Parlamentskorrespondenz Nr. 795 vom 20.10.2010

Verbund erhöht Kapital - Bund zieht mit und behält Aktienmehrheit

G und B gegen mehr Geld für Verbund, für schlüssige Energiestrategie

Wien (PK) - Die Verbund AG hat beschlossen, ihr Eigenkapital um 1 Mrd. € aufzustocken, um umfangreiche Investitionen in den Ausbau von Leitungen und Kraftwerken zu finanzieren. Der Bund beteiligt sich mit 510 Mio. € an der Kapitalerhöhung und behält so seine 51 %-Mehrheit im Verbund-Aufsichtsrat, beschloss der Nationalrat heute mit S-V-F-Mehrheit. Dann stimmte das Plenum EU-Anpassungen im Finalitätsgesetz (effizientere Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen) und im Finanzsicherheiten-Gesetz (Kreditforderungen stellen künftig "Finanzsicherheiten" dar) und genehmigte eine Ergänzung zum Rechtshilfeabkommen mit den USA (Aufteilung von Vermögen, die im Zusammenhang mit Straftaten verfallen, eingezogen oder abgeschöpft werden) sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) hielt fest, die Grünen würden der Kapitalerhöhung für den Verbund nicht zustimmen. Die Kapitalerhöhung möge für das Unternehmen Vorteile bringen, aus energiepolitischer Sicht sei eine schlüssige Energiestrategie jedoch vordringlich, argumentierte sie. Statt 510 Mio. € "aus der Tasche zu holen", um riesige Wasserkraftwerke zu bauen, wäre es ihrer Meinung nach sinnvoller, alternative Energieformen und eine dezentrale Energieversorgung zu forcieren. Es gehe nicht darum, Wasserkraft schlecht zu machen, sagte Brunner, ein einseitiger Ausbau der Wasserkraft werde Österreich aber nicht aus dem "energie- und klimapolitischen Desaster" führen. 

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) begrüßte die Kapitalerhöhung beim Verbund hingegen ausdrücklich. Ihm zufolge werden mit der Kapitalerhöhung Investitionen im Ausmaß von 2,5 Mrd. € in Gang gesetzt und dadurch, direkt und indirekt, 92.000 Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig sichere man damit die Energieversorgung in Österreich. Kritik übte Ikrath an der SPÖ, da diese die Kapitalerhöhung beim Verbund mit anderen Themen junktimiert habe.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) meinte, die Kapitalerhöhung helfe dem Verbund lediglich, Geld zu sparen und mehr Gewinne zu erwirtschaften. Seiner Ansicht nach würde das Unternehmen die geplanten Wasserkraftprojekte auch ohne Kapitalerhöhung realisieren, allerdings wären die Finanzierungskosten in einem solchen Fall höher. Wenn der Bund schon Geld bereitstelle, solle er wenigstens mitreden, wohin das Geld fließe, und den Verbund anhalten, mehr in alternative Energieträger zu investieren, forderte Lugar.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) nahm die Debatte zum Anlass, sich kritisch mit Staatssekretär Lopatka und dessen Äußerungen zur ÖBB auseinander zu setzen, die er als "Schlechtreden" interpretierte. Die ÖBB seien ein wichtiges Strukturunternehmen, mit dem man nicht billiges politisches Kleingeld machen sollte, sagte er.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) mahnte mehr Energieeffizienz ein und forderte die Regierung auf, ihren Fokus im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Energiebereiche zu lenken.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und plädierte unter Hinweis auf die Versorgungssicherung und die Arbeitsplätze für die weitere Sicherstellung des staatlichen Einflusses auf die Verbundgesellschaft.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) sprach sich gegen die Kapitalerhöhung aus und kritisierte den Verbund vor allem wegen dessen Preispolitik. Während international die Energiepreise in den Keller rasseln, erhöhe der Verbund seine Strompreise und zocke damit seine Kunden massiv ab, meinte er. Überdies warf er dem Verbund vor, nach wie vor unverständliche und intransparente Stromrechnungen zu erstellen. Auf den Unmut Westenthalers stieß auch der Anbieterwechsel, der seiner Einschätzung nach immer noch viel zu lange dauert.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) erwartete sich von der Kapitalerhöhung einen weiteren Ausbau der Wasserkraft sowie Investitionen in die Infrastruktur und zusätzliche Steuereinnahmen aufgrund höherer Dividende. Die Beteiligung des Staates am Verbund sei für alle ein Gewinn, resümierte er.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) forderte mehr Investitionen in erneuerbare Energieträger und sprach von einer verfehlten Energiepolitik. Solange der Verbund immer nur am Stromverkauf verdient, werde es nie gelingen, in die Verbrauchsstruktur einzugreifen und steuernd zu wirken, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) bezeichnete die Wasserkraft als beste Form der erneuerbaren Energie, drängte auf ein bundeseinheitliches Energieeffizienzgesetz und bekannte sich überdies zum strategischen öffentlichen Eigentum an der Energiewirtschaft und den Unternehmen der Daseinsvorsorge im Allgemeinen.

