarischer Gesichtspunkte gegenüber der Regierung. Daher sei die Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung des neuen Haushaltsrechts so wichtig.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) hielt es für unerlässlich, bis zur Beschlussfassung im Plenum Mängel bei der Evaluierungspflicht und bei der Umsetzung des Gender-Budgetings im Haushaltsrecht zu beseitigen.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) appellierte an Abgeordnetem Werner Kogler (G), dem neuen Haushaltsrecht zuzustimmen, an dessen Erarbeitung Kogler selbst konstruktiv mitgewirkt habe, so Stummvoll.

Staatssekretär Andreas Schieder bemühte sich in der Debatte, die Detailkritik der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) an der vorgesehenen Evaluierungspflicht und an der Umsetzung des Gender-Budgetings zu entkräften. (Schluss)