Parlamentskorrespondenz Nr. 457 vom 10.06.2010

ORF-Gesetz: Einstimmiger Beschluss im Nationalrat möglich

Offener Punkt Online-Werbung soll noch geklärt werden

Wien (PK) – Für das neue ORF-Gesetz und weitere geplante Gesetzesänderungen im Medienbereich könnte es einen breiten Konsens geben. Nach rund zweimonatigen Verhandlungen legten die fünf Fraktionen heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats einen gemeinsamen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf der Regierung vor. Ob die Opposition dem Gesamtpaket im Nationalrat zustimmt, hängt allerdings noch vom Ergebnis weiterer Gespräche zum Thema "Online-Werbung" ab.

Von den Abänderungen betroffen sind unter anderem die Auswahl der Mitglieder der unabhängigen Medienbehörde, die Erarbeitung eines Verhaltenskodex für die journalistische Tätigkeit im ORF und die Vorabprüfung des Sparprogramms des ORF durch die KommAustria. Überdies werden Adaptierungen im Publizistik- und Presseförderungsgesetz vorgenommen und in Form einer Ausschussfeststellung klargestellt, dass Sport-Übertragungen des ORF nicht von Produktionskostenzuschüssen abhängig gemacht werden dürfen.

Sämtliche Fraktionen hoben in der heutigen Sitzung die konstruktiven Verhandlungen über den Gesetzentwurf hervor und zeigten sich mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden. FPÖ, Grüne und BZÖ wollen dem Gesamtpaket, wie sie im Ausschuss betonten, aber nur zustimmen, wenn eine tragbare Lösung in Bezug auf die Werbebeschränkung im Online-Angebot des ORF gefunden wird. Die zwischen ORF und VÖZ getroffene Vereinbarung werteten sowohl Abgeordneter Dieter Brosz (G) als auch Abgeordneter Stefan Petzner (B) jedenfalls als verfassungsrechtlich bedenklich. Brosz warnte zudem vor zu weitgehenden Beschneidungen des ORF bei der Online-Werbung.

Staatssekretär Josef Ostermayer zufolge wird es zu diesem Thema noch heute weitere Gespräche zwischen dem ORF und dem VÖZ unter Einbeziehung von Experten geben. Am Montag sind weitere Parteienverhandlungen anberaumt. Ostermayer zeigte sich zuversichtlich, dass eine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt werden kann. Auch in Bezug auf die EU-Konformität des neuen ORF-Gesetzes sieht er, wie er sagte, keine Probleme.

Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs sind die Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde sowie die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und eine EU-konforme Finanzierung des ORF. Darüber hinaus sind qualitätssichernde Maßnahmen beim ORF, die Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für neue ORF-Angebote, die teilweise Abgeltung von Gebührenbefreiungen durch den Bund bei Einhaltung eines strikten Sparprogramms im ORF und höhere Förderungen für private Rundfunkveranstalter vorgesehen. Neu ist auch die Einbeziehung von Web-TV und Video-Abrufdiensten in das Privatfernsehgesetz und eine Adaptierung der Bestimmungen über Product Placement.

Der von allen Parteien gemeinsam vorgelegte Abänderungsantrag stellt sicher, dass auch der Nationalrat in die Bestellung der Mitglieder der unabhängigen Medienbehörde einbezogen wird. Demnach braucht der entsprechende Vorschlag der Bundesregierung das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Gleichzeitig werden zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Behördenmitglieder die Unvereinbarkeitsbestimmungen ausgeweitet und wird zum Beispiel ein direkter Wechsel vom ORF und anderen Medienunternehmen in die Behörde ausgeschlossen. Eingerichtet werden soll die unabhängige Medienbehörde nicht, wie ursprünglich geplant, mit 1. Juli, sondern erst mit 1. Oktober 2010.

Änderungen wurden darüber hinaus in Bezug auf die Vorabprüfung des Sparprogramms des ORF durch die unabhängige Medienbehörde vorgenommen. Diese bleibt zwar in Form der Prüfungskommission in die Vorabprüfung eingebunden, das letzte Wort in Bezug auf die durchzuführenden Strukturmaßnahmen hat nun aber der Stiftungsrat. Allerdings kann die Behörde die an das Sparprogramm gekoppelte Gebührenabgeltung des Bundes an den ORF zurückverlangen, solle sie im nachfolgenden Jahr feststellen, dass die Strukturmaßnahmen nicht wie geplant gegriffen haben.

