Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 26.05.2010

Vorlagen: Gesundheit

Verbesserungen auf dem Gebiet des Tierschutzes

Mit der nun vorliegenden Novelle zum Tierschutzgesetz (672 d. B.) begegnet die Bundesregierung vor allem Auslegungsproblemen, die beim Vollzug des Gesetzes aufgetreten sind. Diese hätten insbesondere die örtliche Zuständigkeit der Behörden bei der Erteilung von Bewilligungen für Veranstaltungen (bei denen Tiere zum Einsatz kommen) betroffen, die man nun eindeutig festlege, heißt es dazu in der Vorlage.

Außerdem wäre die Ausbildung von Hunden (ausgenommenen Diensthunde) in der 2. Tierhaltungsverordnung nur ansatzweise und damit unzureichend geregelt gewesen, weshalb man eine eigenständige Verordnungsermächtigung schaffen wolle. 

Die Novelle zielt weiters auf die Verhinderung des Umgehens von Tierhaltungsverboten ab. Dies sei bislang möglich gewesen, weil man eine Datenweitergabe zwischen den Behörden der einzelnen Bundesländer nicht vorgesehen habe. Durch den hierzu erforderlichen Datenaustausch zwischen den Bundesländern entstehen laut Vorlage geringe, für die nächsten Jahre aber nicht genau bezifferbare Aufwendungen für die Länder.

Im bis dato angewendeten Tierschutzgesetz fehle außerdem die Möglichkeit, Tierhaltungsverbote zu verhängen, wenn von einer Strafverfolgung wegen Tierquälerei aufgrund diversioneller Maßnahmen abgesehen wurde. Mit der vorliegenden Novelle will man auch diese Möglichkeit einräumen.

BZÖ fordert Erstattung der Kosten für homöopathische Arzneien

Geht es nach den B-Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner, so sollen homöopathische Arzneimittel in den Erstattungskodex des Hauptverbands der Sozialversicherung aufgenommen werden. In ihrem diesbezüglichen Entschließungsantrag (1112/A[E]) weisen die B-Mandatare darauf hin, dass die österreichischen Krankenkassen homöopathische Behandlungen bislang nicht honorierten und in sehr unterschiedlicher Weise Anteile eingereichter Honorarnoten solcher Therapiemaßnahmen refundierten.

FPÖ gegen Berechnungsmodus für Rezeptgebührenobergrenze

In ihrem Entschließungsantrag (1114/A[E]) ersucht F-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein Gesundheitsminister Stöger  sicherzustellen, dass für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze künftig auch Aufwendungen für Medikamente berücksichtigt werden, die von den PatientInnen selbst zu tragen sind, weil ihre Kosten unter der gesetzlichen Rezeptgebühr liegen. Die Nichtberücksichtigung dieser Aufwendungen sei für die Betroffenen nicht nachvollziehbar, zumal für BezieherInnen niedriger Einkommen hohe zusätzliche Belastungen entstünden, wenn sie als chronisch Kranke größtenteils "billige" Medikamente benötigten und dafür selbst aufkommen müssten. (Schluss)