Parlamentskorrespondenz Nr. 891 vom 17.11.2010

Breite Palette an gesundheits- und sozialpolitischen Themen

Änderungen bei Auslandspensionen, Gesundheitstelematikgesetz

Wien (PK) – Einen großen Block der heutigen Debatten im Nationalrat bildeten Themen aus dem Gesundheitsbereich. Diese reichten von Änderungen des Sozialversicherungsgesetzes über das Gesundheitstelematikgesetz bis hin zu den unterschiedlichsten Initiativen der Oppositionsparteien.

Auslandspensionen – Anpassung der Krankenversicherungsbeiträge

Durch das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz werden in Hinkunft Personen mit Auslandspensionen in die Krankenversicherung miteinbezogen und sind dann mit BezieherInnen inländischer Pensionen gleichgestellt. Personen mit Behinderung, die in anerkannten Beschäftigungstherapieeinrichtungen tätig sind, werden teilweise in die Unfallversicherung einbezogen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Der Antrag der FPÖ betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Urlaubsgäste sowie jener des BZÖ betreffend Einforderung einer umfassenden Gesundheitsreform  und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger erhielten nicht die erforderlich Unterstützung.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 an. Sie begründete dies mit einigen positiven Punkten im Gesetz und hob unter anderem die Einbeziehung von behinderten Menschen in Beschäftigungstherapie in die Unfallversicherung hervor. "Wenig Freude" hat die FPÖ Belakowitsch-Jenewein zufolge allerdings damit, dass künftig auch von ausländischen Renten Krankenversicherungsbeiträge in Österreich zu zahlen sind. Sie drängte darüber hinaus auf eine raschere Erstattung der Spitalskosten für die Behandlung ausländischer PatientInnen sowie auf eine Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) wies darauf hin, dass die Einbeziehung der Auslandspensionen in die Krankenversicherung den Krankenkassen rund 20 Mio. € an Mehreinnahmen bringen werde. Ihrer Meinung nach ist dieser Schritt gerechtfertigt, da PensionistInnen mit geringer Inlands- und hoher Auslandspension bisher die volle Leistung der Krankenversicherung mit niedrigen Versicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen konnten.

Zur Frage der Erstattung von Behandlungskosten für ausländische PatientInnen merkte Oberhauser an, würden die Beträge nicht innerhalb von 18 Monaten bezahlt, könne man Verzugszinsen einheben. Skeptisch äußerte sie sich zur Zusammenlegung von Krankenkassen und verwies in diesem Zusammenhang auf eine deutsche Studie, wonach große Kassen eher teurer seien.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) zeigte sich demgegenüber überzeugt, dass eine Zusammenlegung der 22 Krankenversicherungsträger Einsparungen bewirken würde. Mit der Zusammenlegung müsste auch eine bundesweit einheitliche Honorarordnung einhergehen, forderte er. Als äußerst positiv bewertete Spadiut den Vorschlag von Gesundheitsminister Alois Stöger zur Spitalsreform. Er ermutigte ihn, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) bezeichnete die Einbeziehung von Auslandspensionen in die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge als nachvollziehbar und gerechtfertigt. Seiner Darstellung nach wird die neue Regelung vor allem Grenzgänger betreffen. Wöginger zufolge sollen die neuen Bestimmung ab Juli 2011 gelten, bis dahin müssten die notwendigen Daten erhoben werden. Eine Zusammenlegung der Krankenkassen lehnte Wöginger mit einem Hinweis auf die gewachsene Struktur ab. Seiner Ansicht nach machen etwa eigene Kassen für Selbstständige und Unselbstständige durchaus Sinn.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) hob die Notwendigkeit einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Österreich hervor und warnte angesichts der ungesicherten Finanzierung des Gesundheitssystems vor einer Zwei-Klassen-Medizin. Der Vorschlag von Gesundheitsminister Alois Stöger betreffend ein einheitliches Krankenanstaltengesetz ist für Karlsböck ein Schritt in die richtige Richtung, der von der FPÖ unterstützt werde. Man müsse aber auch über die Zusammenlegung der Krankenkassen diskutieren, forderte er. Karlsböck warnte allerdings vor "Sparen am falschen Platz", etwa bei für PatientInnen wichtigen Medikamenten.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) erklärte, die Grünen würden der vorliegenden Gesetzesnovelle zustimmen, da das Positive überwiege. Auch die Einbeziehung der Auslandspensionen in die Krankenversicherung ist für ihn, wie er sagte, "nicht ganz unvernünftig", Grünewald gab aber zu bedenken, dass es in einzelnen Fällen zu Ungerechtigkeiten kommen könne, etwa wenn jemand mit seiner im Ausland bezahlten Steuer auch das dortige Gesundheitssystem mitfinanziere.

