Parlamentskorrespondenz Nr. 768 vom 13.10.2010

Vorlagen: Außenpolitik

Beziehungen EU und Indonesien

Die Beziehungen zwischen der EU und Indonesien haben in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Vor allem die Zusammenarbeit auf politischer und wirtschaftlicher Ebene soll nun durch ein umfassendes Rahmenabkommen geregelt werden. Mit bedacht sind in dem Dokument allerdings auch Segmente aus Handel, Sicherheit, Energie, Verkehr, Wissenschaft und Forschung sowie Kultur. Durch diese Vereinbarung erwartet sich die EU eine weitere Intensivierung der bilateralen Kontakte sowie ein Mehr an Rechtssicherheit. Es ist dies das erste Abkommen seiner Art zwischen der EU und einem Mitgliedsstaat der ASEAN. (868 d.B.)

Amtssitzabkommen mit der Grundrechtsagentur

Im Jahr 2007 nahm die neu gegründete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien ihre Tätigkeit auf. Die auf EU-Institutionen in Österreich generell anwendbaren Vorschriften regeln jedoch nur Teilbereiche der Amtssitzfragen dieser Agentur. Um ihr also die ungehinderte Wahrnehmung ihres Mandats zu ermöglichen, war es erforderlich, ein entsprechendes Abkommen über den Amtssitz der Agentur abzuschließen, welches auch die bislang auf diesem Gebiet offenen Fragen regelt. (788 d.B.)

Polizeiabkommen Südosteuropa

Nach Meinung der Regierung führen grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration zur Notwendigkeit, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, "um diesen Bedrohungen", wie es in der Vorlage heißt, "wirkungsvoll begegnen zu können". Ziel der nun vorliegenden "Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa" ist es, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von "Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung" zu intensivieren. Strafbare Handlungen sollen so besser aufgedeckt oder sogar verhindert werden. (915 d.B.)

Österreich – Albanien: Gegenseitige Hilfeleistung

Ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik und Albanien soll die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen regeln. (872 d.B.)