Parlamentskorrespondenz Nr. 19 vom 19.01.2010

Umweltausschuss debattiert Umsetzung internationaler Umweltnormen

Zahlreiche Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) - Der Umweltausschuss hat sich heute unter der Verhandlungsführung seiner Obfrau Christiane Brunner zunächst mit der Umsetzung internationaler Umweltvorschriften in Österreich befasst. Der Ausschuss leitete Regierungsvorlagen zu den Themen Geodateninfrastruktur, strategische Umweltprüfung sowie Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister an das Plenum weiter.

Dann berieten die Abgeordneten in Anwesenheit von Umweltminister Nikolaus Berlakovich über eine Reihe von Anträgen der Opposition und fassten jeweils mehrheitliche Vertagungsbeschlüsse: Die FPÖ warnte vor gentechnisch veränderten Futtermitteln und lehnte die in Deutschland diskutierte "Grüne Gentechnik" ab, Abgeordneter Norbert Hofer (F) verlangte eine obligatorische Versicherung gegen Folgeschäden durch importierte gentechnisch manipulierte Tiernahrung. Von der FPÖ kam auch der Vorschlag, Auto-Oldtimer aus Rücksicht auf Tourismus-Veranstaltungen von Fahrverboten auszunehmen, die Abgasbelastung sei zu vernachlässigen, meinten die Antragsteller. Schützen will die FPÖ hingegen die Selbstreinigungskraft der Donau, und zwar gegen EU-Pläne für eine "Kanalisierung" des Stromes im Interesse der Schifffahrt.

Das BZÖ mahnte mit Bezug auf Empfehlungen des Rechnungshofes eine Verwaltungsreform im Umweltressort ein, etwa durch Einführung einheitlicher Kontroll-Standards bei der Gewässeraufsicht.

Die Grünen legten dem Umweltausschuss einen Entwurf für eine Energieeffizienznovelle 2008 samt begleitender Verfassungsänderung vor und argumentierten für ein "Energieeffizienzgebot" nach britischem Vorbild mit dem Klimaschutz, der Schonung begrenzter fossiler Ressourcen und der notwendigen Verminderung der Energieimport-Abhängigkeit Österreichs. Ein Anti-Atomkraft-Paket schnürten die Grünen als Antwort auf die "Renaissance der Atomkraft in Europa". Einmal mehr verlangten sie eine Anti-Atom-Allianz mit EU-Staaten, die keine AKW betreiben. Und schließlich forderten die Grünen ein Klimaschutzgesetz mit dem Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 30 % gegenüber 1990 und um 80 % bis 2050 - ausschließlich durch Maßnahmen im Inland - zu senken.

Debatten und Beschlüsse des Umweltausschusses im Einzelnen

     

Erster Verhandlungspunkt war die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) mit Vorgaben für die Erstellung von Metadaten, die Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste sowie für die Einrichtung von Netzdiensten auf nationaler Ebene. Den Datenbereitstellern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Nutzung an Bedingungen zu knüpfen, Entgelte zu verlangen und die Nutzung von Geodaten einzuschränken, wo dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Der Realisierung in Österreich soll ein Geodateninfrastrukturgesetz dienen, das der Umweltausschuss mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedete (400 d.B.). Die Regelung lässt Erleichterungen bei Umweltschutzentscheidungen durch gut verfügbare und aufbereitete Geodaten sowie volkswirtschaftlichen Nutzen durch die Hebung geologischer Wertschöpfungspotenziale erwarten, teilte der Umweltminister in der Debatte mit.

Abgeordnete Petra Bayr (S) hielt das Gesetz für sinnvoll, sah bis zur Beschlussfassung im Plenum aber noch Diskussionsbedarf bei der finanziellen Bedeckung, beim Datenschutz und bei den Kosten für die Länder. Die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und Wolfgang Pirklhuber (G) schlossen sich dieser Darstellung an.  

