Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 30.06.2010
Vorlagen: Kultur
Adaption des Filmförderungsgesetzes
Da der im Filmförderungsgesetz ursprünglich vorgesehene Filmrat keine praktische Relevanz erlangt hat, soll er im Rahmen einer Novelle aus der Regelung genommen werden (675 d.B.). Gleichzeitig gilt es aber, die Vorschriften den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen, weshalb mit besagter Novelle das Gesetz "in einer Weise festgelegt werden" soll, "die den Flexibilitätserfordernissen in filmwirtschaftlichen Belangen besser entsprechen" kann als bislang. (Schluss)