Parlamentskorrespondenz Nr. 853 vom 04.11.2010

Krankenversicherung: Beiträge künftig auch für Auslandspension

Gesetzesnovelle passiert Gesundheitsausschuss einstimmig

Wien (PK) – Bezieherinnen und Bezieher einer Auslandspension, die Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung in Österreich haben, sollen in Zukunft höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Das sieht das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 vor, das heute einstimmig den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passierte. Damit wollen die Abgeordneten Ungleichheiten zwischen Personen mit rein inländischen Pensionsansprüchen und Personen mit Teilpensionen aus anderen EU- und EWR-Ländern beseitigen. Die neuen Bestimmungen sollen auch für Pensionszahlungen aus der Schweiz und aus Ländern mit einem bilateralen Sozialabkommen zu Österreich, etwa Serbien, Kroatien und der Türkei, gelten.

Die bislang geltende Rechtslage ermöglichte es etwa PensionistInnen mit hoher Auslandsrente und niedrigem inländischen Pensionsbezug, den gesamten Krankenversicherungsschutz in Österreich für nur wenige Euro monatlich zu nutzen. Vor allem der Vorarlberger Gebietskrankenkasse würden dadurch Beitragszahlungen in Millionenhöhe entgehen, wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage festgehalten. Künftig sollen nun – im Falle eines Leistungsanspruchs gegenüber der österreichischen Krankenversicherung – auch von öffentlichen Auslandspensionen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, zudem wird für BezieherInnen ausländischer Renten die Verpflichtung implementiert, dem zuständigen Versicherungsträger alle für die Beitragserhebung maßgeblichen Umstände mitzuteilen. Insgesamt rechnet Gesundheitsminister Alois Stöger mit Mehreinnahmen für die Krankenkassen von rund 20 Mio. € im Jahr.

Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 werden darüber hinaus Personen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapie-Einrichtungen tätig sind, in die Unfallversicherung miteinbezogen sowie zahlreiche weitere Detailänderungen, etwa hinsichtlich der erlaubten versicherungsfremden Funktionen der e-card, vorgenommen.

Die Regierungsvorlage fand nicht nur die Unterstützung der Koalitionsparteien, sondern auch der Opposition. Zwar äußerten die Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B), Karl Öllinger (G), Ursula Haubner (B) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) Bedenken, dass einige Versicherte künftig doppelte Beitragsleistungen erbringen müssten, sie stimmten dem Gesetzesvorhaben letztlich aber dennoch zu. Der Ansatz gehe in die richtige Richtung, betonte etwa Abgeordneter Öllinger.

In Anlehnung an die Gesetzesvorlage sprach sich Öllinger auch generell dafür aus, die Beitragsgrundlagen für die Krankenversicherung zu erweitern. Angesichts des tendenziell kleiner werdenden Anteils öffentlicher Pensionen und des steigenden Anteils von Privatpensionen sollte man sich seiner Ansicht nach überlegen, auch von Privatpensionen bis zu einer bestimmten Höhe Krankenversicherungsbeiträge einzuheben. Er wisse, dass eine solche Maßnahme bei den Betroffenen angesichts des niedrigen Ertrags der privaten Pensionskassen erheblichen Protest auslösen würde, meinte er, seiner Ansicht nach wäre eine solche Maßnahme aber durchaus gerecht.

Der Vorschlag Öllingers stieß bei SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser allerdings auf Ablehnung. Sie verwies nicht nur auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der ihr zufolge solchen Überlegungen einen Riegel vorschiebt, sondern äußerte auch inhaltlich Bedenken. Es wäre äußerst unfair, Versicherungsbeiträge von "mühsam angesparten" privaten Pensionszahlungen einzuheben, gleichzeitig aber erhebliche Aktiengewinne unangetastet zu lassen, unterstrich sie.

Uneingeschränkt begrüßt wurde von den Abgeordneten die künftige Einbeziehung von Personen in Beschäftigungstherapie in die Unfallversicherung. Davon werden Abgeordnetem Dietmar Keck (S) zufolge 20.000 Menschen mit Behinderungen profitieren. Abgeordnete Ursula Haubner (B) betonte allerdings, dass die Forderung des BZÖ nach einer vollständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Betroffenen aufrecht bleibe.

Gesundheitsminister Alois Stöger wies darauf hin, dass Menschen in Beschäftigungstherapie bereits krankenversichert seien. Für ihre nunmehr vorgesehene Einbeziehung in die Unfallversicherung müssen die Träger entsprechender Einrichtungen ihm zufolge niedrige Beiträge leisten. Zur Frage der Berücksichtigung von Auslandspensionen bei den Krankenversicherungsbeiträgen hielt der Minister fest, es müsse eine Gleichbehandlung von Menschen mit ausschließlich inländischer Pension und Menschen, die eine Auslandspension beziehen, geben.

Opposition findet für ihre Anliegen keine Mehrheit

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mitverhandelt wurde eine Reihe von Oppositionsanträgen, die bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit fanden bzw. vertagt wurden. Dabei ging es etwa um die Ausweitung der Rezeptgebührenbefreiung, die Streichung des im Falle eines Krankenhausaufenthalts eingehobenen Selbstbehalts für Kinder und eine Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger. SPÖ und ÖVP lehnten die Einrichtung einer einzigen "Zentralkasse" dezidiert ab und setzen in Bezug auf den Krankenhausselbstbehalt auf die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern.

