Parlamentskorrespondenz Nr. 479 vom 16.06.2010

Mehr Gütertransport auf der Donau und mehr Sicherheit im Luftverkehr

Opposition besorgt um Ökologie und Kulturlandschaft an der Donau

Wien (PK) – Regierungsvorlagen für ein Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung sowie Maßnahmen für mehr Sicherheit bei ausländischen Flugzeugen und Fluglinien boten dem Nationalrat Gelegenheit, Fragen zur Weiterentwicklung der Donauschifffahrt und zum internationalen Flugverkehr zu debattieren.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) führte aus, dass sich das vorliegende Übereinkommen zunächst zwar gut lese, doch beinhalte es einen für die Region Wachau "wesentlichen Haken". Er bezweifle, dass ein "Ausbaggern" der Fahrrinne zur Bewältigung des aufkommenden Güterverkehrs ausreichen werde. Zwar sei das Ministerium davon überzeugt, doch könnten technische Details des Vertrags durch ein nicht gerade bürgernahes Gremium geändert werden. Rosenkranz befürchtete, dass so vertragliche Hintertüren für eine Donaustaustufe inklusive Wasserkraftwerk in der Wachau geöffnet würden und brachte daher einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur Verhinderung einer solchen Entwicklung ein.

Für Abgeordneten Anton HEINZL (S) stellte die Schifffahrt neben der Schiene eine gute Alternative zum Gütertransport auf der Straße dar. Dass Österreich dieses Übereinkommen annehme, sei daher von großer Bedeutung, zumal damit auch konstante Bedingungen für die Schifffahrt gesichert würden. Die Ratifizierung ziehe keine negativen ökologischen Folgen nach sich und gefährde auch nicht das Weltkulturerbe Wachau, stellte Heinzl fest. Solche Spekulationen seien strikt zurückzuweisen. Die durch das Übereinkommen nach Österreich fließenden Mittel würden auch für die Renaturalisierung des Donauraums eingesetzt.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) wies darauf hin, dass das veraltete Abkommen von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert wurde, da es Wasserstandsnormen verankere, die einen Kraftwerksausbau implizierten. Mit der Ratifikation gebe man die Wachau diesem Prozess "blauäugig" preis. Weiters übte Moser am im Übereinkommen verankerten Projekt eines Donau-Elbe-Kanals Kritik, das aus der Zeit des Dritten Reichs stamme. Die zahlreichen Einwände gegen die Ratifizierung im Rahmen der Stellungnahmen würden lediglich negiert, schloss sie.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) wollte die politische Realität, nicht Spekulationen dieser Diskussion zugrundegelegt wissen. Niemand wolle auf diesem Wege einen Kraftwerksbau in der Nähe von Hainburg durchsetzen. Durch die EU-Erweiterung hätte es schlicht einen Anstieg beim grenzüberschreitenden Verkehr gegeben, zu dessen Bewältigung die Kapazitäten von Straße und Schiene nicht ausreichten. Eine Gütertonne sei auf der Wasserstraße am ökologistischen zu transportieren. Mehr Güter auf der Straße bedeuten hingegen mehr Emissionen, mehr Lärmbelästigung und mehr Stau. Daher müsse man die geplante Verlagerung auf die Binnenschifffahrt begrüßen.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) zeigte sich überzeugt, dass das abzuschließende Abkommen einige positive Aspekte aufweise. Betrachte man das Dokument aber nicht nur als Absichtserklärung, sondern als Vertrag, werde es "haarig". Er wies unter anderem auf touristische und umweltbezogene Probleme, die sich durch die Umsetzung ergeben könnten, hin.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Übereinkommen an, auch wenn einige Punkte nicht vollkommen positiv zu bewerten seien. Da aber die Kapazitäten der Bahn nicht ausreichten, müssten die Wasserwege stärker genutzt werden. Der Antrag der Freiheitlichen betreffend keine Staustufen in der Wachau werde von Seiten des BZÖ aber unterstützt.

Bundesministerin Doris BURES bezeichnete die Ökologisierung des Gütertransports als Intention hinter der Ratifizierung des Übereinkommens. Es sei immer Ziel der österreichischen Verkehrspolitik gewesen, eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene bzw. die Binnenschifffahrt zu erreichen. Mit der Ratifizierung käme es keineswegs zum Bau eines Wasserkraftwerks in der Wachau. Dafür seien weder die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben, noch verfolge man dieses Ziel. Die kritischen Stellungnahmen seien nicht zu überziehen, man müsse das Interesse haben, ökologische Verkehrsträger zu forcieren. Die Abkommen zum Naturschutz würden durch die Ratifizierung nicht eingeschränkt oder tangiert, hielt Bures fest. Außerdem entscheide Österreich auch in Zukunft autonom über den Bau von Kraftwerken.