Gemäß Abänderungsantrag neu ist überdies die Verpflichtung des ORF, einen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") für die journalistische Tätigkeit im ORF zu erstellen. Außerdem werden die Bestimmungen über den Ausbau des barrierefreien Angebots des ORF präzisiert. Mittelfristig muss der ORF eine Untertitelung all seiner Fernsehsendungen mit Sprachinhalten anstreben.

Die vereinbarten Adaptierungen im Publizistik- und im Presseförderungsgesetz betreffen die Einbeziehung der Publizistikförderung in den künftig geplanten "Kommunikationsbericht" der KommAustria und den Presserat. Der Presserat kann nun bereits im Voraus eine Förderung für anfallende Kosten beantragen, nicht widmungsgemäß verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Mit dem Gesetzespaket mit in Verhandlung standen zahlreiche Oppositionsanträge, die unter anderem auf weniger restriktive Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen (B-Antrag 453/A[(E] ), eine Ausweitung des ORF-Angebots für seh- und hörbehinderte Menschen (F-Antrag 585/A[E] ), G-Antrag 789/A[E] ), eine Konkretisierung des Kulturauftrags des ORF (F-Antrag 884/A[E] ), eine Änderung des Wahlmodus für den ORF-Publikumsrat (F-Antrag 955/A[E] ) und verpflichtende Quoten für österreichische Musikproduktionen im ORF (F-Antrag 962/A[E] ) abzielen. Sie wurden entweder – vorwiegend auf Wunsch der Antragsteller – vertagt bzw. gelten mit dem Gesetzesbeschluss als miterledigt.

Seitens der Abgeordneten hob unter anderem SPÖ-Klubobmann Josef Cap die konstruktiven Verhandlungen und das "exzellente Gesprächsklima" zwischen den Fraktionen hervor. Durch die Einarbeitung von Oppositionsvorschlägen habe das Gesetz an Qualität gewonnen, zeigte er sich überzeugt. Cap hofft, dass auch in Bezug auf die Online-Werbung noch eine Lösung gefunden werden kann.

ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf meinte, die besondere Herausforderung bei der Ausarbeitung des Gesetzes habe darin bestanden, den EU-Vorgaben, den eigenen medienpolitischen Vorstellungen und der Sicherung der Dualität der österreichischen Rundfunklandschaft gleichzeitig Rechnung zu tragen. Es sei notwendig, dem ehemaligen Monopolisten ORF das wirtschaftliche Überleben zu sichern, ihn aber gleichzeitig so stark unter Druck zu setzen, dass er seine monopolartigen Strukturen verlasse, betonte er. Der ÖVP sei es zudem besonders wichtig gewesen, die Unabhängigkeit der Medienbehörde sicherzustellen. Kopf zeigte sich in Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Gesetzes zuversichtlich.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) konstatierte, es fehle noch "ein kleines Stück des Weges". Ihm zufolge wird die FPÖ dem Gesetz in Dritter Lesung aber zustimmen, sollte bei der Online-Werbung eine Einigung erzielt werden. Fichtenbauer begrüßte die Berücksichtigung von Vorschlägen der Opposition im Abänderungsantrag und nannte als einen wesentlichen Punkt die Beseitigung der Kompetenzüberschneidungen zwischen Stiftungsrat und Regulierungsbehörde.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) zeigte sich unter anderem über die präzisen Zielvorgaben für den ORF im Bereich Barrierefreiheit, die Verpflichtung zur Erarbeitung eines "Code of Conduct" und die Ausschussfeststellung zum Thema Sportübertragung erfreut. Außerdem wertete er die stärkere Einbindung des wissenschaftlichen Beirats in die Arbeit der KommAustria als positiv.

Die Einigung zwischen ORF und VÖZ in Bezug auf die Online-Werbung im ORF qualifizierte Brosz als verfassungsrechtlich bedenklich. Es gehe nicht an, die Teilnahme an den ORF-Foren von der Bekanntgabe des Namens und der Adresse abhängig zu machen und auf Gebührenzahler zu beschränken, bekräftigte er. Zu starke Beschneidungen des ORF bei der Online-Werbung wertete Brosz angesichts der zu erwartenden deutlichen Steigerung des Online-Werbemarkts zudem als kontraproduktiv. Eine solche Beschneidung gehe nur zu Lasten der Gebührenzahler und helfe weder dem Medienstandort noch der Werbebranche, warnte er.