Konkret fordern die Grünen etwa eine Rezeptgebührenbefreiung für PflegeheimbewohnerInnen, denen nicht mehr als 20 % ihres Nettoeinkommens als Taschengeld zur Verfügung stehen bzw. die die Pflegeheimkosten zur Gänze selbst tragen und gleichzeitig eine Nettopension unter der ASVG-Höchstgrenze erhalten (1304/A[E] ). Außerdem urgieren sie die Einberechnung von Medikamenten, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, in das Rezeptgebührenkonto sowie die zeitnahe Berücksichtigung erworbener Medikamente auf diesem Konto und verlangen im Falle besonders niedriger Einkommen die Berechnung der Rezeptgebühren-Obergrenze vom tatsächlichen Verdienst (1297/A[E] ).

Die Freiheitlichen drängen Gesundheitsminister Alois Stöger, dafür Sorge zu tragen, dass längst überfällige Verbindlichkeiten ausländischer Krankenkassen, die etwa aus der ärztlichen Behandlung von Urlaubsgästen in Österreich resultieren, eingefordert werden (186/A[E] ) und der im Falle eines Krankenhausaufenthalts eingehobene Selbstbehalt für Kinder unter 18 Jahren gestrichen wird (348/A[E] ). Außerdem wünscht sich Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine bundesweite EDV-Vernetzung zwischen Krankenhäusern und Hausärzten, um "Spitalstourismus" mit Kindern zu unterbinden, die misshandelt wurden (177/A[E] ).

Eine Zusammenführung der Verantwortlichkeiten im Gesundheitsbereich, eine einheitliche Leistungsfinanzierung und –honorierung sowie mehr Augenmerk auf Prävention fordert das BZÖ. In einem Entschließungsantrag (771/A[E] ) mahnen Abgeordneter Wolfgang Spadiut und seine FraktionskollegInnen in diesem Sinn eine umfassende Gesundheitsreform sowie eine Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger ein.

In der Debatte schlossen sich sowohl die Grünen als auch das BZÖ der Forderung der FPÖ an, den bei Krankenhausaufenthalten zu zahlenden Selbstbehalt für Kinder zu streichen und stießen damit grundsätzlich auch bei den Koalitionsparteien auf offene Ohren. Abgeordnete Ridi Steibl (V) und Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) gaben allerdings zu bedenken, dass die Verantwortung dafür bei den Ländern liege und der Finanzausgleich nicht einfach aufgeschnürt werden könne. Beide äußerten, ebenso wie Gesundheitsminister Alois Stöger, jedoch die Hoffnung, bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen 2013 zu einer Lösung zu kommen. Er habe bereits Gespräche mit den Ländern geführt, sagte Stöger, diese seien derzeit aber nicht bereit, in ernsthafte Verhandlungen einzusteigen.

Was die Rezeptgebührenbefreiung für BewohnerInnen von Pflegeheimen betrifft, sieht Abgeordneter Karl Donabauer (V) wenig Handlungsbedarf. Er gab zu bedenken, dass auch für Personen in Pflegeheimen die Rezeptgebührenobergrenze gelte. Diese habe sich im Großen und Ganzen bewährt, bekräftigte er. Gesundheitsminister Alois Stöger machte geltend, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen dort, wo es besondere Härten gibt, eine Rezeptgebührenbefreiung ermöglichten.

Um Fälle von Kindesmisshandlung aufzudecken, braucht es nach Meinung von Stöger insbesondere ein gutes Gespür der behandelnden Ärzte. Er glaubt nicht, dass das Problem durch EDV-Lösungen behoben werden könne. Das Thema soll, wie Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) betonte, bei der nächsten Ärztegesetznovelle mitdiskutiert werden, wobei es ihrer Meinung nach gilt, eine Lösung zu finden, die nicht die Gefahr erhöht, dass Eltern die von ihnen misshandelten Kinder gar nicht mehr im Spital behandeln lassen. Ihr Fraktionskollege Dietmar Keck gab zu bedenken, dass die zuvor geltende Meldepflicht für ÄrztInnen im Jahr 2001 unter schwarz-blauer Regierung abgeschafft wurde.

Auf breite Skepsis bei der Koalition stieß die Forderung des BZÖ nach einer Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger. Eine einzelne "Zentralkasse" wäre nicht billiger, zeigte sich etwa ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger überzeugt. Auch die Finanzierung aller Gesundheitsleistungen aus einer Hand würde seiner Meinung nach "gar nichts" lösen. Vielmehr seien Planung und Organisation der entscheidende Punkt.

Grün-Abgeordneter Karl Öllinger lehnte die Zusammenlegung aller Sozialversicherungsträger ebenfalls ab, hob aber gleichzeitig die Notwendigkeit hervor, Maßnahmen zu setzen, um "die derzeit völlig unübersichtliche Situation" zu beseitigen, was Leistungen und Selbstbehalte für Versicherte betrifft.

Zur Frage der offenen Verbindlichkeiten ausländischer Krankenkassen merkte Gesundheitsminister Stöger an, grundsätzlich habe die gegenseitige Verrechnung zwischen den EU-Ländern innerhalb von 18 Monaten zu erfolgen.

Bei der Abstimmung wurden der FPÖ-Antrag 186/A(E) und der BZÖ-Antrag 771/A(E) mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen abgelehnt, alle anderen Oppositionsanträge vertagt.

(Fortsetzung Gesundheitsausschuss)