Abgeordneter Josef AUER (S) konnte die geäußerten Ängste verstehen, doch gebe es im Umwelt- und Verkehrsbereich zahlreiche Beispiele, die illustrierten, dass solche Befürchtungen häufig unbegründet seien. Die Schiffe transportierten Güter umweltfreundlicher als die Bahn. Die Kohlendioxyd-Emissionen betrügen hierbei nur ein Viertel der Werte des LKW-Verkehrs. Die Ratifizierung sei daher ein Bekenntnis zum umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) gab zu bedenken, dass das Übereinkommen einen Rahmen für den Ausbau von Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung gebe. Dies sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich, der auch als Drehscheibe für den Osten und den Rest Europas fungiere. Bereits 30 % des Güterverkehrs würden auf der Schiene abgewickelt, bei der Schifffahrt gebe es aber noch zu nutzende Kapazitäten, was eine Verlagerung sinnvoll erscheinen lässt. Positiv seien auch die relativ geringen Investitionskosten hervorzuheben.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) meinte, es müsse demokratiepolitisch möglich sein, auch andere Meinung anzuhören. Doch zeige sich, dass man von einer verantwortungsvollen Arbeit der politisch Zuständigen ausgehen könne. Alle Entscheidungen, die Österreich und die Donau betreffen, werden weiterhin im Inland gefällt. Es gelte jedoch, die Umwelt zu schonen und an die Zukunft zu denken.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) bezeichnete die Schifffahrt als ökologischste Transportmöglichkeit. Die Wasserstraße sei außerdem von unmittelbarer Bedeutung für die österreichische Wirtschaft. Es gebe zwar keinen hundertprozentigen Vorteil, doch überwiege der Nutzen mit 95 %.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) meinte, der Präsident des Umweltdachverbandes habe im Verkehrsausschuss "sehr zugespitzt" seine Einwände gegen das vorliegende Abkommen vorgetragen. Er wertete die Kritik als überzogen, wandte sich gleichzeitig aber dagegen, den Experten zu diffamieren, nur weil man inhaltlich mit ihm in dieser Frage nicht einer Meinung sei.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) bekräftigte in einer zweiten Wortmeldung seine Bedenken gegen das internationale Übereinkommen. Er fürchtet, dass Österreich langfristig gezwungen werden könnte, eine weitere Donau-Staustufe zu errichten.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) gab zu bedenken, dass eine Verlagerung des Verkehrs auf Wasserstraßen ökologische Vorteile habe. In Richtung der Kritiker des Abkommens hielt er fest, dieses enthalte lediglich Rahmenbedingungen für den Ausbau von Binnenwasserstraßen, inwieweit ein solcher Ausbau erfolge, obliege den einzelnen Ländern.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) hielt ihre ökologischen Bedenken gegen das vorliegende Abkommen aufrecht. Das Abkommen sehe garantierte Wasserstände für Binnenwasserstraßen vor, die im Falle der Donau ohne Regulierungen aber nicht gesichert eingehalten werden könnten, skizzierte sie. Ihrer Befürchtung nach wird man bei Bedarf Infrastrukturprojekten Vorrang vor Natur- und Tierschutz einräumen.

Der Nationalrat genehmigte das vorliegende Übereinkommen mit Stimmenmehrheit. In der Minderheit blieb der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Erhaltung des Weltkulturerbes Wachau.

