Parlamentskorrespondenz Nr. 1101 vom 10.12.2009

Kassensanierung und andere Sozialthemen

4. Sozialrechtsänderungsgesetz 2009 passiert Nationalrat

Wien (PK) – Mit einem Bündel von Gesetzesvorschlägen zu Themen des Sozialressorts setzte der Nationalrat in den Abendstunden seine Beratungen fort. Zunächst befassten sich die MandatarInnen mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz und analogen Änderungen in Sozialversorgungsgesetzen, im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das Gesetzespaket wurde von der Regierung als Beitrag zur nachhaltigen Sanierung der Gebietskrankenkassen vorgelegt.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) vermisste eine Regelung der Ärzte-GmbH im vorliegenden Gesetz und kritisierte, eine Vereinbarung, die bereits mit Handschlag ausgemacht war, sei nun "mit windigen Argumenten" gebrochen worden.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) begrüßte die Pensionserhöhungen für 2010 von 1,5 % und sah darin einen Beitrag zur Sicherstellung der Kaufkraft der älteren Generation. Weiters unterstützte sie die Maßnahmen des Gesetzes gegen den missbräuchlichen Bezug von Ausgleichszulagen.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) interpretierte die Vorlage als Rettungspaket für die Kassen, konnte aber keinerlei Ansätze einer Reform des Gesundheitssystems erkennen. Sie vermisste insbesondere klare Richtlinien für die Vorsorge und den Spitalsbereich sowie eine Zusammenlegung der 22 bestehenden Sozialversicherungsträger. Die Kontrolle der Identität der PatientInnen wiederum wurde nach Einschätzung Haubners allzu halbherzig geregelt.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) sah im Gesetz den ersten Teil des Kassensanierungspakets, durch das das Gesundheitssystem nachhaltig für die Zukunft gesichert werden soll. Ausdrücklich begrüßte der Redner überdies die Pensionsanpassung 2010 und die damit beschlossene Einmalzahlung für Pensionisten, die knapp über der Ausgleichszulage liegt.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) stellte fest, die Regierung meine es nicht besonders gut mit den PensionistInnen und verwende das Argument der Unfinanzierbarkeit immer dann, wenn es um die kleinen Pensionen geht. Die Einmalzahlungen seien jedenfalls kein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, stand für Kickl fest.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) erinnerte daran, dass er schon immer sehr skeptisch dem Pensionistenpreisindex gegenüber gestanden sei, weil er den BezieherInnen von niedrigen Pensionen nicht helfe. Er hätte hingegen gerne gehabt, dass im Bereich der ASVG-Pensionen die Wertanpassung gesichert ist. Es müsse auch endlich gewährleistet werden, dass bei der Mindestpension der Armutsschwellenwert erreicht wird, forderte Öllinger im Rahmen eines Entschließungsantrags. Was das SRÄG angeht, so werde seine Fraktion diesem Gesetzespaket zwar zustimmen, kündigte der Redner an, aber eine Kassensanierung werde damit sicher nicht erreicht.

Mit dem 4. SRÄG werden der sozialen Krankenversicherung und der Selbstverwaltung Instrumente in die Hand gegeben, um ökonomisch und effizient vorgehen zu können, zeigte sich Bundesminister Alois STÖGER überzeugt. Als Beispiele führte er die dynamische Stellenplanung, die Etablierung der E-Card in den Krankenanstalten, die Verankerung des Ökonomiegebots, die Einführung einer Altersgrenze bei den Vertragspartnern, den Kriterienkatalog für Honorarverhandlungen sowie die Investitionsablöse an, die dann ausbezahlt wird, wenn eine Kassenstelle nicht nachbesetzt wird. Außerdem wurden klare Richtlinien für Vermögensveranlagungen festgelegt, um das Risiko zu minimieren. Insgesamt ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems, resümierte Stöger.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprach sich für eine generelle Umstellung des Sozialversicherungssystems aus. Wenig zufrieden zeigte sich der Redner mit den Änderungen im SRÄG, weil etwa der Spitalsbereich nicht mitberücksichtigt wurde und eine echte Gesundheitsreform damit nicht erreicht wird. Positiv beurteilte Dolinschek, dass es in Hinkunft möglich sein wird, den Anspruch auf Arbeitslosengeld auf elektronischem Weg geltend zu machen.

