Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 24.06.2010

Obsorgeenquete - ExpertInnen einig: Kinder brauchen Mama und Papa

Gemeinsame Obsorge lindert bei Scheidungen Verlustängste der Kinder

Wien (PK) – Die Parlamentarische Enquete "Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt)" setzte ihre Beratungen am Nachmittag unter dem abwechselnden Vorsitz der Obfrau des Familienausschusses Ridi Steibl und ihrer Stellvertreterin Gabriela Musiol zum Themenbereich "Besuchsrecht und Obsorgeverfahren – Rahmenbedingungen für familienrechtliche Verfahren (Maßnahmen zur Deeskalation in familienrechtlichen Verfahren, Möglichkeiten zur Beschleunigung, insbesondere von Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren) fort.

Franz Mauthner, Richter am Bezirksgericht Floridsdorf, sah Gerichte eher als Einrichtungen, die Entscheidungen treffen, und daher als eher ungeeignet an, Konflikte zu deeskalieren. Man könne Gerichtsverfahren aber einiges an Schärfe nehmen und viele Verfahren vermeiden, wenn man die Menschen vorweg besser informiere. Viele Mütter und Väter verstünden das Instrument der gemeinsamen Obsorge falsch und bemühten sich deshalb um die alleinige Obsorge, weil sie fälschlicherweise meinten, diese würde ihr Leben und die Erziehung ihrer Kinder vereinfachen. Abhilfe können unterstützende Institutionen durch Beratung und Mediation leisten, die bedauerliche Einschränkung der Beratung scheidungswilliger Paare führe dazu, dass Richter die Information der Menschen über die Möglichkeiten von Obsorgeregelungen übernehmen müssten. Gerichte können keine Wunder für die Kinder wirken, sagte der Richter, sie brauchen Mitspieler, die Eltern und Kinder in Trennungssituation beraten und unterstützen. Franz Mauthner schlug eine verpflichtende Mediation für Paare in der Scheidungsphase und Schlichtungsstellen für die Lösung alltäglicher, niederschwelliger Probleme bei der Obsorge vor.

Rechtsanwältin Helene Klaar schloss sich ihrem Vorredner in der Analyse an, grenzte sich aber von seinen praktischen Vorschlägen ab. Konflikt-Eskalation vor Gericht sei nicht wünschenswert, aber es gehe dort eben nicht um Harmonie, sondern um das Erkennen der wirklichen Bedürfnisse der Menschen und um die Lösung familienrechtlicher Probleme. Da familiäre Probleme keine Kleinigkeiten seien, müsse man gute Lösungen finden. Das Besuchsrecht sei keine Nebensache, es führe oft zu Konflikten, die das Kindeswohl beeinträchtigen können. Daher sei das Besuchsrecht auch bei der einvernehmlichen Scheidungen mindestens ebenso sorgfältig zu lösen wie Vermögensfragen. Berufstätige Frauen mit Kindern seien grundsätzlich froh, wenn sich der Vater die Betreuung der Kinder mit ihnen teile, sagte die Anwältin und plädierte dafür, das Recht der Kinder zu stärken, von ihrem nicht obsorgeberechtigten Elternteil besucht zu werden.

Reinhard Neumayer (Amt der Niederösterreichischen Landesregierung) konzentrierte sich auf die Situation von Kindern, deren Eltern mit ihren Konflikten nicht umgehen und oft auch nicht mehr zwischen Paarkonflikten und Erziehungskonflikten unterscheiden können. Das führe oft dazu, dass Väter, Mütter und manchmal auch Schwiegereltern versuchten, die Kinder auf ihre jeweilige Seite zu ziehen und andererseits auch  Kinder versuchten, ihre Eltern gegeneinander auszuspielen. Oft gehe es nur noch um das Rechthaben im Streit. In solchen Situationen brauchten Kinder klare Entscheidungen ihrer Eltern und der Gerichte darüber, wo ihr Lebensmittelpunkt liegen soll. Daher sollte man Obsorgeverfahren von den oft langen Scheidungsverfahren trennen und vorläufige Entscheidungen über die Obsorge treffen, weil es den Kindern nicht zumutbar sei, ein jahrelangens Scheidungsverfahren abzuwarten. Kinder brauchen keine Klischeebesuche, sondern gesicherten Alltagskontakt mit beiden Eltern und möglichst kurze Abstände zwischen den Besuchen, idealerweise wöchentlich, verlangte der Psychologe. Neumayer klagte über die angespannte Personalsituation in den Beratungsstellen und wies die Erwartung zurück, Beratungsstellen sollten den Gerichten Konsenslösungen liefern.