Mehr Sicherheit in der internationalen Luftfahrt

Abgeordneter Anton HEINZL (S) hob die Notwendigkeit laufender Sicherheitskontrollen in der Luftfahrt hervor. Die vorliegende Gesetzesnovelle erlaube die Überprüfung ausländischer Flugzeuge, damit würde eine EU-Richtlinie umgesetzt, erläuterte er.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) stellte eine Reihe kritischer Fragen an Verkehrsministerin Doris Bures. Unter anderem wollte er wissen, wie es mit dem Flughafenstandort Wien weitergehen werde und wer die Zusatzkosten für das Skylink-Projekt tragen solle. Maier fürchtet eine Kostenüberwälzung auf die Passagiere bzw. die Fluglinien.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) machte geltend, dass die Kostenschere im Flugverkehr immer weiter aufgehe und auch der AUA zum Verhängnis geworden sei. Die Sicherheit dürfe sich aufgrund des Preiswettbewerbs keineswegs verschlechtern, mahnte er. Vock begrüßte in diesem Sinn EU-einheitliche Regeln für Flugzeugkontrollen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Gesetz an. Scharfe Kritik übte sie an der Kostenexplosion beim Skylink-Projekt des Flughafen Wien. Sie sprach von miserabler Kontrolle und miserablem Baumanagement sowie nicht funktionierenden Kontrollmechanismen und gab dafür "Schwarz-Rot" die Schuld. Kein Verständnis äußerte Moser auch für die steuerliche Bevorzugung der Luftfahrt.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) machte nicht zuletzt die Landeshauptmänner von Wien und Niederösterreich, Michael Häupl und Erwin Pröll, für das "Skylink-Debakel" verantwortlich. Das vorliegende Bundesgesetz befürwortete er ausdrücklich.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) erklärte, durch das vorliegende Gesetz werde die innerstaatliche Rechtslage an eine neue EU-Richtlinie angepasst. Es gehe nicht nur um eine verstärkte Sicherheit im Luftverkehr, sondern auch um die Absicherung des Wirtschaftsstandortes.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) erinnerte Abgeordneten Hagen daran, dass es der niederösterreichische Landeshauptmann gewesen sei, der einen Baustopp für das Skylink-Projekt verfügt und das Management ausgetauscht habe. Das vorliegende Gesetz fördert ihm zufolge unter anderem die Sicherheit im Flugverkehr.

Verkehrsministerin Doris BURES gab zu bedenken, dass angesichts der globalisierten Wirtschaft die Luftfahrt für einen Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung sei. Gleichzeitig müssten aber negative Auswirkungen des Flugverkehrs wie Lärmbelästigung und Schadstoffausstoß so weit wie möglich hintangehalten werden, betonte sie und verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Forschung und Entwicklung. Vorteile für den Flugverkehr und die Umwelt erwartet sich Bures vom geplanten "Single European Sky", der ihr zufolge unter anderem kürzere Flugzeiten und damit auch weniger Schadstoffausstoß bringen soll.

Zu einer Kerosinsteuer äußerte sich Bures eher skeptisch, machte gleichzeitig aber geltend, dass für eine solche fiskalpolitische Maßnahme der Finanzminister zuständig sei. In Bezug auf die Flugsicherheit verwies sie unter anderem auf die schwarze Liste der EU für Fluglinien mit schweren technischen Mängeln.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) führte aus, die Fluglinien seien zu Sparmaßnahmen gezwungen, um trotz niedriger Ticketpreise Gewinne zu erwirtschaften. Man müsse dafür sorgen, dass die Sicherheit nicht darunter leide, mahnte er. Durch das vorliegende Gesetz würden unter anderem Vorfeldinspektionen bei ausländischen Luftfahrzeugen ermöglicht.

Auch Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) wies auf die erweiterte Möglichkeit von Vorfeldinspektionen hin. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Passagierzahlen in den vergangenen Jahren habe das Sicherheitsbedürfnis im Flugverkehr stark zugenommen zu, meinte er.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) zeigte sich über die einhellige Zustimmung zum vorliegenden Bundesgesetz erfreut. Man entspreche damit Vorgaben der EU, erklärte er. Auch kleine Flugzeuge seien von den Bestimmungen umfasst.

Abgeordneter Johann SINGER (V) begrüßte das vorliegende Gesetz als wichtigen Beitrag zur Hebung der Sicherheit im Flugverkehr. Die EU-Richtlinie bringt ihm zufolge eine EU-weite Standardisierung der Inspektionen, um in allen Staaten ein gleich hohes Maß an Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten. Singer drängte darüber hinaus auf eine effizientere Flugabwicklung im europäischen Luftraum, um pünktliche Flüge und kürzere Reisezeiten zu gewährleisten.

Abgeordnete Karin HAKL (V) setzte sich kritisch mit der Frage von Sicherheitsbestimmungen für Hubschrauber-Rettungsflüge auseinander und äußerte den Verdacht, dass bei den behördlichen Vorgaben Interessen einzelner Unternehmer und Organisationen eine Rolle gespielt hätten. Stark machte sich Hakl für den Bau des Brenner-Basistunnel.

Das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. (Schluss)