Abgeordneter Walter Schopf (S) warnte vor Doppelgleisigkeiten, während sich Abgeordneter Hermann Schultes (V) davon überzeugt zeigte, dass es gelingen werde, alle Bedenken auszuräumen.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich berichtete von der Umsetzung der Richtlinie in den Bundesländern und versicherte, dass keine neuen Daten erhoben werden müssen und keine zusätzlichen Kosten auftreten werden. Der Antrag auf Einleitung eines Konsultationsmechanismus sei zurückgezogen worden, sagte der Minister.  

Protokoll über die strategische Umweltprüfung

Ein internationales Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen war auf der Konferenz "Umwelt in Europa" im Mai 2003 in Kiew vereinbart und ausformuliert worden; 37 Staaten haben es bislang unterzeichnet. Es zielt auf strategische Umweltprüfungen (SUP) bei der Erstellung bestimmter Pläne und Programme. Die diesbezügliche EU-Richtlinie wird in Österreich bereits umgesetzt (401 d.B.), lautete die Information von Seiten des Umweltressorts. - Der Umweltausschuss empfahl die Genehmigung des Protokolls mit S-V-G-B-Mehrheit.

In der Debatte, die Abgeordneter Hermann Schultes (V) mit einer positiven Wortmeldung und einem erfolgreichen Antrag auf eine Ausschussfeststellung zu sprachlichen Klarstellungen in den Erläuterungen einleitete, unterstrich Abgeordneter Werner Neubauer die zentrale Bedeutung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen für Österreich. Neubauer beklagte, dass Nachbarländer wie Tschechien und die Slowakei Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den AKW-Projekten in Temelin und Mochovce durchführen, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen. In diesem Zusammenhang kritisierte Neubauer die Bundesregierung, sie würde sich an "illegalen UVP" beteiligen.

Abgeordneter Josef Auer (S) drängte darauf, den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten zu verbessern.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) verlangte, auch das EU-Mahnschreiben und Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung europäischer Umweltvorschriften im Ausschuss zu debattieren und verwies insbesondere auf ein Straßenprojekt im Traisental sowie auf Umsetzungsdefizite bei der Wasserrahmenrichtlinie.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich informierte auf diesbezügliche Anfragen, darüber, dass Italien keine konkreten AKW-Pläne für Oberitalien habe und die Suche nach einem Atommüll-Endlager in Tschechien noch nicht abgeschlossen sei. Die Bundesregierung unternehme jedenfalls alles, um die Sicherheit der Menschen gegenüber Atomgefahren zu gewährleisten, sie könne anderen Staaten aber nicht vorschreiben, welche Energiequellen sie nutzen dürfen und welche nicht. Die Beteiligung Österreichs an der Anhörung zum Thema AKW Mochovce habe es möglich gemacht, wichtige Fragen an slowakische Behörden zu richten, die nun beantwortet werden müssen. Im Falle Tschechiens sei zwischen der strategischen Umweltprüfung und einer konkret auf das Projekt Temelin bezogenen UVP zu unterscheiden, sagte Bundesminister Berlakovich Abgeordnetem Werner Neubauer (F).

Zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zu den Gerichten in Umweltfragen liege eine Studie vor, über die nun diskutiert werde. Gegenüber der EU habe er nachgewiesen, dass Österreich im Wasserrecht alle EU-Vorschriften umsetze, unterstrich der Minister.

Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister

Die Umsetzung des vom Ausschuss einstimmig zur Genehmigung empfohlenen Internationalen Protokolls der UNO-Wirtschaftskommission für Europa zur Einrichtung eines ab 2010 online zugänglichen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters (494 d.B.) erfolgt bereits auf der Grundlage einer Novelle zum Umweltinformationsgesetz (396 d.B.) erfuhren die Abgeordneten von Umweltminister Nikolaus Berlakovich.

In der Debatte erfragte Abgeordnete Petra Bayr (S) vom Umweltminister, dass Schadstoffdaten in Österreich 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Gegenüber dem Vorschlag des Abgeordneten Rainer Widmann (B), alle Umweltdatenbanken zu verbinden, führte der Minister die hohen Kosten eines derartigen Projekts ins Treffen.