Abgeordneter Stefan Petzner (B) wertete die Verhandlungen über das ORF-Gesetz insgesamt als positives Beispiel für guten Parlamentarismus. Es sei schon immer Position des BZÖ gewesen, dass auch für den ORF die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelten müssten, sagte er. Andererseits habe das BZÖ auch verhindern wollen, dass der Stiftungsrat beim Sparprogramm durch Übertragung von Kompetenzen auf die Regulierungsbehörde de facto ausgeschaltet werde. Was die Online-Werbung im ORF betrifft, lehnte Petzner die Einigung zwischen ORF und VÖZ ebenfalls ab.

Abgeordnete Heidemarie Untereiner (F) äußerte sich darüber erfreut, dass durch das ORF-Gesetz das Radiosymphonieorchester (RSO) gerettet sei. Auch in Bezug auf den Kulturauftrag des ORF sieht sie ein gutes Ergebnis.

Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) ist überzeugt, dass vor allem die Zuschauer vom neuen Gesetz – durch mehr Programmqualität, mehr heimisches Kulturangebot, mehr Barrierefreiheit und eine bessere Kontrolle der Steuergelder – profitieren werden.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) wies auf die Bedeutung des Gesetzes für die Filmwirtschaft hin. Würde es nicht vor dem Sommer beschlossen, hätte dies fatale Auswirkungen, warnte er und meinte, Teile der Filmwirtschaft stünden ohnehin knapp vor dem Ruin.

Sowohl Abgeordneter Franz-Josef Huainigg (V) als auch Abgeordnete Helene Jarmer (G)  begrüßten die präziseren Vorgaben für den ORF in Bezug auf Barrierefreiheit. Jarmer bedauerte allerdings, dass hinsichtlich konkreter Umsetzungsschritte zur Verwendung der Gebärdensprache in Österreich insgesamt wenig weiter gehe.

Abgeordneter Harald Stefan (F) wies darauf hin, dass bei den Parteiengesprächen weitere Verhandlungen über den Wahlmodus für den Publikumsrat und über die Neugestaltung der Presseförderung vereinbart worden seien. Abgeordneter Markowitz (B) sieht noch Handlungsbedarf in Bezug auf die Ausweitung von Gebührenbefreiungen.

Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass es in Bezug auf das neue ORF Gesetz laufenden Kontakt mit der EU-Kommission gegeben habe. Seiner Ansicht nach kann man in diesem Sinn davon ausgehen, dass die neuen Bestimmungen EU-konform seien. Bei der Vorabprüfung des Sparprogramms des ORF hat man ihm zufolge nicht nur einen praktikablen Weg gefunden, sondern auch geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt. Ostermayer hob zudem hervor, dass der Jahresbericht des ORF künftig dem Nationalrat vorgelegt und auch online gestellt werde.

Was die Online-Werbung betrifft, soll es Ostermayer zufolge heute Nachmittag weitere Gespräche unter Einbeziehung von Experten geben. Er verteidigte im Prinzip die Vorgangsweise, ORF und VÖZ mit der Suche nach einem Konsens zu beauftragen. Auch bezüglich des Vorstoßes der Landeshauptleute, was regionale Veranstaltungshinweise anlangt, sprach er sich für Gespräche zwischen den Betroffenen aus.

Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage einstimmig angenommen. Die restlichen Teile des Gesetzespakets erhielten die Zustimmung von SPÖ und ÖVP. Einstimmig billigte der Ausschuss weiters die Adaptierungen im Publizistikförderungsgesetz und im Presseförderungsgesetz sowie die Ausschussfeststellung. Diese betrifft neben der Sportberichterstattung etwa auch den vom ORF vorgesehenen Etappenplan zur Ausweitung der Barrierefreiheit und die Steigerung des Anteils österreichischer Musik in den Radioprogrammen des ORF.

Der FPÖ-Antrag 585/A(E) gilt mit der Beschlussfassung des ORF-Gesetzes als miterledigt. Die übrigen Anträge wurden – zum Großteil auf Wunsch der AntragstellerInnen vertagt.