Die Sonder- und Heilpädagogin Barbara Lehner forderte für Kinder, die in der Trennungsphase ihrer Eltern oft Angst davor haben, ihre Eltern zu verlieren, und unter der Vorstellung leiden, womöglich Schuld an der Trennung ihrer Eltern zu haben, Gewissheit darüber, dass Papa und Mama einen festen Platz in ihrem Leben behalten und dass das Schöne in der Vergangenheit, an das sie sich schmerzlich erinnern, auch in Zukunft wieder möglich sein wird. Sie müssen sich Mutter und Vater uneingeschränkt zuwenden können, ohne negative Reaktionen vom anderen Elternteil erwarten zu müssen. Studien zeigten, dass die gemeinsame Obsorge in vielen Fällen das Konfliktpotential zwischen den Eltern und die Angst der Kinder verringern, den Kontakt zu einem Elternteil zu verlieren.  Die Kontinuität und die bessere Qualität der Besuchskontakte helfe den Kindern, die Trennung der Eltern zu verarbeiten und die neue Lebenssituation zu akzeptieren. Gemeinsame Obsorge wirkt sich positiv auf das Familienklima und die Entwicklung der Kinder aus, hielt die Pädagogin fest.

Martina Staffe (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) unterstrich das Interesse von Eltern in der Trennungsphase, Konflikte möglichst wenig eskalieren zu lassen, um gute Entscheidungen für die Zukunft der Kinder zu erleichtern. Das setze Verständnis für die Bedürfnisse des jeweils anderen voraus und das Vermeiden von Verhalten, das auf Revanche gerichtet sei. Da viele Menschen Probleme damit haben, Konflikte zu regeln, brauchten sie Unterstützung durch Beratung oder Mediation. Es gelte zu verhindern, dass Menschen das Gefühl entwickeln, durch eine gerichtliche Entscheidungen verloren zu haben, denn dies führe oft dazu, rasch neue Anträge für eine Neuregelung der Obsorge "auf den Tisch des Gerichts zu knallen". Durch Förderungsangebote sei auch zu vermeiden, dass Menschen auf Mediation verzichten, weil sie sich das nicht leisten können. Hilfe zur Selbsthilfe sollte das Ziel der Beratung sein, denn gerichtliche Entscheidungen seien häufig nur die zweitbeste Lösung.

Universitätsprofessorin Astrid Deixler-Hübner (Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Linz) machte auf die lange Dauer strittiger Obsorgeverfahren aufmerksam, was Eltern und Kinder schwer belaste und ihr Verhältnis beeinträchtige. Gerichte seien nur mäßig geeignet, für Frieden zwischen streitenden Partnern zu sorgen, weil rechtliche Entscheidungen von einem der Partner häufig als Niederlage empfunden werden. Einvernehmliche Lösungen seien daher zu bevorzugen. Stärker in die Pflicht nehmen will die Juristin nichtbetreuende Elternteile, die das Recht ihrer Kinder vernachlässigten, von ihnen besucht und betreut zu werden, sowie auch die Pflicht des obsorgenden Elternteils, Besuche des dazu berechtigten Vaters nicht zu vereiteln. Eskaliere der Konflikt zwischen den Eltern, seine gute Lösungen im Interesse des Kindeswohls vom Gericht oft schwierig herbeizuführen, daher sei einvernehmlichen Lösungen der Vorzug zu geben, ganz ohne verbindliche Verpflichtung für die Eltern werde man aber nicht auskommen. Viele erfolgreiche Fälle von Mediation zeigten, dass es auch gelingen könne, Menschen "zu ihrem Glück zu zwingen". Nach deutschem Vorbild riet die Juristin dazu, für familienrechtliche Verfahren ein Beschleunigungsgebot vorsehen. Das Kinderbeistandsgesetz beurteilte Astrid Deixler-Hübner positiv, die Rechte des Kinderbeistands sollten aber ausgebaut werden, schlug die Universitätsprofessorin vor.

Romeo Bisutti von der Männerberatung Wien machte darauf aufmerksam, dass Männerberater den Genderaspekt ebenso im Auge haben wie das Kindeswohl und daher eng mit anderen Beratungsstellen, etwa für Frauen und Familien, kooperieren. Unterstützung der Eltern bei der Selbsthilfe rückte der Männerberater in den Vordergrund, wobei er Eltern in eskalierenden Konflikten riet, rasch Beratungsstellen aufsuchen. Männer sollten sich über das Thema "Vatersein" nicht erst bei der Scheidung beraten lassen. Es sei im Interesse des Kindeswohls, wenn Männer ihre Rolle als Väter gut wahrnehmen können. Väter wollen in der Regel mit ihren Ex-Partnerinnen gut auskommen und sich um ihre Kinder kümmern, hielt Bisutti fest und warnte davor, Konflikte zu rasch in rechtliche Bahnen zu lenken, statt zunächst das Medium des "Miteinanderredens" zu nutzen. Da Kinder darunter leiden, wenn Väter ihre Rolle nicht ernst nehmen, sei es wichtig, Männer über Möglichkeiten, ihre Väterrolle erfolgreich auszufüllen, zu beraten und sie bei Problemen zu unterstützen. Männerberatung sei auch um Lösungen in extremen Fällen bemüht, etwa für Burschen, die Kontakt zu Vätern haben wollen, obwohl deren Mütter im Frauenhaus leben.