Abgeordneter Johann SINGER (V) rechnete mit weiteren Investitionen in die Wasserkraft als Folge der heute beschlossenen Kapitalerhöhung und sah darin einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energieträger. Klar war für Singer aber auch die Notwendigkeit von Investitionen in die thermische Sanierung.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA hielt zur Diskussion um die Österreichischen Bundesbahnen fest, dass eine massive Erhöhung der Produktivität und die Fortsetzung von Strukturreformen bei den ÖBB von Seiten der Bundesregierung forciert werden. Was die Grundkapitalerhöhung der Verbund AG anbelange, handle es sich um eine richtige und unerlässliche Entscheidung. Wolle man dieses wichtige österreichische Unternehmen stärken, so müsse man die Erhöhung seines Grundkapitals um 500 Mio. € begrüßen. Lopatka sprach deshalb von einer finanz- und volkswirtschaftlich richtigen Entscheidung. Dass sie so viel Zuspruch erhalte, freute den Staatssekretär besonders.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) stellte fest, dass es sich um eine prinzipiell vernünftige Investition handle. Die Debatte habe aber gezeigt, wie wichtig es sei, "Äpfel und Birnen" auseinanderzuhalten. Polemik in Bezug auf die ÖBB lehnte Matznetter grundsätzlich ab. Die Bundesregierung handle, was diesen Bereich betreffe, sehr gut.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) kam auf die Vorteile, die ihm zufolge mit dem Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010 einhergehen, zu sprechen und stellte überdies fest, dass sich die österreichischen Parteien ein Beispiel an den Schweizer Fraktionen nehmen sollten: Diese sprächen schließlich mit Stolz von ihren Bundesbahnen.

Das Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Verbund AG wurde mit Stimmenmehrheit, das Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010 einstimmig angenommen.

Finanzabkommen mit den USA und Hongkong

Abgeordneter Lutz WEINZINGER (F) kam auf das Abkommen zwischen Österreich und der Sonderverwaltungsregion Hongkong zu sprechen. Ein solches Doppelbesteuerungsabkommen allein auf Druck der Europäischen Union abzuschließen, sei jedoch nicht der Weg, dem die FPÖ folgen werde. Abschließend bedankte sich Weinzinger in seiner letzten Rede im Parlament für die Erfahrungen, die er im Zuge seiner Tätigkeit als Abgeordneter habe sammeln dürfen.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) bezeichnete das Rechtshilfe-Abkommen mit den USA als notwendiges Signal. Es sei geboten, organisierter Kriminalität auch eine organisierte Kriminalitätsbekämpfung entgegenzusetzen. Das Abkommen selbst ermögliche die Aufteilung von entzogenen Erträgen aus Straftaten. Zwar werde es in einem etwas höherem Ausmaß den USA zugutekommen, dieser Umstand stelle seine Sinnhaftigkeit jedoch keineswegs in Frage.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) wollte dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zustimmen. Man habe die Zustimmung zum Amtshilfedurchführungsgesetz – und damit zur Aufweichung des Bankgeheimnisses – an einige Punkte geknüpft. Darunter sei auch das Minderheitenrecht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gewesen. Da sich auf diesem Gebiet nichts bewegt habe, nehme man die Ablehnung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Gelegenheit, an diese Vereinbarung zu erinnern.

Auch Abgeordnete Marianne HAGENHOFER (S) kam auf das Abkommen mit Hongkong zu sprechen, das für den Wirtschaftsstandort Österreich durchaus wertvoll sei.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) wollte dem Abkommen mit den USA keine Zustimmung erteilen. Seine Fraktion bleibe kritisch, zumal mit dem Vertrag keine Rechtspflicht zur Aufteilung der Erträge geschaffen werde. Die Europäer fühlten sich aber stets zum Handeln gezwungen, wenn die USA einen Wunsch an sie richteten, merkte Haider an. Ein derart "reflexartiges" Vorgehen, werde von Seiten der FPÖ jedoch nicht unterstützt. Außerdem werde man auch in der Frage des Doppelbesteuerungsabkommen ohne die Zustimmung seiner Fraktion auskommen müssen.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) bezeichnete die Überlegungen, die sein Vorredner angestellt hatte, als grundsätzlich richtig. Trotzdem müsse man im Einzelfall prüfen, ob das Vorgelegte nicht doch Vorteile biete. Dem bilateralen Abkommen mit den USA sei zuzustimmen, stellte Kogler fest, denn es gehe um einen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung.

