Vorlagen: Wirtschaft
Gastgärten: Grüne für mehr Anrainerschutz
Abgeordnete Birgit Schatz (G) drängt in einem Entschließungsantrag (1204/A[E]) auf entsprechende Änderungen der Gewerbeordnung, Anrainer durch Gastgewerbebetriebe besser vor Belästigungen zu schützen.
FPÖ will Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften besteuern
Ein Entschließungsantrag (1248/A[E]) der FPÖ zielt darauf ab, Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, deren Höhe 10 % der Bilanzsumme übersteigt, entsprechend der jeweils geltenden Höhe der Kapitalertragssteuer zu besteuern und die dadurch lukrierten Einnahmen zweckgebunden dem Bundeszuschuss für Wohnbauförderung zuzuführen. Abgeordneter Martin Graf gibt in der Begründung seiner Initiative zu bedenken, das durch Rücklagen gebildete arbeitslose Einkommen entspreche nicht dem Zweck von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften. Eine weitere Initiative Grafs (1224/A[E]) enthält den Vorschlag, die Zwangszugehörigkeit gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften zu einem Dachverband aufzuheben und ihnen statt dessen die Möglichkeit einzuräumen, sich freiwillig unter die Prüfkompetenz des Rechnungshofs zu begeben.
FPÖ für Neuregelung der Bedarfsprüfung bei "Gemeinnützigen"
Abgeordneter Martin Graf (F) fordert in einem Antrag zum Thema "Gemeinnützige" (1226/A[E]) ein Abgehen von der bisherigen Bedarfsprüfung durch die vor Ort ansässigen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften, da dies, wie er argumentiert, die Bildung kartellartiger Strukturen begünstigen würde und mit einer modernen Marktwirtschaft nicht in Einklang zu bringen sei. Seinem Vorschlag zufolge sollte ein Bedarf als gegeben angenommen werden, wenn in dem örtlichen Geschäftsbereich der Bauvereinigung Nachfrage nach Wohnungen besteht. (Schluss)
Themen
Stichworte
Format
Links
- 1204/A(E) - Änderung der Gewerbeordnung zum Schutz von AnrainerInnen von gastgewerblichen Betrieben
- 1226/A - Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG)
- 1248/A(E) - Einführung einer Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, die die Grenze von 10 Prozent der Bilanzsummen überschreiten
- 1224/A(E) - Aufhebung der Zwangszugehörigkeit gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften zu nach Art 1 § 5 (2) WGG definierten Revisionsverbänden