Parlamentskorrespondenz Nr. 493 vom 18.06.2010

Vorlagen: Wirtschaft

Vereinbarung über Energieeffizienzmaßnahmen liegt vor

Die vorliegende 15a-Vereinbarung (753 d.B. ) dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen durch Koordinierung und Harmonisierung aller Energieeffizienz-Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich von Bund und Ländern fallen.

Die Vereinbarung betrifft u. a. die Konkretisierung des österreichischen Energiesparrichtwertes, die Festlegung der Mess- und Prüfmethoden für die Bewertung der Energieeinsparungen und die Schaffung einer Grundlage für die gemeinsame Erstellung der drei Energieeffizienz-Aktionspläne und deren Übermittlung an die Europäische Kommission.

Alternativ zum Abschluss einer 15a-Vereinbarung wäre auch eine Umsetzung der Richtlinie durch ein Bundesgesetz mit verfassungsrechtlicher Kompetenzdeckungsklausel möglich gewesen, doch sei dieser Weg von den Ländern wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Landeskompetenzen abgelehnt worden.

Durch die Vereinbarung selbst entstehen dem Bund keine unmittelbaren Kosten, doch führt die Berücksichtigung der Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor (insbesondere bei Vergabeverfahren) zu einem geringen Mehraufwand. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Aufwendungen für diesen Mehraufwand durch die nachhaltige Einsparung von Energie wieder ausgleichen. Was die Durchführung der in den Wirkungsbereich des Bundes fallenden Maßnahmen betrifft, bestehe die Absicht, sich eines Dienstleisters zu bedienen. Die daraus entstehenden Kosten sind erst nach Abschluss eines diesbezüglichen Werkvertrags abschätzbar.

Positive Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie, mit der die EU-Mitgliedsstaaten zur Festlegung eines Energiesparrichtwert von 9 % verpflichtet werden, kann man für die Branche der Energiedienstleister erwarten. Außerdem erhöhe die so gewährleistete Versorgungssicherheit bei zeitgleicher Reduzierung schädigender Umwelteinflüsse die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich. (Schluss)