Das Abkommen mit der USA stand auch im Zentrum der Wortmeldung von Abgeordnetem Erwin KAIPEL (S). Die Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität steigern zu können, sei ein gewichtiger Grund, um ihm zuzustimmen.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER hielt fest, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfe. Das Abkommen mit den USA bilde einen Anreiz für das Aufstöbern und Sicherstellen kriminellen Vermögens. Bereits im kommenden Jahr solle es StaatsanwältInnen geben, die auf diesen Tätigkeitsbereich spezialisiert sind, kündigte Bandion-Ortner an. Das Auffinden kriminellen Vermögens komme schließlich auch dem Staatshaushalt zugute.

Beide Abkommen wurden mehrheitlich genehmigt.

Novelle zum Finanzsicherheiten-Gesetz

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) übte heftige Kritik an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und forderte diese zum Rücktritt auf. Das Finanzsicherheiten-Gesetz sei zwar einwandfrei, attestierte der Redner, doch gelte es auch den Bedenken des Rechnungshofes Rechnung zu tragen: Seiner Auffassung zufolge sei es nämlich nicht ausgeschlossen, dass unter den neuen Rahmenbedingungen unsichere, intransparente Finanzprodukte entstehen, die schon einmal eine Wirtschafts- und Finanzkrise ausgelöst haben. Solange die Justizministerin diese Bedenken nicht ausräumen könne, werden die Grünen dem Gesetz nicht zustimmen, stellte Steinhauser fest.

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) hielt seinem Vorredner entgegen, "keine Ahnung" von der gegenständlichen Materie zu haben. Das Finanzsicherheiten-Gesetz sei ein hervorragendes Gesetz, das vielen Unternehmen zugutekommen werde, hielt Ikrath fest. Außerdem habe die Justizministerin ein ganzes Paket vorgelegt, mit dem Wirtschaftskriminalität entgegengetreten werde, wofür man ihr Anerkennung und Respekt zollen müsse.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) wies darauf hin, dass die Materie komplex und nicht ganz leicht zu durchblicken sei. Problematisch könne der Entwurf vor allem im Bereich der KMU werden, stellte der Abgeordnete fest, es gelte daher mit großer Sorgfalt zu betrachten, wie die Banken mit den neuen Instrumenten umgehen werden.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) registrierte eine Rechtsvereinheitlichung in Europa, die prinzipiell zu begrüßen sei. Er teile aber auch die Bedenken seines Vorredners, es gelte wachsam zu bleiben, schloss Rosenkranz.

Über ein etwaiges Fehlverhalten der Justizministerin wollte Abgeordneter Ewald STADLER (B) erst morgen und schon gar nicht in Hinblick auf diesen Tagesordnungspunkt sprechen. Was das vorliegende Gesetz angehe, sei ihr nämlich kein Vorwurf zu machen. Die vorgenommenen Änderungen bezeichnete Stadler als durchaus sinnvoll, weshalb seine Fraktion der Novelle zustimmen werde.

Abgeordnete Karin HAKL (V) drückte ihr Befremden über die Vorwürfe gegenüber Justizministerin Bandion-Ortner aus. Der Wegfall der Ausnahme für Einzelunternehmen im Finanzsicherheiten-Gesetz stelle keinen Nachteil, sondern sogar einen Vorteil für die Betroffenen dar, stand für Hakl fest. Die Neuregelung verbessere im Gegenteil die Bonität der mittelständischen Wirtschaft.

Auch Abgeordneter Peter WITTMANN (S) meinte, Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Finanzmarkts seien durchaus sinnvoll. Die Ausnahme für VerbraucherInnen und KleinunternehmerInnen müsse man als richtig bezeichnen. Sorgen bereiteten dem Abgeordneten aber jene Punkte, die über die Umsetzung der diesbezüglichen Richtlinie hinausreichten. Die Vereinfachung der Verwertung, insbesondere von Wertpapiersicherheiten, müsse man im Auge behalten, um keine negativen Auswirkungen befürchten zu müssen.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) hielt fest, die Umsetzung der Richtlinie sei notwendig gewesen. Man müsse aber im Auge behalten, wie sich die Situation zukünftig entwickle. Die Initiative der Justizministerin, die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft auszubauen, begrüßte die Rednerin ausdrücklich. Es gelte aber auch sicherzustellen, dass die für große Wirtschaftsverfahren zuständigen StaatsanwältInnen nicht ständig von Verfahren abgezogen und versetzt werden.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER unterstrich, das Finanzsicherheiten-Gesetz entspreche dem europäischen Standard. Besondere Bedeutung wies sie dem Umstand zu, dass VerbraucherInnen und KMU vor besonders aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt werden sollen. - Das Finanzsicherheiten-Gesetz wurde schließlich mehrheitlich angenommen. (Schluss/Forts. NR)


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