Zur Frage der Zusammenlegung der Krankenkassen merkte Grünewald an, ein solcher Schritt würde kaum finanzielle Vorteile bringen. Gleichzeitig zog er allerdings die Berechtigung berufsständischer Kassen in Zweifel.

Gesundheitsminister Alois STÖGER bekräftigte, das vorliegende Gesetz enthalte zwei zentrale Verbesserungen. Zum einen würden Personen, die eine in- und eine ausländische Pension beziehen, künftig in Bezug auf die Krankenversicherungsbeiträge mit Personen mit rein inländischer Pension gleichgestellt. Zum zweiten erhielten Menschen mit Behinderungen in Beschäftigungstherapie Zugang zu Leistungen der Unfallversicherung.

Ein klares Bekenntnis legte Stöger zu den Gebietskrankenkassen ab. In Österreich gelte in der Sozialversicherung das Prinzip der Sachleistungen, skizzierte er. Das funktioniere aber nur dann, wenn es Sozialversicherungsträger gebe, die in den Regionen tätig seien und regionale Probleme kennen würden.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) stellte fest, Österreich habe ein Sozialsystem auf das man stolz sein könne. Um das System zu erhalten, müssten aber alle einen gerechten Beitrag leisten. Bislang seien PensionistInnen mit in- und ausländischer Pension bevorzugt gewesen. Von der Einbeziehung in die Unfallversicherung werden laut Keck 20.000 Menschen in Beschäftigungstherapie profitieren.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) lehnte die Forderung des BZÖ nach Einrichtung einer einzigen Krankenkasse in Österreich ab. Die Krankenkassen müssten bürgernah agieren, unterstrich er. Zudem kann er kein Einsparungspotential erkennen, wenn man das jetzige Versorgungsniveau beibehalten wolle. Skeptisch äußerte sich Rasinger zur Forderung nach einer Finanzierung des Gesundheitswesens "aus einer Hand".

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) erläuterte, die Regelung zur  Gleichstellung von EmpfängerInnen in- und ausländischer Pensionen und Renten beseitige Ungerechtigkeiten, die in diesem Bereich bisher bestanden hatten. Er begrüßte die Bestimmung betreffend die sozialrechtliche Gleichstellung von Behinderten in Beschäftigungstherapieeinrichtungen durch die Einbeziehung in die Unfallversicherung und erhoffte sich die allgemeine Zustimmung zu diesen Änderungen.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) sah in der Vorlage ein grundsätzlich gutes Gesetz. Wer Leistungen aus unserem Sozialversicherungssystem beziehe, müsse auch in dieses System einzahlen, meinte er. Er befürchtete allerdings Schwierigkeiten bei der Administration der Meldepflichten. Behinderte in Betreuungseinrichtungen hätten ein Recht auf eine Unfallversicherung, bekräftige der Abgeordnete, er hoffe aber, dass die geplante Maßnahme ausreichend mit den Betreiberorganisationen koordiniert worden sei. In der Frage der Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern sah Donabauer Diskussionsbedarf. Man solle darüber reden, aber ohne Zeitdruck, meinte er. Einsparungseffekte könne man auch schon jetzt und innerhalb der bestehenden Struktur erreichen, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger bereits jetzt gut organisiert sei und sprach sich daher gegen "politisch forcierte" Zusammenlegungen aus. Es sei zweifelhaft, dass dadurch Einsparungen und eine Qualitätssteigerung zu erreichen seien, sagte Höllerer. An einer umfassenden Reform des Sozial- und Gesundheitssystems führe aber zweifellos kein Weg vorbei. 

