Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 29.04.2010

Vorlagen: Justiz

Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Regierung hat dem Parlament ein Paket vorgelegt, das eine Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthält (673 d.B.). (Eine komplementäre Vorlage dazu im Finanazberich siehe PK Nr. 302 /2010!) Die FATF (Financial Action Task Force), der Österreich seit ihrer Gründung im Jahr 1989 angehört, hat bei einer Routineprüfung zwar festgestellt, dass in Österreich ein gut funktionierendes System zur Bekämpfung der Geldwäsche existiert, zugleich aber in wesentlichen Bereichen – Bankgeheimnis, Prävention, Aufsicht, Strafrecht, Ermittlung, internationale Zusammenarbeit – Lücken bestehen. Diese Lücken sollen nun mit der Vorlage geschlossen werden. So soll Eigengeldwäsche strafbar werden; vorgesehen sind außerdem eine Verschärfung der Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten und Notaren sowie die Erweiterung des Vortatenkatalogs und die Erleichterung der Ausforschung von Vermögen aus strafbaren Handlungen. Der Strafrahmen für Geldwäscherei soll den Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angeglichen werden.

Terrorismusprävention

Die Regierung hat, in Erfüllung des Regierungsübereinkommens, ein Terrorismuspräventionsgesetz vorgelegt (674 .B.). Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat Österreich bereits mehrfach aufgerufen, seine Gesetzgebung auf diesem Gebiet anzupassen. In dem vorliegenden Entwurf sind nun Vorbereitungshandlungen und Organisationshandlungen in Richtung Terrorismus sowie die Ausbildung zu terroristischen Zwecken ("Terrorcamps") strafrechtlich bedroht. Dabei soll nicht nur das Unterweisen, sondern auch das Sich-Unterweisen-Lassen, die entsprechende Informationsbeschaffung und das Herunterladen bestimmter Informationen aus dem Internet unter Strafdrohung stehen. Schließlich werden Maßnahmen vorgesehen, um gegen die Radikalisierung durch Aufforderung zum Begehen terroristischer Straftaten und die Gutheißung solcher Taten sowie gegen die Teilnahme an Terrorismusfinanzierung eine rechtliche Grundlage zu haben.

Eine neue Form der Sicherheitsleistung in der Strafprozessordnung

Durch eine von der Regierung vorgeschlagene Änderung der Strafprozessordnung (685 d.B.) soll eine neue Form der Sicherstellung geschaffen werden. Sie betrifft vor allem so genannte reisende Tätergruppierungen, bei denen eine Anzeige auf freiem Fuß ohne Folgen blieb. Damit diese TäterInnen sich der Strafe und allenfalls der Widergutmachung des Schadens nicht entziehen können, soll die Staatsanwaltschaft auf der Basis einer gerichtlichen Bewilligung anordnen können. Die Sicherstellung soll der Sicherung des Verfahrens, der zu erwartenden Geldstrafe, den Verfahrenskosten und der Höhe der zu erwartenden Entschädigung entsprechen. (Schluss)