Vertagung oppositioneller Anträge

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek (F) vertrat zunächst einen Antrag auf Zulassung nur solcher gentechnisch veränderten Futtermittel für den Verkauf in Österreich, deren Lizenzgeber eine Versicherung nachweisen können, die für Folgeschäden gentechnisch manipulierter Tiernahrung haftet (667/A(E)). Dann formulierte Abgeordneter Deimek Bedenken und Vorbehalte gegen die von der deutschen Regierungskoalition diskutierte "Grüne Gentechnik" (909/A(E)). - Die Anträge wurden auf Antrag des Abgeordneten Peter Mayer (V) vertagt. Mayer sah Österreich beim Thema gentechnikfreie Landwirtschaft auf einem guten Weg und hielt es für notwendig, das Thema Gentechnik nicht nur mit den deutschen Nachbarn, sondern generell auf EU-Ebene zu verhandeln.

Während Abgeordneter Werner Neubauer (F) die Vertagung für unverständlich hielt und nachdrücklich für den Schutz der Menschen vor gentechnisch veränderten Agrarprodukten eintrat, unterstrich Abgeordneter Hermann Schultes (V) die glaubwürdige und erfolgreiche Politik Österreichs bei der Verteidigung seiner gentechnikfeien Landwirtschaft in der EU.

Die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Petra Bayr (S) unterstrichen Haftungsfragen im Umweltrecht als wichtig.

Umweltminister Nikolaus Berlakovich berichtete von seiner Initiative, den Mitgliedsländern in der EU beim Einsatz gentechnisch veränderter Organismen das Selbstbestimmungsrecht einzuräumen. Sein Vorstoß habe positive Reaktionen hervorgerufen, sagte Berlakovich, der Ball liege nun bei der Kommission, die derzeit eine Studie zu diesem Thema vorbereite. Österreich sei ein Vorreiter der gentechnikfreien Landwirtschaft. Die Produktion biogener Treibstoffe erlaube es Österreich zudem, Eiweißfuttermittel selbst herzustellen, die den Import gentechnisch veränderter Futtermittel ersetzen. Aktuell werde an der Entwicklung gentechnikfreien Schweinefutters gearbeitet.

Einschränkungen für historische Kraftfahrzeuge (Oldtimer), die mindestens 30 Jahre alt sind, sollen, so F-Abgeordneter Gerhard Deimek (899/A(E)), von Fahrverboten nach dem Immissionsschutzgesetz ausgenommen werden. Deimek argumentierte mit der kleinen Zahl dieser Fahrzeuge und ihrer geringen Fahrleistung von nur 0,07 % des gesamten Straßenverkehrs. Oldtimer-Veranstaltungen hätten aber insbesondere in strukturschwachen Regionen eine große Bedeutung für den Tourismus, meinte der Abgeordnete. - Der im Ausschuss grundsätzlich positiv aufgenommene Antrag wurde auf Antrag des Abgeordneten Franz Hörl (V) vertagt, weil im Hinblick auf eine geplante Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft noch Diskussionsbedarf bestehe.   Abgeordnete Christiane Brunner (G) wandte sich aber gegen eine generelle Ausnahme, insbesondere in stark belasteten Regionen wie Graz.

Auf einen EU-Masterplan für den Ausbau der Donau zum sogenannten  "Paneuropäischen Transportkorridor VII" reagierte Abgeordneter Gerhard Deimek (F) mit Kritik an der möglichen Zerstörung von 200 Inseln, Schutzgebieten und Nationalparken. Eine Kanalisierung würde die Reinigungskraft der Donau schwächen, das Flussbett weiter eintiefen und das Trinkwasser von 20 Millionen Menschen beeinträchtigen (913/A(E)).

