Parlamentskorrespondenz Nr. 285 vom 22.04.2010

Anträge in Erster Lesung und Immunitätsangelegenheiten

Stadler ausgeliefert, Öllinger und Schatz nicht

Wien (PK) – Am Ende der Tagesordnung standen etliche Anträge, die in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurden, sowie Immunitätsangelegenheiten.

Grüne wollen mehr Transparenz bei Ministerratssitzungen

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) trat dafür ein, dass die Tagesordnungen und Beschlussprotokolle des Ministerrats künftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diesem Ziel diene der gegenständliche Antrag, erklärte der Redner, denn es sei hoch an der Zeit, dass Österreich hier einen Schritt in Richtung mehr Transparenz mache.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) behauptete, dieser Antrag würde das Interpellationsrecht der Abgeordneten schmälern. Zudem gebe es datenschutzrechtliche Probleme. Immerhin aber sei es überlegenswert, hinsichtlich einer Geschäftsordnung für die Bundesregierung nachzudenken, wo auch Aspekte der Öffentlichkeit mit angedacht werden könnten.

Abgeordneter Johann SINGER (V) sah die erforderliche Öffentlichkeit durch das Recht auf Akteneinsicht und die Auskunftspflicht der Bundesregierung gewährleistet, zumal es überdies regelmäßig ein Pressefoyer gebe, wo derlei gleichfalls abgefragt werden könne. Die bisherigen Usancen hätten sich bewährt, zusätzliche Regelungen seien daher nicht nötig.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) meinte, seine Fraktion verschließe sich dem Anliegen der Grünen im Sinne von mehr Transparenz nicht, auch wenn man die Frage mutmaßlich in dem einen oder anderen Detail noch anders werde regeln müssen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) sprach von einer sinnvollen Maßnahme, die hier von den Grünen angedacht werde. Es sei wichtig, darüber zu diskutieren, und er sei schon sehr gespannt, wie dieser Antrag im Ausschuss behandelt werde.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Antrag der Grünen auf Änderung des Zivildienstgesetzes

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) votierte für die Streichung der Gewissensklausel im Zivildienstgesetz, was alle heute schon zuvor diskutierten Probleme mit einem Schritt lösen würde. Dies umso mehr, als die Klausel schon bislang rechtlich gar nicht erforderlich sei.

Abgeordneter Otto PENDL (S) sagte, so wertvoll der Zivildienst auch sei, es bestehe in Österreich eben eine Wehrpflicht mit einem vorgesehenen Wehrersatzdienst. Für diesen Ersatzdienst seien nun einmal Gewissensgründe anzuführen, sodass eine Änderung der bestehenden Rechtslage nur nach sehr eingehender, sachlich korrekter und juristisch einwandfreier Debatte denkmöglich wäre.

Abgeordneter Günter KÖßL (V) schloss an seinen Vorredner an. Der Zivildienst sei ein äußerst wichtiger Dienst in unserer Gesellschaft. Dennoch könne man dem vorliegenden Antrag nichts abgewinnen, denn es gäbe keinen Zivildienst ohne Wehrdienst, da der Zivildienst eben nur ein Wehrersatzdienst sei.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) vertrat gleichfalls die Ansicht seiner Vorredner. Eine Änderung der geltenden Bestimmungen sei weder erforderlich noch erschiene sie zweckdienlich.

Auch der Abgeordnete Christoph HAGEN (B) äußerte sich im Sinne seiner drei Vorredner und erteilte dem Anliegen der Grünen gleichfalls eine Absage.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

FPÖ- Antrag : Hilfe für ungewollt kinderlose Paare   

Abgeordneter Norbert HOFER (F) setzte sich mit den Problemen von Familien auseinander, die, aus welchen Gründen immer, keine Kinder bekommen könnten. Das sei für die Betroffenen sehr schmerzhaft, weshalb seine Fraktion beantrage, diesen Menschen die Kosten einer allfälligen medizinischen Behandlung finanziell abzugelten. Seine Fraktion sei angesichts der Wichtigkeit des Themas auch gerne bereit, aus dem Antrag eine Initiative aller fünf Parteien zu machen.

Abgeordnete Marianne HAGENHOFER (S) meinte, es gebe bereits eine Absetzbarkeitsmöglichkeit solcher medizinischer Maßnahmen. Zudem gebe es im Gesundheitsministerium einen eigenen Fonds für diese Zwecke. Der Selbstbehalt sollte jedoch auch weiterhin erhalten bleiben, denn Selbstbehalte gebe es schließlich auch in vielen anderen Bereichen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) sprach von einem diffizilen und wichtigen Thema, das dieser Antrag behandle. Einer der Gründe für diese Problematik liege darin, dass sich viele Paare immer später Gedanken über einen Kinderwunsch machten. Bei der künstlichen Befruchtung hätten sich die finanziellen Bedingungen in den letzten Jahren ohnehin sehr verbessert, nachdenken könne man noch über die Richtlinien für eine Adoption. Generell könne man sich in beiden Bereichen über die jeweiligen Altersgrenzen Gedanken machen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) stimmte den inhaltlichen Ausführungen des Antragsstellers zu, zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich des im Antrag skizzierten Weges. Hier brauche es eine eingehende Diskussion, wobei sie allerdings auch meine, dass man über eine soziale Staffelung der Selbstbehalte nachdenken sollte.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) unterstrich die Notwendigkeit, Menschen mit Kinderwunsch zu unterstützen. Doch über den konkreten Weg, wie diese Unterstützung erfolgen solle, müsse noch diskutiert werden. Konkret gehe es auch um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) votierte gleichfalls für eine adäquate Unterstützung von Paaren mit Kinderwunsch. Allerdings müsse man diese Materie auch im Hinblick auf die geforderte Steuergerechtigkeit betrachten.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

