Parlamentskorrespondenz Nr. 49 vom 29.01.2010

Hauptausschuss fixiert 25. April für die Bundespräsidentenwahl

EU-Staaten sichern BürgerInnen gegenseitigen Schutz in Drittstaaten

Wien (PK) – Die kommende Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin findet am 25. April 2010 statt. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage, eine Verordnung des Innenministeriums, passierte heute den Hauptausschuss einstimmig. Als Stichtag wurde der 2. März bestimmt.

Zum ersten Mal sind nun auch 16-jährige berechtigt, an der Wahl zum Staatsoberhaupt teilzunehmen. Die KanditaInnen selbst dürfen nicht jünger als 35 Jahre sein. Für eine Kandidatur muss ein Wahlvorschlag zwischen dem Stichtag und dem dreißigsten Tag vor dem Wahltag bei der Bundeswahlbehörde im Innenministerium eingebracht werden. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 6.000 BürgerInnen unterstützt werden.

Nähere Informationen zur Bundespräsidentenwahl findet man auf der Homepage des Innenministeriums http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/bundespraes/

Änderung der Passverordnung

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten weiters der von Innenministerin Maria Theresia Fekter vorgelegten Änderung der Passverordnung einstimmig zu, in der die Gestaltung der Reisepässe geregelt ist.

Die Verordnung musste deshalb geändert werden, da in den österreichischen Reisepässen der Text des Art. 20 EG-Vertrag nicht enthalten ist. Nunmehr wird der bestehende Wortlaut bei "Hinweise für den Passinhaber oder die Passinhaberin" folgendermaßen ergänzt: "Jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er oder sie besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaates der EU unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates."

Gleichzeitig sieht die Novellierung Änderungen des Layouts beim Personalausweis vor und sorgt neben weiteren kleineren Änderungen

für eine geschlechtergerechte Sprache bei Personalausweis und Pass.

Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage

Schließlich genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des genannten Zentrums. Die Befreiung gilt dann, wenn sich die PensionistInnen des Instituts in Österreich niederlassen. Damit werden sie den Bediensteten der in Wien ansässigen internationalen Organisationen gleichgestellt.

Der Dritte Präsident des Nationalrats, Martin Graf, hielt dies für ein falsches Signal, zumal MitarbeiterInnen in internationalen Organisationen über ein gutes Einkommen verfügten und darüber hinaus zahlreiche Steuerprivilegien hätten. Dem entgegnete Abgeordneter Ewald Stadler (B), die entscheidende Frage sei, ob Österreich Sitz internationaler Organisationen bleiben wolle oder nicht, denn das hänge nicht zuletzt von den Bedingungen ab, die man diesen gewährt. Es sei gute Tradition im Völkerrecht, dass man MitarbeiterInnen von derartigen Organisationen bestimmte Ausnahmen gestattet. Das BZÖ trete jedenfalls dafür ein, Österreich als einen attraktiven Standort zu erhalten. Der Antrag der FPÖ auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt. (Schluss)