In der Debatte wandte sich Abgeordneter Werner Neubauer (F) generell gegen übermäßige Eingriffe in die Natur und plädierte mit Hochwasserschutz-Argumenten gegen Flussbegradigungen. Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sprach sich für die Renaturierung von Flusslandschaften und gegen "harte Verbauungen" aus.

Dem gegenüber argumentierten die Abgeordneten Hermann Schultes (V) und Konrad Steindl (V) für Maßnahmen gegen die Eintiefung der Donau und - unter Einhaltung ökologischer Grundsätze - für deren Nutzung als Wasserstrasse. Schultes bekannte sich nachdrücklich zum "Flussbaulichen Gesamtkonzept", das vom Verkehrsministerium umgesetzt wird. Auch Abgeordneter Petra Bayer (S) hielt es für notwendig, die weitere Eintiefung der Donau im Interesse des Nationalparks Donauauen zu verhindern und bekannte sich ebenfalls zur Schifffahrt auf der Donau, während Abgeordnete Christine Brunner (G) für Maßnahmen gegen die Sohleeintiefung ohne Maßnahmen für die Schifffahrt eintrat.

Auf Initiative der Abgeordneten Petra Bayr (S) vereinbarten die Ausschussmitglieder Parteiengespräche zum Thema "Maßnahmen gegen die Eintiefung der Donau".

Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs für die Verwaltungsreform, die BZÖ-Abgeordneter Robert Lugar im Umweltressort realisiert sehen will, zählen die Einführung eines einheitlichen Standards für die Kontrolltätigkeit der Gewässeraufsicht und eine rasche Einrichtung des Wasserinformationssystems Austria (558/A(E)). - Umweltminister Nikolaus Berlakovich informierte den Antragsteller über Einsparungen in seinem Ressort. "Sparen ist im Umweltministerium ein permanenter Prozess", sagte Berlakovich und berichtete zudem über Bemühungen zur Vereinheitlichung der Standards bei der Gewässeraufsicht.

Schließlich befassten sich die Ausschussmitglieder noch mit vier Anträgen bzw. Entschließungsanträgen der Grünen, die neben den Forderungen nach einem Klimaschutzgesetz und der Umsetzung eines Anti-Atom-Pakets noch die Vorlage eines Energieeffizienzgesetzes inklusive einer entsprechenden Verfassungsänderung zum Inhalt hatten.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) zeigte sich über das Ergebnis der Klimakonferenz in Kopenhagen enttäuscht und hätte sich auch noch mehr Engagement von Seiten der EU und von Österreich gewünscht. Sie erhoffe sich, dass nun endlich bald das versprochene Klimaschutzgesetz präsentiert wird, das ihrer Ansicht nach unter anderem folgende Eckpunkte enthalten müsste: ein verfassungsrechtliches Gebot zur langfristigen Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 30 % gegenüber 1990 bis 2020 und um 80 % bis 2050 durch Maßnahmen ausschließlich im Inland; die Festlegung einer Bedarfskompetenz des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen sowie von klaren Prinzipen für die Verteilung der Emissionsreduktionsziele zwischen Bund und Ländern; die Festschreibung von Sanktionen und eine Nachbesserungspflicht bei Zielverfehlungen. Weiters legte sie einen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz samt begleitender B-VG-Novelle zur Schaffung der dazu erforderlichen Bundeskompetenz im Rahmen eines Antrags vor. Da Industrie und Gewerbe - neben Kraftwerken und Verkehr - zu den CO2-Hauptemittenten zählen, sollte für ein "Energieeffizienzgebot" im Betriebsanlagenrecht gelten. Schließlich erläuterte die Rednerin noch den Inhalt des Grünen "Anti-Atom-Pakets", das unter anderem den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag vorsieht. Frei werdende Finanzmittel von jährlich 40 bis 50 Mio. Euro sollten stattdessen etwa für konjunkturbelebende Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) widersprach seiner Vorrednerin in Bezug auf die Klimakonferenz und betonte, dass die EU vorbildlich vorgegangen und in dieser Frage immer Druck gemacht habe. Aus innenpolitischen Gründen war aber die USA leider zu keinen Zugeständnissen bereit.