Diskussion

Abgeordneter Johann Maier (S) konzentrierte sich auf das Problem langer Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren und schloss sich der Forderung nach einem Beschleunigungsgebot an. Meist würden Verfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen, es gebe aber auch längere Verfahren, daher erbat der Abgeordnete von der Ministerin Informationen über die Ursachen von Verfahrensverzögerungen, insbesondere durch den Einsatz von Rechtsmitteln. Als eine besondere Aufgabenstellung der Jugendwohlfahrt sah der Abgeordnete die Betreuung von Kindern, um die sich deren geschiedenen Eltern nicht mehr kümmerten. Zur Unterstützung dieser Kinder verlangte der Abgeordnete einerseits, die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen, und andererseits mehr Geld für die Jugendwohlfahrt.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) bekannte sich nachdrücklich dazu, Eltern besser zu unterstützen und zu beraten. "Wie lebe ich eine Partnerschaft" sei eine Frage, auf die offenbar immer mehr Menschen keine Antworten mehr finden, daher brauche man mehr Beratungsstellen für Frauen, Männer und Familien. Ein geglücktes Miteinander setze gezielte Arbeit mit den Mädchen, aber auch mit den Buben voraus, dazu gehöre eine hohe Qualität der Beratung und geeignete Schwerpunkte im Angebot der Beratungsstellen. Auch sollte man Eltern besser darüber informieren, was auf sie zukomme, wenn sie sich von ihrem Partner trennen.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (F) drängte auf rasche Gerichtsentscheidungen in allen Fällen, bei denen es um das Wohl des Kindes gehe. Zu oft ließen Gerichtsentscheidungen jahrelang auf sich warten, was dazu führe, dass Kinder in den Verfahren als Druckmittel eingesetzt und zum Gegenstand zahlreicher Gutachten werden. Oft werde den Kindern auch eine schmerzhafte Entfremdung von einem Elternteil zugemutet, weil am Ende eines solchen Verfahrens ein eingeschränktes oder gar kein Besuchsrecht vorgesehen werde. Mühlwert verlangte lebensnahe, lebbare und vor allem rasche Entscheidungen der Gerichte im Interesse der Kinder.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) votierte für klarere Definitionen der Begrifflichkeiten als Grundlage für substantielle Informationsstrategien. Entsprechende Informationspolitik müsse bereits im Stadium der Schwangerschaft beginnen und beide Elternteile betreffen, etwa bereits im Rahmen des Mutter-Kind-Passes, der vielleicht in einen Eltern-Kind-Pass umgewandelt werden sollte. Im übrigen seien die Gerichte nicht die richtige Adresse, alle Konflikte im Trennungsfall zu regeln, sodass es weiterer Institutionen bedürfe, an dieser Stelle tätig zu werden. Insbesondere verwies die Rednerin dabei auf die Schlichtungsstellen.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) zeigte sich beeindruckt vom Vortrag der Frau Magister Lehner, durch den klar geworden sei, worum es bei dieser Problematik eigentlich gehe. Die Verfahren zur Obsorge sollten beschleunigt werden, hier bestehe tatsächlich Handlungsbedarf. Die übrigen Fragen sollten jedoch davon entkoppelt und entsprechend vertiefend diskutiert werden. Konkret ging der Redner auf das Vorverfahren ein und regte an, welche Belange dort bereits geklärt werden könnten.

Andrea Brem von den "Wiener Frauenhäusern" setzte sich mit der Frage des Schutzes vor Gewalt auseinander. Es brauche Schulungen und Leitlinien, um alle Formen von Gewalt entsprechend ahnden und sanktionieren zu können. Dies müsse zum Schutz von Kindern und betroffenen Frauen unbedingt gewährleistet werden. In diesem Lichte müsse auch die Frage der Besuchskontakte gesehen werden.

Die Psychotherapeutin Rotraut Erhard beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Bedürfnisse des Kindes. Dieses brauche prinzipiell den Kontakt zu beiden Elternteilen, doch gebe es gravierende Gründe, die dafür sprächen, den Kontakt zu einem Elternteil zu unterbinden. Doch eine solche Kontaktsperre dürfe nicht leichtfertig erfolgen, vielmehr sollten in strittigen Fragen Sachverständige beigezogen werden, um zu einer objektiven Lösung im Interesse des Kindes gelangen zu können, wobei zu gegebener Zeit auch das Kind selbst in diesen Prozess einbezogen werden sollte.

