Parlamentskorrespondenz Nr. 623 vom 19.07.2010

Vorlagen: Finanzen

Neuer Vorstoß der FPÖ für ein Familiensteuersplitting

Die FPÖ Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Lutz Weinzinger und Anneliese Kitzmüller wollen bei der Besteuerung der Einkommen für Familien von der Individualbesteuerung abgehen. Ihr diesbezüglicher Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (1214/A) sieht vor, wahlweise ein Splittingsystem für Familien – aus budgetären Gründen zunächst ab zwei Kindern – einzuführen. In weiterer Folge soll das Familiensteuersplitting auch auf Familien mit einem Kind ausgeweitet werden und so dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit Rechnung getragen werden. Die FPÖ hält es für unerlässlich, bei der Feststellung der steuerlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers dessen Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Konkret schlagen die Freiheitlichen vor, nach dem "gewichteten Pro-Kopf-Einkommen" vorzugehen, also nach der Erkenntnis, dass der finanzielle Aufwand zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards zwar mit der Anzahl der Personen zunimmt, aber schwächer als proportional.

Die FPÖ begründet ihre Gesetzesinitiative mit dem Argument, Familien würden nicht nur durch die Individualbesteuerung benachteiligt, sondern auch bei der Finanzierung des Pensionssystems: Eltern tragen den größten Teil der Kinderkosten, die von den Kindern später gezahlten Pensionsbeiträge kommen aber auch den Kinderlosen zugute. Die Entscheidung für Kinder dürfe nicht länger durch drastischen Wohlstandsverlust bestraft werden. Außerdem will die FPÖ den

Familien das Recht geben, über ihre Angelegenheiten selbst zu bestimmen, ohne durch den Staat in bestimmte Lebensmodelle gedrängt zu werden. Das geschehe aber, wenn ein Familieneinkommen höher besteuert werde, das nicht zu gleichen Teilen von beiden Partnern stammt, sondern von einem Alleinverdiener. Für geschiedene oder getrennt lebende Eltern sieht der FPÖ-Antrag eine Regelung vor, die zu einer gleichen steuerlichen Behandlung führt wie bei gemeinsam lebenden und wirtschaftenden Paaren.

FPÖ will Geschäftsbanken und Investmentbanken trennen  

Die FPÖ-Abgeordneten Heinz-Christian Strache und Lutz Weinzinger unterbreiten mit ihrem Entschließungsantrag (1220/A[E] ) Vorschläge zur Lösung des "Too big to fail-Problems" bei Banken. Die Antragsteller meinen, es widerspreche den Grundsätzen einer Marktwirtschaft, wenn Banken so groß werden, dass die Regierung im Fall eines Misserfolgs einen Konkurs nicht in Kauf nehmen könne, weil dies die Volkswirtschaft insgesamt gefährden würde. Zu große Banken, deren Risiken das ganze Wirtschaftssystem gefährden, seien eine "Marktimperfektion" im Sinne Adam Smiths, die durch Regulierung zu verhindern sei.

Zur Regulierung schlägt die FPÖ ein "Trennbankensystem" vor, wie es als Reaktion auf den Börsenkrach 1929 eingeführt worden war. Getrennt werden sollen erstens die Tätigkeiten der Geschäftsbanken von jenen der Investmentbanken. Geschäftsbanken seien volkswirtschaftlich unverzichtbar und zu sichern, weil sie im Interesse von Allgemeinheit und Realwirtschaft für das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft und für eine sichere Abwicklung des Geldverkehrs sorgen - kundenorientierte Dienstleistungen mit geringem Risiko und bescheidenen Gewinnen.

Investmentbanking stehe aber im Gegensatz zum klassischen Kerngeschäft der Geschäftsbanken. Hier werde fremdes Geld risikoreich veranlagt, Märkte mit hybriden Finanzprodukten überschwemmt und in der Absicht manipuliert, mit vagen Versprechungen für künftige Erträge an "echtes" Geld heranzukommen. Streng zu trennen seien zweitens auch die beiden Tätigkeitsbereiche innerhalb von Investmentbanken: das "Corporate Financier", die Aufbringung von Eigen- und Fremdkapital über Börsengänge und Anleihenplazierungen vom Assetmanagement, "dem Kern des Renditejägertums". Es gelte, den Missbrauch von Insiderinformationen auszuschließen, argumentieren die Antragsteller in diesem Zusammenhang.

Investmentbanken sollen künftig Unternehmen sein wie andere auch und bei Misserfolg aus der Wirtschaft ausscheiden, ohne dass dadurch die Funktionsfähigkeit des "basic banking" beeinträchtigt wird. Sie sollen ihr risikoreiches Geschäft ausschließlich mit Eigenmitteln und mit Risikokapital finanzieren. Der Zugang zum "billigen Geld der Staatsbürger" (Spareinlagen und EZB-Kredite) soll den Investmentbanken künftig aber verwehrt sein. Das Risiko bei den Investmentbanken würden ausschließlich private Aktionäre tragen: Der Zusammenbruch einer Investmentbank wäre dann nicht mehr systemrelevant und damit als normale Sanktion des Marktes zulässig, heißt es in der Begründung des Entschließungsantrages. (Schluss)