Parlamentskorrespondenz Nr. 699 vom 22.09.2010

Nationalrat: Viel Lob für die Volksanwaltschaft

Umsetzung der Empfehlungen der VolksanwältInnen verbessern

Wien (PK) – Nach einer intensiven Debatte des Berichts der Volksanwaltschaft in den letzten Monaten im zuständigen Ausschuss befasste sich heute auch das Plenum des Nationalrats mit dieser Thematik.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) hob zu Beginn sein Rede hervor, man habe sich ein halbes Jahr intensiv mit dem Bericht auseinandergesetzt. Es stelle ein positives Signal dar, dass man das internationale Ombudsmann-Institut nach Wien geholt habe. Der Abgeordnete thematisierte die im Bericht aufgeworfene Fragen, welche die Arbeit der Staatsanwaltschaften betreffen. Schnellere und effizientere Verfahren seien ein wichtiges Anliegen vieler BürgerInnen. Insgesamt sah Fazekas die Partnerschaft zwischen Volksanwaltschaft und Parlament als äußerst positiv. Er bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern und den VolksanwältInnen für die geleistete hervorragende Arbeit.  

Abgeordneter Michael PRASSL (V) unterstrich, die Volksanwaltschaft  versuche, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Rund 15.000 Menschen würden sich pro Jahr eine Verbesserung ihrer Lebenssituation durch Intervention dieser Stelle erhoffen. Man könne daher froh sein, dass es diese Institution gebe. Als besonders wichtig bezeichnete er, dass vor allem viele ältere Menschen ihre Anliegen an die Volksanwälte herantragen konnten.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) meinte, die Volksanwaltschaft sei eine Erfolgsgeschichte. Unverständnis äußerte er aber darüber, dass eine Weiterentwicklung dieser Institution blockiert werde, die notwendig sei, etwa wenn es um die Prüfmöglichkeiten der Volksanwaltschaft gehe. Durch Ausgliederungen seien viele Institutionen der Kontrolle entzogen worden. Auch die Vielzahl der Beschwerdemöglichkeiten sollte zusammengefasst werden. Weiters meinte Stefan, es sollte an ein Modell gemeinnütziger Arbeit bei Langzeitarbeitslosigkeit gedacht werden. Ein solches System hätte viele Vorteile, so könnte etwa Missbrauch von Sozialleistungen vermieden werden. Der Abgeordnete brachte deshalb auch einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ein.  

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) schloss sich dem Lob für die Volksanwaltschaft an. Es sei ein gut gestalteter Bericht vorgelegt worden. Im Opferfürsorgegesetz tauchten immer noch Probleme auf, es gebe offene Fälle, besonders in Kärnten. Der Abgeordnete vermisste auch eine Statistik über die Umsetzung von Gesetzesvorschlägen der Volksanwaltschaft. Als Beispiele für wichtige Gesetzesvorschläge nannte er eine Regelung bei Härtefällen in der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft oder die Umsetzung der Antifolterkonvention der UNO. Zinggl thematisierte weiters das Konzertsaalprojekt im Wiener Augarten. Es sei bestritten worden, dass die Volksanwaltschaft dabei Missstände festgestellt habe, sagte er und verlangte eine Aufklärung des tatsächlichen Sachverhalts.   

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) zeigte sich darüber erfreut, dass die Volksanwaltschaft nicht nur einzelne Beschwerdefälle prüfe, sondern auch "Systemfehler" aufzeige. So machte er etwa darauf aufmerksam, dass im Bericht von einer "Misswirtschaft" in der Personalverwaltung der Wiener Polizei zum Nachteil der Sicherheit und der Bediensteten die Rede sei. Aber nicht nur in Wien, auch österreichweit fehle der Polizei Personal, betonte Windholz. Kritik übte er auch am Zustand mancher Bundesheerkasernen und trat in diesem Zusammenhang für eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ein.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) befasste sich mit dem Thema Pflegegeld und wies darauf hin, dass diese wichtige soziale Errungenschaft unter einem sozialdemokratischen Sozialminister eingeführt worden sei. Mittlerweile würden 5 % der österreichischen Bevölkerung Pflegegeld beziehen. Es müsse laufend an Verbesserungen gearbeitet werden, sagte Sacher und begrüßte in diesem Zusammenhang auch das Engagement der Volksanwaltschaft.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V)  hob die Leistungen der VolksanwältInnen hervor und wertete die Volksanwaltschaft als wichtige Anlaufstelle für Menschen, die glauben, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Aus den von Seiten der Volksanwaltschaft ausgesprochenen Anregungen griff sie unter anderem die Forderung heraus, die Zahl der Gerichtssachverständigen im Bereich von Obsorgeverfahren zu erhöhen.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) unterstrich, die Volksanwaltschaft zeige mit ihrem ausführlichen und umfassenden Bericht einmal mehr, wie wichtig diese Institution geworden sei. Er schloss sich der Forderung seines Fraktionskollegen Stefan an, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger wie die ÖBB, die Asfinag und die Bundesimmobiliengesellschaft auszuweiten. Man sollte auch überlegen, wie man mit langjährigen Forderungen der Volksanwaltschaft umgehe, die nicht umgesetzt würden, sagte Herbert und nannte als Beispiel die doppelte Vignettenpflicht für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) sprach von einer beachtlichen Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft, zeigte sich aber gleichzeitig enttäuscht, dass langjährige Anregungen der Volksanwaltschaft nicht umgesetzt würden. Seiner Ansicht nach wäre es Aufgabe des Nationalrats, diese aufzugreifen. Er würde auch eine Gesetzesprüfungskompetenz der Volksanwaltschaft begrüßen, konstatierte Pirklhuber.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) nannte den vorliegenden Bericht "traurig", weil er zahlreiche Missstände in der Verwaltung aufzeige und Anregungen der Volksanwaltschaft nicht umgesetzt würden. Konkret übte er etwa Kritik an parteipolitischer Werbung an Schulen und forderte eine Liberalisierung des Schulsprengelsystems. Ein von Huber eingebrachter Entschließungsantrag wendet sich außerdem gegen eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) zeigte sich darüber erfreut, dass die Volksanwaltschaft das Problem fehlender Rehabilitationsplätze für Kinder und Jugendliche aufgegriffen habe.  Das Gesundheitsministerium habe sich der Problematik bereits angenommen und arbeite an einer Lösung, unterstrich sie.

Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) hielt fest, die Volksanwaltschaft sei eine ausgezeichnete Einrichtung, die hervorragende Arbeit leiste. Gleichzeitig äußerte er großes Lob für die Gemeindeverwaltung. In seinem traditionellen "Vierzeiler" befasste sich Großruck dieses Mal mit dem Zustand der Grünen.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) nahm sich des Themas Folter an und bedauerte, dass die vor sieben Jahren unterzeichnete Anti-Folter-Konvention nach wie vor nicht von Österreich ratifiziert worden sei.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) brachte eine "Besuchstour" von Volksanwältin Gertrude Brinek in mehreren Justizanstalten zur Sprache und wies darauf hin, dass in deren Rahmen unter anderem bauliche Mängel aufgezeigt wurden. Die Gespräche mit den Insassen und den Verantwortlichen in den Anstalten und im Justizministerium hätten bereits zu positiven Ergebnissen geführt, skizzierte er.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) meinte, der vorliegende Bericht zeige in beeindruckender Weise die hervorragende Arbeit der Volksanwaltschaft und bestätige das Vertrauen der Bevölkerung in diese Einrichtung. Die Anregungen der Volksanwaltschaft würden immer wieder in Gesetzesänderungen einfließen, erklärte er und nannte als Beispiele die Erhöhung des Pflegegeldes und Entschädigungszahlungen für Contergan-Geschädigte.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) machte darauf aufmerksam, dass die ungleichen Seniorentarife der Wiener Linien für Frauen und Männer von der Volksanwaltschaft beanstandet worden seien. Es sei ein eklatanter Fall von Ungleichbehandlung, dass Frauen bereits ab 60, Männer aber erst ab 65 Ermäßigungen erhielten, meinte sie.

Abgeordneter Josef AUER (S) interpretierte den Bericht der Volksanwaltschaft dahingehend, dass das immer wieder gebrauchte "Hängemattenargument" unzulässig sei. Österreich sei nicht übersozial, zeigte sich Auer mit Hinweis auf im Bericht aufgezeigte Problemfelder überzeugt. Kritik übte der Abgeordnete aber an seiner Ansicht nach unnötigen Agrarsubventionen für Reiche.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) lobte die bürgernahe und parteiunabhängige Arbeit der Volksanwaltschaft und erklärte, die Volksanwaltschaft versuche jenen Menschen zu helfen, die eine mangelhafte oder ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten. Es sei aber nicht immer die Verwaltung, die Anlass für Beschwerden gebe, unterstrich er, manchmal seien es die gesetzlichen Regelungen selbst, die zu Problemen führten.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) befasste sich mit einem Entschließungsantrag der FPÖ und machte geltend, dass BezieherInnen der Mindestsicherung zumutbare Arbeit annehmen müssten, ansonsten drohten Sanktionen bis zur Streichung der Mindestsicherung. Seiner Meinung nach ist die Mindestsicherung viel missbrauchssicherer als die bisherige Sozialhilfe.

Volksanwalt Peter KOSTELKA führte aus, Aufgabe der Volksanwaltschaft sei es auf der einen Seite, Fehlentwicklungen und Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen. Als genauso wichtig erachtet er es aber, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum Gesetze "so sind wie sie sind" und darauf aufmerksam zu machen, dass Beamte korrekt gehandelt hätten.

Zum Thema Folter merkte Kostelka an, es gehe um die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in allen Anhaltesituationen. Er hob in diesem Zusammenhang die notwendige Kontrolle von Pflegeheimen hervor. Bei den Abgeordneten bedankte sich Kostelka für die Unterstützung der Ansiedlung des Headquaters des Internationalen Ombudsmann-Instituts in Wien.

Volksanwältin Gertrude BRINEK erklärte, die Volksanwaltschaft beobachte, dass Behörden und Ämter an einer Verbesserung der Verwaltung arbeiteten und Kontrollen der Volksanwaltschaft oftmals als Hilfestellung wahrgenommen würden. Ihr zufolge werden auch immer wieder legistische Anregungen dieser Institution umgesetzt. Im Bereich der Jugendwohlfahrt hob Brinek die Notwendigkeit der Qualitätssteigerung der Gutachten hervor. Weiters verwies sie auf viele Beschwerden im Bereich der Sachwalterschaft.

Volksanwältin Terezija STOISITS appellierte an die Abgeordneten, die legistischen Anregungen des Volksanwaltschaftsberichts ernst zu nehmen und umzusetzen. Als Erfolg verbuchte sie etwa die Verwirklichung der Vorschläge der Volksanwaltschaft zur Verbesserung der Photovoltaik-Förderung. Was die Verwaltungsreform betrifft, plädierte Stoisits für eine tabulose Diskussion bis hin zur Zusammenlegung von Bezirkshauptmannschaften oder zur Hinterfragung von Gemeinden auf ihre Effizienz. In Summe stellte sie aber fest, die österreichische Verwaltung arbeite sehr gut.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen, die Entschließungsanträge von FPÖ und BZÖ fanden keine Mehrheit. (Schluss Volksanwaltschaft/Forts. Rechnungshof)