FPÖ- Antrag auf Änderungen bei der Briefwahl zur Wirtschaftskammer

Abgeordneter Harald STEFAN (F) erläuterte, der vorliegende Antrag ziele darauf ab, die gesetzlichen Grundlagen für die Wirtschaftskammerwahlen zu ändern. Es gebe große Missstände, meinte er, so habe es rund um die Briefwahl-Möglichkeit "eigenartige Umstände" gegeben. Die FPÖ wolle eine freie, geheime Wahl.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) hob eingangs seiner Rede hervor, dass die österreichische Sozialpartnerschaft einen gewichtigen Anteil am Wohlstand in Österreich habe. Was die Wirtschaftskammerwahl betrifft, forderte er eine zeitgemäße Wahlordnung ein. Man müsse ohne Zeitdruck notwendige Änderungen diskutieren, sagte er. Skeptisch äußerte sich Kirchgatterer zum E-Voting.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) meinte, man merke, dass die Hauptantragsteller des vorliegenden Antrags der FPÖ keine Mitglieder der Wirtschaftskammer seien. Der Antrag ist ihrer Meinung nach nämlich in sich unstimmig und inkonsistent. Über Vorschläge zur Verbesserung der Briefwahl könne man diskutieren, erklärte Fürntrath-Moretti, eine Beschränkung der Briefwahl auf im Ausland aufhältige Personen sei aber abzulehnen. Generell führte sie die Initiative der FPÖ auf deren schlechtes Abschneiden bei der letzten Wirtschaftskammerwahl zurück.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) warf ihrer Vorrednerin vor, nicht auf konkrete Vorwürfe von Abgeordnetem Stefan eingegangen zu sein. Ihr zufolge sind auch die Grünen auf zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei der Wirtschaftskammerwahl gestoßen. Musiol verwies außerdem auf Vorkommnisse bei anderen Wahlen - wie der ÖH-Wahl - und bezeichnete in diesem Zusammenhang das demokratiepolitische Verständnis der ÖVP als fragwürdig.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) hinterfragte die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Man müsse überlegen, ob diese noch zeitgemäß sei, mahnte er. Seiner Ansicht nach sollte es UnternehmerInnen freigestellt werden, welcher Interessenvertretung sie angehören.

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF (F) führte aus, die Tatsache, dass es viele Unregelmäßigkeiten bei der Wirtschaftskammerwahl gegeben habe, sei keine Erfindung der FPÖ oder anderer Parteien. Er forderte eine Wahlordnung, die die Ausübung eines freien, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts gewährleiste. Für eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer sieht Graf, wie er sagte, derzeit keine Chance.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER wies den Antrag 1047/A dem Wirtschaftsausschuss zu.

Immunitätsangelegenheiten

Abgeordneter Ewald STADLER (B) bedankte sich bei jenen, die die anonyme Anzeige gegen ihn eingebracht haben. Das gebe ihm die Möglichkeit, Klarheit "in die vor Unwahrheit strotzende Geschichte" zu bringen, meinte er. Es gehe um den Vorwurf, dass er FPÖ-Klubobmann Strache unter Androhung der Veröffentlichung von Fotos genötigt haben solle, die Freiheitliche Akademie zu fördern. Stadler zufolge war es aber Strache selbst, der die angesprochenen Fotos an die Medien weitergegeben hat, allerdings zum Teil in manipulierter Form. Stadler warf Strache zudem vor, massiven Druck auf demokratisch gewählte Organe der Freiheitlichen Akademie ausgeübt zu haben.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) wies die Vorwürfe Stadlers gegenüber der FPÖ namens seiner Fraktion entschieden zurück.

Der Nationalrat folgte den Empfehlungen des Immunitätsausschusses und lehnte die behördliche Verfolgung der beiden Grün-Abgeordneten Birgit Schatz und Karl Öllinger durch die Bundespolizeidirektion Wien wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz mehrheitlich ab. Es gebe einen Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten, heißt es in der Begründung.

Der Weg für eine behördliche Verfolgung von BZÖ-Abgeordnetem Ewald Stadler wegen des Verdachts auf versuchte Nötigung und versuchte schwere Nötigung ist hingegen frei. In diesem Fall gibt es nach einhelliger Einschätzung der Abgeordneten keinen Zusammenhang zwischen den von der Staatsanwaltschaft Wien untersuchten Vorwürfen und der politischen Tätigkeit Stadlers.

Eine weitere (63.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)