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) war überzeugt, die Regelung stelle Gerechtigkeit zwischen EmpfängerInnen von Pensionen aus dem Ausland und dem Inland her. Kritisch äußerte sie sich zur Entwicklung des Gesundheitssystems und verwies in diesem Zusammenhang auf Anzeichen der Herausbildung einer Zweiklassenmedizin. Eine solche Entwicklung sei mehr als bedenklich, sagte Aubauer und formulierte ein klares Nein zur Zweiklassenmedizin und ein deutliches Ja zur Gesundheitsreform.

Das Zweite Sozialversicherungsänderungsgesetz 2010 wurde einstimmig verabschiedet. Der B-Antrag betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalskosten für Urlaubsgäste blieb in der Minderheit, ebenso erging es dem F-Antrag betreffend Einforderung einer umfassenden Gesundheitsreform und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger.

Weiterer Schritt zur sicheren Datenübertragung im Gesundheitsbereich

Der heute erfolgte einstimmige Beschluss zum Gesundheitstelematikgesetz stellt sicher, dass die darin enthaltenen Verwaltungsstrafbestimmungen ab Jänner nächsten Jahres in Kraft treten. Rettungsdiensten, die derzeit vielfach über nicht verschlüsselbare Funktechnologien organisiert werden, wird jedoch eine Übergangsfrist gewährt.

Abgeordneter Johann MAIER (S) erläuterte, dass die Novelle ein altes Problem betreffe, nämlich die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax. Die jetzt gefundene Lösung sei eine Übergangsregelung. Sie ermögliche, auf Nachzügler bei der technischen Umrüstung zur geforderten Verschlüsselung sensibler Gesundheitsdaten Druck auszuüben, ohne dabei die Übermittlung wichtiger Patientendaten zu gefährden. Die Frage werde in naher Zukunft durch die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte und durch eine große Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz grundsätzlich gelöst werden, kündigte der Abgeordnete an. Es gehe hier um die Frage besonders sensibler Gesundheitsdaten, für die man auch besondere Datenschutzbestimmungen benötige. Dazu werde es noch einer ausführlichen Debatte bedürfen.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) sah die Problematik von ihrem Vorredner präzise dargestellt. Sie pflichtete ihm bei, dass sensible Gesundheitsdaten eines besonderes Schutzes bedürften. Sie hoffe daher auf eine einstimmige Beschlussfassung dieser Novelle.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) kritisierte eingangs seiner Wortmeldung, die E-Card verursache explodierende Kosten und eine Koordination mit der EU fehle nach wie vor. Die Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz enthalte eine praktikable Regelung des Problems der Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten, was insbesondere für Rettungsdienste, die mit unverschlüsseltem Funk arbeiten, von Bedeutung sei. Er kündigte die Zustimmung zur Novelle an.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) sah die Sicherung sensibler Gesundheitsdaten im Vordergrund stehen. Mit der Novelle schaffe man allerdings nur eine Übergangsregelung. Grünewald sprach sich dafür aus, dass die Errichtung neuer Arztpraxen grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Ausstattung mit Geräten zur Verschlüsselung sensibler Daten möglich sein sollte, und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Novelle an.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) meinte, das Gesundheitstelematikgesetz, mit dem man auf eine EU-Bestimmung reagiert habe, sei in der Praxis nicht vollziehbar. Besonders Non Profit Organisationen im Gesundheitsbereich könnten die hohen Kosten einer Verschlüsselung aller Daten nicht tragen. Die Novelle berücksichtige dies und sei deshalb eine richtige Antwort auf das Problem, sagte Spadiut.

Abgeordneter Martin STRUTZ (o.F.) sah die kleine Novelle, die hier zur Abstimmung gelangt, als weiteren Beweis dafür, dass eine rasche Umsetzung der Gesundheitsreform nicht zu erwarten sei. Der Abgeordnete hielt es für ein bedenkliches Zeichen, dass noch immer nicht alle Gesundheitsanbieter mit den erforderlichen Einrichtungen zur Verschlüsselung von Gesundheitsdaten ausgestatten sind. Auch die angekündigte elektronische Gesundheitsakte lasse schon lange auf sich warten. Er bezweifelte außerdem, dass durch ihre Umsetzung Einsparungen erzielt werden könnten. Die Gesellschaft, die zu ihrer Erarbeitung geschaffen worden ist, verursache selbst pro Jahr Kosten von 30 Mio. €, ohne Ergebnisse gebracht zu haben und sollte besser abgeschafft werden, kritisierte er.