Abgeordnete Petra Bayr (S) betonte ebenfalls die Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen, die einen Schlüssel zur Lösung vieler anderer Probleme darstellten. Österreich sollte deshalb in diesem Bereich offensiv vorgehen und Anreize für die Betriebe schaffen.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) wies darauf hin, dass bis zum heutigen Tag 117 Gemeinden eine Resolution für den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag unterschrieben haben. Es sei nicht einzusehen, warum Österreich Projekte und Programme mitfinanziere, die etwa den Ersatz von Uran durch Plutonium oder die Erforschung der Kernfusion zum Inhalt haben. Namhafte Rechtsexperten sind der Auffassung, dass Österreich schon jetzt aus dem Euratom-Vertrag aussteigen könne, unterstrich Neubauer.

Nach Auffassung des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) ist der Klimagipfel in Kopenhagen definitiv gescheitert. Was die Atompolitik angehe, erwarte er sich von Österreich und von der EU deutliche Impulse, zumal 17 bis 18 Mitgliedstaaten nicht auf Atomstrom setzen. Die Gelder für Euratom sollten besser für Klimaschutzmaßnahmen und erneuerbare Energieformen verwendet werden, forderte er. Es gehe seiner Ansicht nach darum, eine kritische Diskussion zu führen und Best-Practice-Modelle voranzutreiben.

Es habe derzeit den Anschein, dass die ÖVP nur deshalb das Umweltressort übernommen hat, um unangenehme Gesetze und Regelungen von der Industrie fernzuhalten, urteilte Abgeordneter Robert Lugar (B). Der Minister spreche zwar immer wieder gerne von Energieautarkie, aber von Einsparungen könne keine Rede sein. 

Umweltminister Nikolaus Berlakovich stellte zunächst fest, dass Österreich bei seinem Beitritt zur EU den gesamten Rechtsbestand übernommen hat. Man könne auch nicht sagen, dass eine bestimmte Summe für Euratom bereit gestellt wird, da es sich um einen Mitgliedsbeitrag für die Europäische Union im gesamten handelt. Die Bundesregierung sei jedenfalls der Auffassung, dass ein Austritt aus Euratom, der auch nicht so einfach zu bewerkstelligen wäre, nicht sinnvoll ist, weil Österreich dann nicht mehr bei der Ausarbeitung von einheitlichen Sicherheitsstandards mitreden könnte.

Die Konferenz in Kopenhagen sei vor allem am Widerstand von China, Indien und auch Brasilien gescheitert, resümierte der Umweltminister, dennoch müsse man am Thema dranbleiben und neue Allianzen suchen. Man soll auch nicht vergessen, dass die EU in dieser Frage immer ein Vorreiter war und als einzige Region der Welt verbindliche Reduktionsziele festgelegt hat. Hinsichtlich des Klimaschutzgesetzes stehe er noch in Verhandlungen mit den Ländern, wobei es vor allem darum gehe, die Verantwortlichkeiten festzuschreiben. Im Frühjahr soll auch die österreichische Energiestrategie präsentiert werden, kündigte der Minister an. Was die Nicht-Einhaltung der Klimaschutzziele anbelangt, so werde es zu keinen Strafzahlungen kommen, sondern Emissionszertifikate zugekauft. Er stehe auch zu dieser Maßnahme, weil damit Klimaschutzmaßnahmen etwa in Entwicklungsländern gefördert werden. Zum Thema Ökostromgesetz führte der Ressortchef aus, dass derzeit über eine Einspeise-Verordnung verhandelt werde; die Gespräche seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Energiemusterregionen waren immer ein besonderes Anliegen von ihm, erklärte Berlakovich, deshalb werden die Gemeinden auch durch ein spezielles Programm, das die Ausarbeitung von entsprechenden Konzepten unterstützt, gefördert. (Schluss)