Wenn man sich daran erinnert, dass im Jahr 2003 über 300.000 Menschen gegen die Pensionsreform der schwarz-blauen Regierung auf den Straßen protestiert haben, dann könne man die Sorgen des Abgeordneten Kickl über die "armen Pensionisten" wohl nicht sehr ernst nehmen, meinte Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S). Hinsichtlich der Ärzte GesmbH stellte die Mandatarin klar, dass diese natürlich kommen sollen; allerdings müssten noch einige rechtliche Fragen geklärt werden.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) brachte im Namen der freiheitlichen Partei einen Entschließungsantrag betreffend die gesetzliche Verankerung der Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte sowie die Aufhebung des willkürlichen Deckels bei der Pensionserhöhung im Bereich des ASVG ein. Wenn man sich anschaue, was die österreichischen SeniorInnen bekommen und die BeamtInnen in Brüssel, die eine Gehaltserhöhung um 3,7 % fordern, dann sei dies wirklich ein Skandal. Solange es keine Harmonisierung der Pensionen in allen Bundesländern, eine Sanierung der Kassen sowie eine Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags der öffentlichen Bediensteten und bei den ÖBB gibt, wird die FPÖ dem Antrag der Regierungsparteien sicherlich nicht zustimmen.

Abgeordneter Werner AMON (V) warf der FPÖ eine Skandalisierungspolitik vor, da viele ihrer aufgezeigten angeblichen Missbrauchsfälle jeglicher Grundlage entbehren. Dies sei etwa auch bei den "europäischen nicht-österreichischen AusländerInnen" der Fall, die in Österreich eine Ausgleichszulage beziehen. Insgesamt handle es sich dabei um eine Gruppe von nur einigen hundert Personen, wobei 50 überhaupt für einen Missbrauchsfall in Frage kämen; und bis dato gab es nur einen konkreten Fall.

Da maßgebliche Forderungen der FPÖ von der Regierungsseite nicht berücksichtigt wurden, lehne seine Fraktion das SRÄG ab, konstatierte Abgeordneter Rupert DOPPLER (F). Sodann brachte er einen Entschließungsantrag betreffend die gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer ein.

Neben den Sozialversicherungsgesetznovellen geht es beim SRÄG auch um die Vorbeugung von Missbrauch, wie etwa bei der E-Card oder beim Ausgleichszulagenbezug, erläuterte Abgeordneter Franz RIEPL (S). Er wies zudem darauf hin, dass zahlreiche Unternehmen ihre Beiträge nicht bezahlt hätten und insgesamt mit 955 Millionen Euro bei der Sozialversicherung verschuldet sind. Im Zeitraum 2000 bis 2008 mussten die Gebietskrankenkassen überdies einen Gesamtbetrag von über einer Milliarde Euro als uneinbringlich abschreiben, zeigte Riepl auf. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag soll gewährleisten, dass die sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der pauschalierten Reiseaufwandsentschädigung für SportlerInnen weiterhin im Gleichklang mit dem Steuerbefreiungstatbestand steht.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) hielt die Pensionsanpassung für maßvoll und gelungen. Was das SRÄG angeht, so zeigte sich der Redner ein wenig skeptisch bezüglich der Ausbezahlung von Investitionsablösen. Er ging davon aus, dass die Ärzte GesmbH bald kommen wird, allerdings müsse dann auch etwas im Vertragsrecht geändert werden, gab Donabauer zu bedenken.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER stellte zunächst klar, dass es sich bei den EU-AusländerInnen, die in Österreich eine Ausgleichszulage erhalten, um eine relativ kleine Gruppe handle, wobei der Großteil bundesdeutsche StaatsbürgerInnen sind. Außerdem gelte dasselbe System natürlich auch für ÖsterreicherInnen, die in anderen EU-Staaten leben. Die Bundesregierung habe in diesem Bereich auf jeden Fall rechtzeitig und richtig reagiert. Bezüglich des Vorschlags, die E-Card mit einem Lichtbild auszustatten, gab der Minister zu bedenken, dass während eines durchschnittlichen Lebens die Karte wahrscheinlich neun bis zehn Mal erneuert werden müsste, um aktuelle Fotos zu gewährleisten. Außerdem glaube er, dass mit der Lösung "E-Card plus Ausweis" ein sehr vernünftiger Weg beschritten wird.

Sodann ging Hundstorfer auf die Pensionsdebatte ein, die von der FPÖ oft mit einem blinden Populismus betrieben werde. Er wolle nur daran erinnern, dass das Pensionskonto, das zu einer Verflachung der Pensionen für die heute 20- bis 30-jährigen Menschen führt, von den Freiheitlichen beschlossen wurde.

Bei der getrennten Abstimmung wurde das 4. SRÄG 2009 in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrags teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen; der G-Entschließungsantrag betreffend Anpassung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie die F-Entschließungsanträge betreffend Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte und betreffend Schwerarbeiterregelung wurden abgelehnt. Mehrheitlich angenommen wurden sodann die Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes und anderer Gesetze sowie die Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Einstimmig für Anpassungen im Arbeitsruhegesetz

Bei den Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes steht die Anpassung an die Erfordernisse der Praxis im Vordergrund, erklärte Abgeordneter Johann HELL (S). Angeglichen werden etwa auch die Ausnahmetatbestände hinsichtlich der Kontrollgerätepflicht.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) wies auf die Umsetzung der EU-Kontrollrichtlinie für Kraftfahrer bis 1.1. 2010 im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz hin. Die bisherigen Unklarheiten in diesem Bereich sollen durch eine Harmonisierung beseitigt werden.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) hielt fest, seine Fraktion begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf. Unter anderem hob er die vereinfachten Strafbestimmungen und deutliche Verbesserungen bei der Fahrzeitenaufzeichnung durch persönliche Fahrerkarten hervor.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) kritisierte die lange Übergangsfrist für Omnibusse im öffentlichen Nahverkehr in Bezug auf die verpflichtende Installierung digitaler Kontrollgeräte. Trotz dieses "Schönheitsfehlers" würden die Grünen der Gesetzesvorlage aber zustimmen, kündigte sie an.