Die Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wurde einstimmig angenommen.

Wie zielführend ist ein Lehrberuf für Pflege und Betreuung?

Ob es sinnvoll ist, einen Lehrberuf für Pflege und Betreuung einzurichten, darüber diskutierten die Abgeordneten auf Grund eines Antrags des BZÖ. 

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) warf der Bundesregierung vor, gegen die Interessen der Menschen in diesem Lande zu agieren. Das zeige sich auch in der Weigerung, einen Lehrberuf für Pflege und Betreuung einzurichten. Die Umsetzung eines seit Jahren dazu vorliegenden Papiers sei bisher an Kompetenzstreitigkeiten der Ministerien gescheitert. Das Argument, Fünfzehnjährige seien noch zu jung, um einen solchen Lehrberuf zu ergreifen, ließ Neubauer nicht gelten und forderte nochmals nachdrücklich die Einrichtung eines Lehrberufs für Pflege und Betreuung.

Abgeordneter Johann HELL (S) widersprach seinem Vorredner und verwies darauf, dass bereits ein breites Spektrum an Pflegeberufen bestehe, die ein Altern in Würde ermöglichten. Die Frage, die sich vielmehr stelle, sei, wie man Überlastung und Burnout der in pflegenden Berufen Tätigen vermeiden könne. Die Arbeit mit alten Menschen sei körperlich und psychisch sehr fordernd, Fünfzehnjährige wären für eine Ausbildung in diesem Bereich jedenfalls noch zu jung. Man werde den Antrag daher ablehnen, stellte Hell fest.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) ortete hingegen ein Versäumnis der Koalitionsparteien, neue Wege im Pflegebereich zu beschreiten. Sie könne nicht verstehen, warum nicht auch junge Menschen die Chance erhalten sollten, nach Absolvierung der Pflichtschule in den Pflegebereich einzusteigen, sagte sie. In der Pflege gebe es Stillstand auf allen Gebieten, der Betreuungsbedarf steige stetig an und man müsse deshalb alle bereits vorhandenen Konzepte umsetzen. Aus den Bundesländern gebe es bereits Signale der Zustimmung zur Einrichtung eines Lehrberufs Pflege. Die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Umsetzung eines solchen sehr wohl funktionieren könne, daran müsse man sich orientieren, forderte Haubner.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) bestritt hingegen entschieden, dass die Einrichtung eines zusätzlichen Lehrberufs Probleme im Pflegebereich lösen könne. PatientInnen brauchten gut ausgebildete ÄrztInnen und BetreuerInnen. Das Problem bestehe vielmehr in der hohen Belastung, der viele Menschen in Pflegeberufen ausgesetzt seien. Man müsse sich fragen, was man gegen das vorzeitige Ausscheiden aus Pflegeberufen tun könne. Ziel müsse es sein, mehr Menschen über 50 in dieser Berufssparte zu halten. 

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte, es sei legitim, über einen Lehrberuf im Bereich der Pflege nachzudenken. Er stimme seinem Vorredner aber in einigen Punkten zu. Es gebe bereits ein breites Spektrum von Berufsausbildungen in der Altenbetreuung und Pflege. Die Frage, die man sich vordringlich zu stellen habe, sei, warum viele Menschen vorzeitig den Pflegeberuf verlassen. Ein Grund dafür sei sicher die niedrige Bezahlung. Hier würde aber verabsäumt, Änderungen herbeizuführen. 

