Parlamentskorrespondenz Nr. 501 vom 21.06.2010

Vorlagen: Justiz

Begleitgesetz zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetzes (771 d.B.) werden Anpassungen an die neue, durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz entstandene Rechtslage in einer langen Reihe von Gesetzen vorgenommen. Die Liste der betroffenen Materien reicht vom ASVG bis zum Rohrleitungsgesetz und zum Ziviltechnikergesetz. Es handelt sich um eine Sammelnovelle, die nur terminologische Anpassungen bringt, wie das Vorblatt ausdrücklich festhält.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel

Mit Änderungen im Strafvollzugsgesetz, der Strafprozessordnung und einer Reihe weiterer Gesetze werden nunmehr die legistischen Voraussetzungen für die Einführung der so genannten elektronischen Fußfessel – korrekt: des elektronisch überwachten Hausarrests – im Dauerrecht geschaffen (772 d.B.). Dies bedeutet, wie im Strafvollzugsgesetz (§ 156b) normiert wird, "dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung (...) nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen hat". Der elektronische Hausarrest muss beantragt werden, kann unter genau definierten Voraussetzungen vom Leiter der betreffenden Strafanstalt, allenfalls nach entsprechender Begutachtung, gewährt und unter ebenfalls exakt normierten Bedingungen widerrufen werden. Grundsätzlich kommt diese Form des Hausarrests für Personen in Frage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Sie soll für Strafhäftlinge wie Personen in Untersuchungshaft gelten. Ein wichtiges Motiv für diese für Österreich neue Form der Haft sind die überbelegten Justizanstalten. Der nun vorliegende Entwurf baut auf den Modellversuchen von 2006 bis 2008, aber auch auf Erfahrungen in anderen Ländern auf.

Freiheitliche wollen Körperschutzausstattung für Justizwachebeamte

Mit Entschließungsantrag 1175/A(E) fordern freiheitliche Abgeordnete die Justizministerin auf, zur Sicherheit der Bediensteten der Justizwache die Einsatzeinheiten mit moderner Körperschutzausstattung zu versehen. Den auslösenden Hintergrund für den Antrag stellt eine Geiselnahme in der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Februar 2010 dar. (Schluss)