Parlamentskorrespondenz Nr. 948 vom 26.11.2010

Vorlagen: Verkehr

Sicherheitsbelange im Seilbahngesetz 2003 werden geregelt

 

Die Bundesregierung hat dem Parlament eine Regierungsvorlage übermittelt, mit dem das Seilbahngesetz 2003 (SeilbG 2003) geändert wird (1006 d.B.). Die Änderungen betreffen Fragen der Sicherheitsanalysen im bestehenden Gesetz. Belange des Arbeitnehmerschutzes sind in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachgebiete aufzunehmen. Weiters erfolgen Klarstellungen zu Behördenzuständigkeiten und es werden eine Verordnungsermächtigung für die nähere Regelung des notwendigen Inhalts der Sicherheitsanalysen und des Sicherheitsberichts sowie die Anforderungen an den Ersteller des Sicherheitsberichts ins Gesetz aufgenommen. (Schluss)