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) bezweifelte, dass sich 15-jährige Jugendliche über die hohen Anforderungen des Pflegeberufs bereits bewusst sind, und meinte, die Schaffung eines diesbezüglichen Lehrberufs sei allein schon aus diesem Grund nicht zielführend.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Von der Homöopathie bis zu den Suchtgiften

Das Thema Arzneimittel prägte die folgende Debatte. Das BZÖ beschäftigt sich in einem Antrag mit der Neuverblisterung von Arzneispezialitäten und kritisiert unzureichende Bestimmungen im Arzneimittelgesetz. In einer weiteren Initiative fordert das BZÖ die Erstattung der Kosten für homöopathische Arzneien. Die FPÖ wiederum verlangt die Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psychotropen Stoffen. Keiner der Anträge fand die nötige Mehrheit.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) plädierte dafür, homöoapathische Arzneimittel anzuerkennen und von Seiten der Krankenkassen zu finanzieren, wenn die Heilwirkung nachgewiesen ist. Die Rednerin trat auch dafür ein, die Untergrenze beim Drogenbesitz zu senken. Angesichts der vielen Drogentoten und im Hinblick auf das Ziel, eine drogenfreie Gesellschaft zu schaffen, sei das ein Gebot der Stunde.  

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) wandte sich dagegen, homöopathische Arzneimittel, die er als teure Placebos bezeichnete, als Zusatzleistungen der Krankenkassen vorzusehen. Nur wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden dürfen mit Kassenmitteln finanziert werden, hielt der Abgeordnete fest.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) wandte sich entschieden gegen die Herabsetzung der Grenzwerte in der Drogenverordnung. Süchtige und kranke Menschen dürfen nicht kriminalisiert werden, sagte er. Vielmehr brauche es Maßnahmen gegen die Produktion von und gegen den Handel mit Drogen.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) trat Abgeordnetem Spindelberger entgegen und zählte die Vorteile auf, die die Homöopathie für PatientInnen bringen. Die Grenzwerte beim Drogenbesitz erlauben im Wiederholungsfall schon jetzt, auch bei niedrigen Dosen Strafen zu verhängen, daher sei der Antrag nicht notwendig, erläuterte er.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) wies die Behauptung zurück, homöopathische Arzneimittel seien Placebos. Unangebracht sei auch die Befürchtung, homöopathische Arzneimittel könnten die Krankenkassen finanziell belasten, handle es sich dabei doch um Medikamente, die alternativ, also statt traditioneller Arzneien, eingesetzt werden.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) widersprach der Auffassung, die FPÖ wolle Drogenkranke kriminalisieren. Eine entschlossenere Vorgangsweise gegen den Drogenhandel sei aber nur möglich, wenn die Grenzwerte für den zulässigen Drogenbesitz gesenkt werden, argumentierte der Redner.

Auch Abgeordneter Bernhard VOCK (F) wandte sich gegen die Verunglimpfung der Homöopathie, die eine seit 100 Jahren bewährte und in ihrer Wirkung erwiesene Heilmethode sei. Diese Arzneimittel seien vielfach billiger als traditionelle Medikamente, eine Belastung der Krankenkassen sei daher nicht zu befürchten, glaubte Vock.

Bei der Abstimmung folgte der Nationalrat der Empfehlung des Gesundheitsausschusses und lehnte die zur Debatte stehenden Anträge ab.

Debatte um Verbesserungen für Feuerwehr- und WohnsitzärztInnen

Die FPÖ forciert auch eine Reform der geltenden Rechtslage für FeuerwehrärztInnen und wendet sich gegen die Versicherungspflicht von WohnsitzärztInnen. Auch diese Anträge blieben in der Minderheit. 

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) hielt die Einbeziehung von WohnsitzärztInnen in die Haftpflichtversicherung der ÄrztInnen für überschießend, da diese vielfach nur ehrenamtlich oder in Vertretung niedergelassener ÄrztInnen tätig seien. Hohe Versicherungsprämien für diese MedizinerInnen bringe die Gefahr mit sich, dass sie ihre reiche ärztliche Erfahrung der Gesellschaft nicht länger zur Verfügung stellen, warnte Karlsböck.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) bekannte sich dazu, die Eintragung von WohnsitzärztInnen in die Ärzteliste als Voraussetzung für ihre Tätigkeit als FeuerwehrärztInnen beizubehalten und unterstrich die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für ÄrztInnen, die PatientInnen behandeln. Er stimme einer Ausnahmeregelung daher nicht zu.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) hielt es nicht für notwendig, alle Detailbestimmungen für den Einsatz pensionierter ÄrztInnen in freiwilligen Feuerwehren gesetzlich zu regeln. Er setze auf die Vernunft der Feuerwehren, die sicher wüssten, welche ÄrztInnen sie wo einsetzen können.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) erinnerte hingegen daran, dass FeuerwehrärztInnen auch für aufwendige Tests mit teuren Geräten zuständig seien, etwa bei der Prüfung der Einsatztauglichkeit von Feuerwehrmännern. Für solche Tests seien pensionierte ÄrztInnen oft technisch nicht ausreichend ausgerüstet. 

