Parlamentskorrespondenz Nr. 664 vom 09.09.2010

Spitzenposition Österreichs beim betrieblichen Umweltmanagement

EMAS vereinfacht die Verwaltung, Betriebe und Umwelt profitieren

Wien (PK) – Das europäische Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) wird in Österreich von 256 Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen an insgesamt 640 Standorten mit 76.000 Beschäftigten angewendet. Österreich nimmt damit nach wie vor einen internationalen Spitzenplatz ein. EMAS-Betriebe müssen gesetzliche Vorschriften einhalten, ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern und regelmäßig darüber berichten. Andererseits nehmen EMAS-Betriebe Verwaltungsvereinfachungen in Anspruch, erhalten Förderungen und Preise und profitieren von Marketingmaßnahmen.

Detaillierte Informationen über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes in den Jahren 2006 bis 2010 gibt der IV. Ressortbericht, den Umweltminister Nikolaus Berlakovich dem Nationalrat vorgelegt hat (III-173 d.B.). Mit Stolz berichtet der Minister, dass sein Ressort, das "Lebensministerium" (Landwirtschaft, Umwelt, Wasserwirtschaft), mit drei nach EMAS zertifizierten Standorten beim betrieblichen Umweltmanagement mit gutem Beispiel vorangehe. Dazu kommen im öffentlichen Bereich Landeseinrichtungen, Gemeinden und Verbände. Von der neuen EMAS-Verordnung 2010 erwartet sich Berlakovich Impulse in Richtung weltweite Anwendung und Unterstützung von KMU bei der Einführung von EMAS.

Die EMAS-Verordnung, die 1993 in Kraft trat, schreibt den EU-Mitgliedstaaten vor, Unternehmen bei der Einführung von EMAS zu unterstützen. In diesem Sinne wurde 1995 ein österreichisches EMAS-Begleitgesetz beschlossen und in Kraft gesetzt. 2001 wurde die Verordnung erstmals revidiert ("EMAS II"), seit Jänner 2010 gilt "EMAS III". Das 2004 novellierte Umweltmanagementgesetz ermöglicht  Betrieben und Organisationen verkürzte Genehmigungsverfahren, gibt ihnen Rechtssicherheit und schränkt Kontrollen sowie Meldepflichten ein. Umfragen unter EMAS-Teilnehmern lassen erkennen, wie sehr sie  von den Verwaltungsvereinfachungen profitieren. So erlaubt es der "konsolidierte Bescheid" (§ 22 Umweltmanagementgesetz), alle geltenden Bescheide für ein Unternehmen in einen einzigen zusammenzufassen und nicht mehr gültige Vorschriften aus dem Bescheidbestand auszuscheiden. Rechtssicherheit und Transparenz wird erhöht, Zeitaufwand und Verwaltungskosten geringer.

Die neue EMAS-Verordnung 2010 öffnet grundsätzlich das Tor zur globalen Anwendung von EMAS, den Abschluss der Diskussion über die näheren Regelungen dafür erwartet der Umweltminister bis Ende des Jahres. Zudem zählen KMU zur besonderen Zielgruppe der neuen EMAS-Verordnung: Kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig von längeren Überprüfungsintervallen profitieren, bleiben aber weiterhin verpflichtet, ihre Umwelterklärungen jährlich zu aktualisieren. Organisationen mit mehreren Standorten in mehreren Ländern erhalten die Möglichkeit einer Sammelregistrierung. Außerdem können Unternehmen, die durch räumliche Nähe oder geschäftliche Tätigkeit miteinander in Beziehung stehen, ein Umweltmanagementsystem gemeinsam anwenden.

Verpflichtend müssen künftig einheitliche Umweltleistungskennzahlen (Kernindikatoren) angewendet werden, um die Transparenz der Umweltleistungen von Betrieben und Organisationen zu erhöhen. Kommission und Mitgliedstaaten werden dazu gemeinsam Referenzdokumente erarbeiten. Ein gemeinsames Logo beseitigt bisherige Unklarheiten bei der Logoverwendung. (Schluss)