Wolfgang Siebenhandl referierte seinen eigenen Fall und forderte die Politik auf, den Vätern mehr Rechte einzuräumen.

Günter Tews setzte sich mit der Frage auseinander, wie die Justiz mit dem Vorwurf von Gewalt umgehe und wies darauf hin, dass die Behauptung von Gewalt noch nicht automatisch bedinge, dass auch tatsächlich Gewalt angewendet wurde. Hier müsse man der Justiz auch weiterhin die Möglichkeit einräumen, jedem Fall einzeln nachzugehen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Der Direktor des IEF Günter Danhel meinte, das Instrument der einstweiligen Verfügung sollte stärker genutzt werden, auch wären regelmäßige Jour fixes in Beratungsstellen von Vorteil, wie man längerfristig darüber nachdenken sollte, geeignete Fachleute zu einer Art "Trennungscoach" auszubilden, um bestmögliche Mediation im Krisenfalle gewährleisten zu können.

Martin Stiglmayr ging auf die Tätigkeit des Vereins "Väter ohne Rechte" ein und verwehrte sich dagegen, das eigentliche Thema durch eine Diskussion über Gewalt überdecken zu wollen. Man dürfe nicht übersehen, dass auch Frauen Gewalt ausübten, worunter die Kinder genauso litten. Man müsse aber danach streben, das Beste für das Kind zu erreichen, weshalb sich beide Elternteile an die Regeln halten müssten.

Markus Huber von der Volksanwaltschaft meinte, dass gewisse Streitigkeiten nur bedingt gerichtstauglich seien. Für gewisse Konflikte fehlten den Gerichten die entsprechenden Reaktionsinstrumentarien, weshalb es andere Instanzen brauche, um derartige Differenzen wirklich handhaben zu können. Auch setzte er sich mit der Frage der Verfahrensbeschleunigung auseinander.

Die Richterin Doris Täubl-Weinreich berichtete aus der Gerichtspraxis und meinte, es sei nicht sinnvoll, fixe Fristen festzulegen, da sich diese mitunter als kontraproduktiv erweisen könnten. Wichtig sei es, derartige Streitfälle bereits in vorgelagerten Instanzen zu entschärfen.

Rechtsanwältin Erika Furgler unterstrich die Bedeutung von Beratungen im Vorfeld. Generell trat sie zudem für eine Beschleunigung der Verfahren ein, wobei man sich dessen bewusst sein müsse, welche Verantwortung den Instanzen in jedem einzelnen Fall zukomme. Generell gehöre das Instrument "Besuchsbegleitung" ausgebaut.

Dietmar Hofstätter meinte, dass Entscheidungen über Obsorge und Besuchsrechte gar nicht so sehr von Gerichten getroffen, sondern bereits im Vorfeld von den Betroffenen entwickelt werden sollten, wozu es freilich ein entsprechendes Angebot an Hilfestellungen geben sollte. In diesem Zusammenhang verwies der Redner auf entsprechende Erfahrungen im Ausland.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) setzte sich mit der Dauer der Verfahren in Familienrechtsangelegenheiten auseinander und vertrat die Ansicht, hier sei die Politik gefordert, ansprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um zu einer Beschleunigung der Verfahren zu kommen. Vor allem gehe es darum, die personelle Ausstattung der zuständigen Stellen zu verbessern.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) warf den Männern vor, die nach 80 Stunden Arbeit pro Woche am Wochenende ihre Kindern sehen wollten, dass in jenen 80 Stunden eben die Frauen gekocht, Wäsche gewaschen und mit den Kindern gelernt hätten. Und so sei es unabdingbar, die Dinge im Konspekt zu sehen, um das Beste für das Kind sicherzustellen.

Rosa Logar erklärte, man müsse die Problematik aus der Sicht der Kinder sehen und warb insbesondere für die Interessen der betroffenen Frauen, denn vor den Problemen von Gewalt in der Familie dürfe man keineswegs die Augen verschließen.

Richter Reinhard Jackwerth betrachtete die Thematik wiederum aus der Sicht der Justiz und verwies darauf, dass rasche Verfahren nur dann goutiert würden, wenn sie im eigenen Sinne endeten. Sobald dies nicht der Fall sei, würden Verfahren nach Tunlichkeit verschleppt. Generell dürfe man nicht darauf verfallen, "kurzen Prozess" zu machen, vielmehr müssten die erforderlichen Entscheidungen mit Bedacht getroffen werden.

Alexander Braun vom Sozialministerium wies darauf hin, dass die Besuchscafés vom Ministerium gefördert werden und laufend entsprechende Adaptionen vorgenommen würden, um eine bestmögliche Lösung im Interesse der Betroffenen finden zu können. (Forts.)