Der Gesetzentwurf wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

Datenvernetzung Arbeitsinspektion/KIAB einstimmig ermöglicht

Abgeordnete Christine LAPP (S) erläuterte, der vorliegende Gesetzentwurf beinhalte u.a. Erleichterungen bei der Kommunikation zwischen den Arbeitsinspektoraten und der zentralen Koordinationsstelle zur Kontrolle illegaler Beschäftigung. Es gehe um Verwaltungsvereinfachungen und einen reibungslosen Ablauf der Behördenarbeit, betonte sie.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) erklärte, der Gesetzentwurf ziele nicht zuletzt darauf ab, Schwarzarbeit besser zu bekämpfen. Es gehe nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sondern auch um den Schutz der ArbeitnehmerInnen, skizzierte er. Der Datenschutz sei, so Klikovits, in höchstem Maß gewährleistet.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf an. Kritik äußerte sie an der ihrer Meinung nach eingeschränkten Kontrollmöglichkeit der KIAB. Sie forderte zudem eine personelle Aufstockung der Behörde.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) bewertete die neue Einsichtmöglichkeit für Arbeitsinspektorate in die Datenbank der KIAB als positiv und sprach von einem richtigen Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) konstatierte, auch die Grünen würden die elektronische Vernetzung und den Datenaustausch zwischen Arbeitsinspektoraten und KIAB begrüßen. Zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping forderte sie weitere Maßnahmen.

Der Nationalrat nahm den vorliegenden Gesetzentwurf einstimmig an.

Einstimmige Entschließung : Evaluierung der Behindertenanwaltschaft

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) betonte, behinderte Menschen hätten den Wunsch, in allen Lebensbereichen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In Österreich ist ihr zufolge das Behindertengleichstellungsgesetz eine wichtige Grundlage für eine Nichtdiskriminierung dieser Personengruppe. Es seien "schöne Erfolge" in der Behindertenpolitik vorzuweisen, sagte die Abgeordnete, eine Evaluierung des Gesetzes sei angesichts aktueller Entwicklungen allerdings notwendig.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) hob die Notwendigkeit bestmöglicher Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen hervor. Über die gemeinsame Entschließung, die auf eine Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes abzielt, zeigte er sich erfreut.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) erinnerte daran, dass eine Evaluierung der Kompetenzen des Behindertenanwalts bereits im Regierungsübereinkommen 2007 verankert gewesen sei. Es habe aber offensichtlich eines Antrags der FPÖ bedurft, um zu einer gemeinsamen Fünf-Parteien-Entschließung zu kommen, meinte sie.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) wies auf die Problematik hin, dass sich viele private Versicherungen weigerten, eine Krankenversicherung für behinderte Menschen abzuschließen. Großes Lob äußerte er für den scheidenden Behindertenanwalt Herbert Haupt.

Auch Abgeordnete Helene JARMER (G) bedankte sich bei Haupt für dessen "gute Arbeit". Es habe sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass viele Menschen sehr wenig Bewusstsein dafür hätten, was die Bedürfnisse behinderter Menschen seien, sagte sie. Gleichzeitig wüssten viele behinderte Menschen nicht um ihre Rechte Bescheid. Jarmer forderte in diesem Sinn mehr Rechte für den Behindertenanwalt.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) unterstrich, der scheidende Behindertenanwalt sei eine starke Stimme für sozial Schwache gewesen und habe ein großes Ausmaß an Sensibilität für die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gezeigt. Er hoffe, dass Haupts Nachfolger die gleiche soziale Kompetenz an den Tag legen und den Weg der Beharrlichkeit fortsetzen werde, erklärte er.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER wies auf die gute Zusammenarbeit mit Behindertenanwalt Herbert Haupt hin. Änderungen beim Behinderteneinstellungsrecht wird es ihm zufolge nur dann geben, wenn die Behindertenorganisationen selbst eine entsprechende Initiative ergreifen. Aufgrund der Wirtschaftskrise gibt es seiner Auskunft nach in vier Behindertenwerkstätten Kurzarbeit.

Die dem Bericht des Sozialausschusses angefügte Entschließung wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen.

(Schluss Soziales/Forts. NR)


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