Parlamentskorrespondenz Nr. 1125 vom 17.12.2009

Vorlagen: Justiz

Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss aus Sicht der FPÖ

Eine Evaluierung der neuen Strafprozessordnung und des Staatsanwaltschaftsgesetzes, die ausschließliche Bearbeitung von PolitikerInnen betreffenden Verfahren durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft, Änderungen bei der Ausbildung von StaatsanwältInnen und bei den Ernennungserfordernissen, die Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaft – das sind Schlussfolgerungen, die die FPÖ aus den Erfahrungen mit dem Spitzel-Untersuchungsausschuss zieht und in Gestalt eines Entschließungsantrags (936/A[E]) vorgelegt hat. Angeführt vom Fraktionsführer der Freiheitlichen im Ausschuss, Martin Graf, treten die Antragsteller weiter für die Ergänzung der Strafprozessordnung (in § 101 sollen taxativ Personengruppen aufgezählt werden, an denen als Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht) ein und wollen die "externe Kommunikation" zu laufenden Ermittlungsverfahren in das Justizministerium verlagern. Schließlich fordern die Antragsteller eine Evaluierung der Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit und ein Überdenken der Vorschriften bezüglich Nebenbeschäftigungen. (Schluss)