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) kritisierte die Weigerung der Mehrheitsparteien, Unklarheiten im Ärztegesetz beim Einsatz pensionierter ÄrztInnen zu beseitigen. Man sollte doch dafür sorgen, dass pensionierte ÄrztInnen dort, wo dies möglich sei, ehrenamtlich als FeuerwehrärztInnen tätig bleiben können, forderte er.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) hielt es für notwendig, dass auch WohnsitzärztInnen, die PatientInnen behandeln, über eine Haftpflichtversicherung verfügen und ihren Weiterbildungs- und sonstigen Berufsausübungspflichten nachkommen.

Abgeordneter Maximilian LINDER (o.F.) stimmte Abgeordnetem Grünewald zu und sprach sich seinerseits für eine unbürokratische Regelung beim Einsatz pensionierter ÄrztInnen als FeuerwehrärztInnen aus.

Bei der Abstimmung bestätigte der Nationalrat die Ablehnung der beiden Anträge durch den Gesundheitsausschuss.

Initiativen zur Aufwertung der Psychotherapie

Fragen der Psychotherapie sind Inhalt von zwei Anträgen der FPÖ, die ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurden. Einerseits verlangen die F-Abgeordneten die Einrichtung von psychotherapeutischen Lehrpraxen, andererseits treten sie für eine Aufwertung der Psychotherapie ein.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) klagte über die Benachteiligung von PatientInnen mit psychischen Erkrankungen und warnte vor den hohen Folgekosten, die die Nichtbehandlung psychischer Krankheiten oft nach sich zieht. Um die psychotherapeutische Versorgung in Österreich sicherzustellen, sei es notwendig, die Ausbildung auszubauen, das Psychotherapiegesetz auf EU-Ebene zu heben und die Qualitätssicherung zu verbessern, zeigte sich Karlsböck überzeugt.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) hielt die beiden vorliegenden Anträge nicht für notwendig und argumentierte mit dem Hinweis darauf, dass psychotherapeutische Lehrpraxen bereits aufgrund der bestehenden Gesetzeslage eingerichtet werden können. Auch Kostenzuschüsse bei Psychotherapien seien hinreichend geregelt.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) sprach pointiert von einer Drei-Klassen-Medizin in Österreich, in der psychisch kranke Menschen unter medizinischer Unterversorgung leiden. Besonders gravierend sei der Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen, sagte Grünewald, der ein West-Ost-Gefälle bei der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich registrierte und die Deckelung der Kassenzuschüsse kritisierte. 

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) stimmte ihrem Vorredner grundsätzlich zu, lehnte aber die Behandlung psychisch kranker Menschen in Lehrpraxen ab und forderte die FPÖ auf, Finanzierungsvorschläge zur Lösung der Probleme bei der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung zu unterbreiten.

Abgeordneter Kurt LIST (B) unterstützte die Forderung nach der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich, weil sich viele Menschen in der Krise aus Angst um ihren Arbeitsplatz beruflich überfordern, was die Burnout-Rate dramatisch ansteigen lasse. Der Redner kritisierte die Bundesregierung, die dennoch keinen Anlass sehe, im Sinne der Menschen zu handeln.

Bundesminister Alois STÖGER räumte regionale Diskrepanzen bei der Versorgung der Menschen mit psychotherapeutischen Leistungen ein, sah Handlungsbedarf im ländlichen Raum und stellte den Abgeordneten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation in Aussicht. Generell bezeichnete der Minister die Psychotherapie in Österreich aber als qualitativ hochwertig und quantitativ gut ausgebaut. Die Krankenkassen haben ihre Ausgaben für Psychotherapie in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt, teilte der Minister den Abgeordneten mit.

Die Ablehnung der beiden Oppositionsanträge erfolgte jeweils mehrheitlich. (Fortsetzung Nationalrat)