ORF wird zur Qualitätssicherung und zum Sparen verpflichtet

Konkret wird der ORF mit dem beschlossenen Gesetzespaket zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems verpflichtet und erhält den dezidierten gesetzlichen Auftrag, ein begleitendes Online-Angebot bereitzustellen sowie – nach Maßgabe der wirtschaftlichen Tragbarkeit – ein eigenes Sport-Spartenprogramm und ein eigenes Informations- und Kultur-Spartenprogramm auszustrahlen. Anzeigenportale, Branchenverzeichnisse, Kontakt- und Tauschbörsen, Business-Networks, Erotikangebote, Glücksspiele, Wetten und viele weitere Online-Angebote bleiben dem ORF dagegen ausdrücklich untersagt.

Um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist künftig ein Vorprüfungsverfahren für neue ORF-Angebote vorgesehen. Dabei soll der öffentlich-rechtliche "Mehrwert" der geplanten neuen Angebote, etwa neuer Spartenprogramme oder neuer Online-Dienste, unter die Lupe genommen werden. Zuständig für die so genannte "Auftragsvorprüfung" wird die KommAustria sein, die Bundeswettbewerbsbehörde kann Stellungnahmen abgeben.

Weitere gesetzliche Adaptierungen sollen überdies sicherstellen, dass der ORF Einnahmen aus Programmentgelten ausschließlich zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags heranzieht. Um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, sind dabei in beschränktem Ausmaß Rücklagenbildungen erlaubt. Gleichzeitig wird die Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung des ORF verstärkt. Mit Spezialbestimmungen wie dem Verbot des Erwerbs von Senderechten zu überhöhten Preisen soll gewährleistet werden, dass der ORF dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gewidmete Mittel nicht wettbewerbsverzerrend einsetzt.

Die dem ORF entgehenden Programmentgelte durch Gebührenbefreiungen will die Regierung dem ORF in den nächsten vier Jahren zumindest teilweise abgelten, und zwar in den Jahren 2010 und 2011 mit je 50 Mio. € und in den Jahren 2012 und 2013 mit je 30 Mio. €. Voraussetzung dafür sind allerdings die Fortführung des Film-Fernseh-Abkommens, der Fortbestand des Radiosymphonieorchesters (RSO), der kontinuierliche Ausbau des Anteils österreichspezifischer Fernsehfilme, -serien und -dokumentationen in Form von Eigen-, Ko- und Auftragsproduktionen am Gesamtprogramm, die verstärkte Ausstrahlung barrierefrei zugänglicher Sendungen sowie ein striktes Sparprogramm des ORF zur Reduzierung von Strukturkosten. Außerdem muss der ORF im Jahr 2011 – nach erfolgter "Auftragsvorprüfung" – das Informations- und Kulturspartenprogramm starten.

In das ORF-Gesetz aufgenommen werden auch eine Reihe von Verpflichtungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu zählt etwa die Ausarbeitung eines Gleichstellungsplans und der vorübergehende Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Weiterbildung. Außerdem wird eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in Organen und Gremien des ORF eingemahnt.

Neben dem ORF werden auch Privatsender zusätzliche Mittel erhalten. So wird die Dotierung des Fonds zur Förderung von privaten Rundfunk-Sendern bis 2013 stufenweise von 5 auf 15 Mio. € angehoben. Die Fördermittel für nichtkommerziellen Rundfunk steigen im gleichen Zeitraum schrittweise von einer auf drei Mio. €.

Die in eine unabhängige Medienbehörde umgewandelte KommAustria soll künftig nicht nur ihre bisherigen Regulierungsaufgaben wahrnehmen und für die Vergabe der Presse- und Publizistikförderung zuständig sein, ihr wird auch die Rechtsaufsicht über den ORF übertragen. Bestellt werden sollen die fünf Mitglieder der KommAustria – ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und drei weitere Mitglieder – vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung für die Dauer von sechs Jahren. Dabei hat die Regierung das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. Zweite Instanz in Medienangelegenheiten bleibt der Bundeskommunikationssenat.

Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen schließlich die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Vergabe und die Zulassung von Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Hörfunk und die Streichung der auf analoges Fernsehen abgestimmten Bestimmungen im Privatfernsehgesetz. Das Privatfernsehgesetz umfasst künftig außerdem auch andere audiovisuelle Mediendienste wie Web-TV und Abrufdienste (Video-on-Demand) und wird in diesem Sinn in "Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz" umbenannt. (Schluss)